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Rente mit 67, Gesundheits-„reform“, weitere Verschlechterungen – welche Mittel kann, soll, darf man dagegen einsetzen? Jeder Angriff einer Bundesregierung auf soziale oder gewerkschaftliche Rechte stellt die Gewerkschaftsbewegung vor diese Frage. Die Antworten der Führungen des DGB und der Einzelgewerkschaften verdeutlichen die Widersprüche und verschiedenen Richtungen in der Politik der sozialdemokratischen Gewerkschaftsführungen.
Dies zeigte sich beispielsweise im Konflikt um die Änderung des damaligen § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes durch die Kohl-Regierung 1985/86. Seit dieser Änderung wird „kalt“ Ausgesperrten – also indirekt von Arbeitskämpfen Betroffenen – kein Kurzarbeitergeld gezahlt. Zusammen mit der Aussperrungspraxis der deutschen Unternehmer und mit der jahrzehntelang eingeübten Haltung der Arbeiter und Angestellten, ihre Gewerkschaft vor allem als „Streikversicherung“ zu betrachten, schränkt dies die Streikmöglichkeiten der betroffenen Gewerkschaften (z.B. IG Metall) empfindlich ein.

Vorgeschichte:
„kalte“ Aussperrung 1984


Zum Verständnis dieser Auseinandersetzung ein Blick auf ihre Vorgeschichte: Im Mai 1984 streikten die IG Metall und die damalige IG Drupa (Druck und Papier, später IG Medien, heute in ver.di) um die 35-Stunden-Woche. Das Unternehmertum erklärte jede Verkürzung der Arbeitszeit unter 40 Stunden zum unüberwindlichen „Tabu“, unterstützt von der konservativ-liberalen Bundesregierung Kohl/Genscher. So standen die kämpfenden Gewerkschaften einer „Koalition von Kapital und Kabinett“ gegenüber.

„Durch das Instrumentarium der ,heißen’ und der ,kalten’ Aussperrung1, dazu mit Hilfe von ,Offensivaussperrungen’ außerhalb des Tarifgebietes sollte die IGM in die Knie, d. h. zum Verzicht auf die Forderung nach der 35-Stunden-Woche, gezwungen werden. Im Bezirk Stuttgart war – im Unterschied zu Hessen, wo ein traditioneller Schwerpunktstreik geführt wurde – die Streiktaktik darauf angelegt, diese Planungen des Gegners zu durchkreuzen bzw. zu unterlaufen. Hier begann der Arbeitskampf in 14 ausgewählten Zulieferbetrieben der Automobilindustrie. Mit dem ,bewusst niedrigen Streikansatz’ sollte eine möglichst ,große Wirkung’ erreicht werden...

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Die Unternehmer reagierten mit massiven Aussperrungsmaßnahmen. In der 6. Streikwoche standen den 57.500 streikenden Metallern knapp 150.000 Ausgesperrte gegenüber. Die Politisierung des Arbeitskampfes wurde daher nicht allein durch die Konfrontation um die 35-Stunden-Woche dynamisiert. Sie gewann ihre besondere Schärfe insbesondere durch den harten Kampf um die Aussperrungspraxis der Unternehmer. Belegschaften und IGM entwickelten zahlreiche Initiativen – von Demonstrationen bis hin zu Betriebsbegehungen und -besetzungen, um die Wirkung dieser Maßnahmen zu entschärfen. Dazu entwickelte sich – vor allem in den Streikgebieten selbst – eine breite Welle der Solidarität mit den kämpfenden Gewerkschaften IGM und IG Drupa, die vom DGB organisiert, aber, auch von anderen gewerkschaftlichen und politischen Gruppen (Kirchen, Wissenschaftler, Gruppen der Friedensbewegung, linke Parteien etc.) mitgetragen wurden ... Spätestens in der vierten Streikwoche mußte den Unternehmern klar werden, daß sie nicht nur die Entschlossenheit und Kampffähigkeit vor allem der IGM falsch eingeschätzt hatten, sondern daß sie mit der Aussperrungspraxis eine Dynamik der Politisierung des Arbeitskampfes in Bewegung gesetzt hatten, die mit jeder Verlängerung des Streiks nicht nur wachsenden ökonomischen Druck, sondern auch einen wachsenden politischen Druck auf den konservativen Block erzeugte.

In diesem Konflikt spielte der § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) eine entscheidende Rolle. Dieser schrieb vor, daß durch die Gewährung von Arbeitslosengeld nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden darf. Bis 1984 wurde den ,kalt’ Ausgesperrten außerhalb des umkämpften Tarifgebietes Kurzarbeitergeld aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit (BfA) gezahlt. Deren Präsident, Heinrich Franke, hat jedoch wenige Tage nach Streikbeginn – mit voller Unterstützung der Bundesregierung und ihres Arbeitsministers, des IGM-Mitgliedes Norbert Blüm, dann auch mit Billigung der Mehrheit des Verwaltungsrates der BfA – die folgenschwere Entscheidung getroffen, keine Leistungen des Arbeitsamtes an Arbeitnehmer in mittelbar betroffenen Betrieben außerhalb des umkämpften Tarifgebiets zu zahlen. Die IGM wertete diesen ,Franke-Erlaߒ als ,ungeheuren Rechtsbruch’. Jetzt war klargeworden, dass die Flankierung der Aussperrungsoffensive des Kapitals durch die BfA (und durch die Bundesregierung) in der Kampfstrategie des konservativen Blocks eine maßgebende Rolle spielte. Die IGM sollte entweder durch den Unwillen der ,kalt’ Ausgesperrten, deren Anzahl Mitte Juni auf ca. 200.000 geschätzt wurde und die nach dem Franke-Erlass auf Sozialhilfe angewiesen wären, oder durch den Ruin ihrer Streikkassen (im Falle der Ausdehnung der Streikunterstützung auf alle ,kalt’ Ausgesperrten) zum Nachgeben gezwungen werden.
Aber auch dieses Kalkül ging nicht auf. Die Streikfront wurde durch diese zusätzlichen politischen Angriffe eher gefestigt.2 Die IGM beschloß als Antwort auf den Franke-Erlaß einen ,Marsch auf Bonn’. Fast 250.000 demonstrierten am 28.5.1984 gegen die arbeitnehmer- und gewerkschaftsfeindliche Politik der Bundesregierung. Außerdem wurden sofort alle juristischen Möglichkeiten gegen die Entscheidung der BfA ausgeschöpft. Erst ab der vierten Streikwoche - mit der ersten Entscheidung des Sozialgerichtes in Frankfurt vom 12.6.1984, das den Franke-Erlaß aufhob – erzielte die IGM auf dieser juristischen Ebene Erfolge, die dann durch die Entscheidungen der Landessozialgerichte von Hessen und Bremen am 22.6.1984 bestätigt wurden. Damit geriet die konservative Front von Kapital und Kabinett endgültig ins Wanken. Die Niederwerfungsstrategie war gescheitert. Jede Stufe der Eskalation der Konfrontation (durch Maßnahmen der ,heißen’ und ,kalten’ Aussperrung ebenso wie durch den ,Franke-Erlaߒ) hatte die Streikfront gestärkt, den Umfang der gesamtgewerkschaftlichen Solidaritätsbewegung ausgeweitet und bei betroffenen Belegschaften einen Radikalisierungsprozeß ausgelöst.
“ (Frank Deppe, „Auf dem Weg zum Jahr 2000“, in Frank Deppe/Georg Fülberth/Jürgen Harrer, „Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung“, 4. Aufl. 1989, S.743-745.3)

[file-periodicals#13]Doch diese Eskalation der Auseinandersetzung schien der Führung der IG Metall ebenso unheimlich zu sein wie ihren Gegenspielern aus Kapital und Kabinett. IGM-Führung und Gesamtmetall wichen der weiteren Kraftprobe aus und einigten sich auf eine Schlichtung. Deren Leitung übertrugen sie Georg Leber, einem „bewährten“ Vertreter des rechten Flügels in Gewerkschaft und SPD. Als früherer Vorsitzender der IG Bau-Steine-Erden hatte er während des „Kalten Krieges“ in den fünfziger Jahren maßgeblich die Säuberung „seiner“ Gewerkschaft von kommunistischen Funktionsträgern vorangetrieben. In der Wahl seiner Mittel war er dabei nicht zimperlich, bis hin zur Auflösung ganzer gewerkschaftlicher Gliederungen. Später wurde er im Kabinett von Helmut Schmidt Bundes(kriegs)minister.

Das Ergebnis der Schlichtung war entsprechend – viele kämpferische Gewerkschafter kritisierten es als „Leberschaden“: Auf der einen Seite erreichten die Gewerkschaften die Unterschreitung der 40-Stunden-Woche, damit die Durchbrechung des unternehmerischen „Tabus“ und den „Einstieg“ in weitere Arbeitszeitverkürzungen. Doch der Preis war hoch – die Unternehmer erreichten einen Einstieg in die von ihnen geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit und – mit der Verlagerung der Umsetzung auf die Betriebsräte – auch in die „Verbetrieblichung“ der Tarifkonflikte. Dennoch: dies war der letzte große Erfolg der westdeutschen Gewerkschaften, der eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und nicht nur die Abwehr von Verschlechterungen beinhaltete...

Die Änderung des § 116 AFG

Dieser Arbeitskampf hatte „ein Nachspiel, das zu der bis dahin heftigsten Auseinandersetzung zwischen der konservativen Bundesregierung und den DGB-Gewerkschaften führte. Der konservative Block mußte Streikverlauf und -ergebnisse als Niederlage empfinden ... Der Hebel musste genau dort angesetzt werden, wo Anfang Juni 1984 das strategische Kalkül des Kapitals , die IGM durch die ,kalte’ Aussperrung in die Knie zu zwingen, gescheitert war: beim § 116 AFG, auf den sich der Franke-Erlaß bezogen hatte.“ (Deppe, a.a.O. S. 749)
Am 6. November 1985 teilte Wolfgang Schäuble (CDU) als Chef des Bundeskanzleramtes mit, „dass in der Frage der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit ,Handlungsbedarf’ bestehe und dass hierüber ,bis zum Jahresende abschließend entschieden werden’ müsse.“ („Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ)“, 7.11.1985). Ziel der geplanten Änderung: die Verweigerung von Kurzarbeitergeld an indirekt von Arbeitskämpfen Betroffene. „Mit der Parole, bei künftigen Arbeitskämpfen, die ,Neutralität der Bundesanstalt zu sichern’, wurde schließlich – bis zur letzten Abstimmung im Bundestag am 20. März 1986 – das Verfahren zur Änderung des § 116 AFG eingeleitet, die der DGB-Vorsitzende Ernst Breit als eine ,massive Beeinträchtigung der gewerkschaftlichen Streikfähigkeit’ charakterisierte. Die Gewerkschaften müssen bei künftigen Streiks befürchten, daß die Unternehmer mit der Waffe der „kalten“ Aussperrung innerhalb und außerhalb des Kampfgebietes der streikenden Gewerkschaft jederzeit die ,Luft abdrehen’ können.“ (Deppe, a.a.O., S. 749/750)

„Verteidigung des Streikrechts“ durch „betriebliche Aktionen“...

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Der damalige IG Metall-Vorsitzende Hans Mayr nannte diese Änderungspläne einen „beispiellosen verfassungs- und völkerrechtswidrigen Angriff auf die Existenz der Gewerkschaften“ und sprach von der notwendigen „Verteidigung des Streikrechts und der Sicherung der Demokratie“. Die IG Metall reagierte mit dem Aufruf zu „betrieblichen Aktionen“. An solchen „betrieblichen Aktionen“, also an Demonstrationen während der Arbeitszeit gegen die Änderung des § 116 AFG, hatten sich Anfang Februar mehr als 500.000 Beschäftigte beteiligt.
Die Unternehmer wüteten gegen diese Aktionen als angeblich „verfassungs- und tarifwidrige politische Streiks“ (Deppe, a.a.O., S. 750). Auch aus der Regierung kam „heftige Kritik“ an der „Ankündigung des DGB, ... als letztes Mittel gegen eine Änderung des Streikrechts auch die Arbeit niederzulegen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Seiters, meinte, ... der DGB befinde sich auf dem Weg einer ,fortschreitenden politischen Radikalisierung’ ... Der Vorsitzende der FDP-Kommission Arbeitskampfrecht, Brunner, (nannte) die Ankündigung von Arbeitsniederlegungen einen ,unglaublichen Vorgang’. Breit müsse ,sehr ernsthaft’ an das Strafgesetzbuch erinnert werden, das denjenigen mit Haft bis zu zehn Jahren bedrohe, der die Regierung oder ein Gesetzgebungsorgan mit Gewalt oder Drohung von Gewalt nötige, in einem bestimmten Sinn vorzugehen.“ (NOZ, 23.11.1985).

Sie argumentierten wie einst Konrad Adenauer: „In einem demokratischen Staatswesen kann es einen Streik gegen die verfassungsmäßigen Gesetzgebungsorgane nicht geben.“ (Adenauer an DGB-Chef Böckler, 4.12.1950, nach: Deppe a.a.O., S. 491) Seit den fünfziger Jahren bis heute ist dies die herrschende Rechtsauffassung und auch Arbeitsrechtssprechung in der BRD – anders als international und vor allem in Europa üblich. Dieser „deutsche Sonderweg“ (Detlef Hensche, s. KAZ 315) prägt auch einen großen Teil der deutschen Gewerkschaftsführer. Das führte manche von ihnen im Konflikt um den §116 AFG bis zum regelrechten Streikbruch.

...oder: „Kein Streik gegen das Parlament“4

Im November 1985 hatte „der DGB-Bundesvorstand ... beschlossen, die Informations- und Mobilisierungskampagne der IG Metall gegen eine Änderung des Paragraphen 116 zu unterstützen und sie zur Sache aller DGB-Gewerkschaften zu machen ... . Breit berichtete, daß dieser DGB-Vorstands-Beschluß einstimmig gefasst worden sei. ,Misshelligkeiten’ unter anderem mit dem IG-Chemie-Vorsitzenden und SPD-Bundestagsabgeordneten Rappe seien überwunden.“ (FAZ, 22. November 1985).
Doch diese „Einigkeit“ war trügerisch – ebendieser Hermann Rappe als „Wortführer des rechten DGB-Flügels“ (Deppe) erklärte in einem Interview mit dem „stern“ (Januar 1986): „Wenn das Gesetz im Parlament beraten wird, muß es draußen die notwendige Begleitmusik geben ... Aber die IG Chemie wird nicht direkt zu Arbeitsniederlegungen aufrufen ... Diese Form der Auseinandersetzung ist nicht angemessen. Es geht nicht um einen Tarifstreit, sondern um eine politische Frage ... Wenn ein demokratisch gewähltes Parlament ein Gesetz beschließt, auch mit der infamen Absicht, die Streikfähigkeit des DGB zu schwächen, dann ist das dennoch der Beschluß eines demokratisch gewählten Parlaments. Dagegen kann nicht das Widerstandsrecht des Grundgesetzes in Anspruch genommen werden.“
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Auf die Frage des „stern“-Reporters „Also wieder nur Resolutionen?“ antwortet Rappe: „Wenn das Parlament trotz aller Demonstration und trotz breiter Mobilisierung in der Bevölkerung mit seiner rechten Mehrheit dieses Gesetz beschließt, dann gibt es dagegen – so bitter das ist – nur eine Möglichkeit: Bei der nächsten Wahl eine andere Mehrheit wählen.“ Und auch auf dessen Einwand „Sind etwa Frankreich, Italien oder Belgien keine parlamentarischen Demokratien?... Dort wird schon mal generalgestreikt, ohne gleich an Revolution zu denken...“, bleibt er dabei: „Wenn das Parlament auf der Grundlage unserer Verfassung gegen uns entscheidet, ist das zu respektieren.“

Dieser Streit im DGB beschäftigte auch den 13. DGB-Kongreß im Mai 1986 in Hamburg. Es entwickelte sich „eine politische Diskussion ..., die das Verhältnis der Gewerkschaften zum Staat, – und darin eingeschlossen: die Bewertung des politischen Streiks – zum Gegenstand hatte. Hermann Rappe, zugleich Vorsitzender der IGCPK und als ,Kanalarbeiter’ der SPD-Bundestagsfraktion zugleich Wortführer des rechten DGB-Flügels, warnte vor der Gefahr, daß sich die Gewerkschaften ,im Verhältnis zum Staat und zur Gesellschaft ... überheben’ könnten. Seine Fragen enthielten schon eine Antwort: ,Kann man in einer solchen Lage, in der wir waren (bei der Auseinandersetzung um den AFG 116, F.D.), möglicherweise das Mittel politischer Streikauseinandersetzungen anwenden? Oder bricht dies das Staatsverständnis der Gewerkschaften und das Grundverständnis im Hinblick auf die parlamentarische Demokratie?’“ (Deppe, a.a.O. S. 750-751).

Diese Haltung ist bis heute nicht überwunden – nicht nur in der IG Chemie (heute: IG BCE). Auch der damalige IGM-Vorsitzende Klaus Zwickel erklärte (zu den Konflikten um die „Agenda 2010“): „Wir machen keine politischen Streiks – und daran ändert sich auch nichts, zumindest nicht, solange ich darauf Einfluss habe.“ (Neue OZ, 10. Mai 2003) Diese Position des extremen Legalismus führt in jedem ernsthaften Konflikt zur Entwaffnung der Beschäftigten, zur Kapitulation gegenüber den Angriffen von Kapital und Kabinett.

„Wir müsse es halt tue
und net schwätzen ...“


Das Beispiel Karmann

Während der Auseinandersetzung um den § 116 AFG wurde die Rappe-Position „Kein Streik gegen das Parlament“ auch von rechten Sozialdemokraten innerhalb der IG Metall vertreten – z.B. von der Mehrheit unseres damaligen Betriebsrates bei Karmann und seinem Vorsitzenden. Als die IG Metall-Verwaltungsstelle Osnabrück die erste betriebliche Aktion bei Karmann vorbereitet hatte und die Flugblätter schon gedruckt waren, verweigerte diese BR-Mehrheit noch am Morgen der geplanten Aktion deren Durchführung, ging also bis zum offenen Streikbruch.
Die kämpferischen Gewerkschafter im Betrieb waren damals noch zu schwach, um das zu verhindern. Doch es gelang uns, noch am gleichen Tag eine Reihe Vertrauensleute ins BR-Büro zu mobilisieren – darunter auch treue Parteigänger des damaligen Vorsitzenden, die aber diesen Anschlag von Kohl/Blüm auf „unsere IG Metall“ abwehren wollten, mit allen dafür nötigen Mitteln. Schließlich setzten sich die Betriebsräte in der zweiten Aktionswelle im Januar 1986 „an die Spitze der Bewegung“ und mobilisierten selbst mit aller Kraft zu einer Aktion, die dann auch hervorragend verlief.
Gemeinsam mit dem hauptamtlichem IGM-Apparat hatte so ein Teil unserer Vertrauensleute, weit über den Kreis der „üblichen verdächtigen“ Linken, unsere unwilligen Betriebsräte zur Aktion gedrängt. Ein kleines Beispiel dafür, wie kompliziert die Widersprüche manchmal verlaufen können ...
Unser Erfolg war allerdings nicht sehr nachhaltig – die bundesweite Aktion am 6. März 1986 fand in Osnabrück nicht um 13.00, sondern um 15:00 statt. „Osnabrücker Uhrzeit stimmte nicht“, kommentierte die DKP-Betriebszeitung bei Karmann „DIE PRESSE“. Sie berichtete auch über die, vornehm ausgedrückt, „zurückhaltende“ Mobilisierung durch die sozialpartnerschaftlichen Betriebsräte ...
Andere Gewerkschaftsführer verteidigten „betriebliche Aktionen“ als notwendiges Kampfmittel. So bekannte sich auf dem o. g. DGB-Kongress der damalige IGM-Vorsitzende Hans Mayr zu einem Staatsverständnis, welches Frank Deppe als „pragmatisch-kritisch“ beschreibt: „Ich bin kein Staatsrechtler. Aber für mich ist der Staat nicht gewissermaßen etwas Wertneutrales, das über allem schwebt. Das, was den Staat ausmacht, ist sehr stark beeinflußt von der Gesetzgebung, von der Rechtsprechung. Wenn die Gesetzgebung so ist und die Rechtsprechung so ist, dass die Betätigungsmöglichkeiten der Gewerkschaften immer mehr eingeschränkt werden, bis sie kaum mehr atmen können, dann geraten wir in Konflikt mit denen, die solche Gesetze machen, und dann geraten wir auch in Konflikt mit einem solchen Staatsverständnis.“ (Deppe, a.a.O. S. 751-752).

Doch auch Mayr und mit ihm die Führungen von DGB und IG Metall bezogen zum Recht auf politischen Streik eine Position des Lavierens. Sie sahen sehr wohl, dass der extreme Legalismus der Rappe und Co. zur Kapitulation führt Sie wollten sich kein notwendiges Kampfmittel aus der Hand nehmen lassen und organisierten „betriebliche Protestaktionen“: „Sowohl der DGB als auch die IG Metall vermeiden das Wort ,politischer Streik’, sondern sprechen von ,betrieblichen Protestaktionen’, für die man keine Paragraphen als Rechtsgrundlage bemühen müsse ... Solche ,betrieblichen Aktionen’, wird erläutert, könnten ,unter Umständen auch ,Arbeitsniederlegungen über das ganze Bundesgebiet hinweg’ bedeuten“ (FAZ, 22. November 1985).

Andererseits gingen auch sie der grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dem „deutschen Sonderweg“ einer „vordemokratischen“ (Hensche, a.a.O.) Rechtsauffassung und Rechtsprechung aus dem Weg, die den Werktätigen ein zentrales demokratisches Instrument zur Verteidigung ihrer Interessen gegen arbeiterfeindliche Politik verweigert. Damit blieben auch sie in ihrem „Staatsverständnis“ weit hinter dem zurück, was z.B. ein Albert Einstein 1949 formulierte: „Privates Kapital tendiert dazu, in wenigen Händen konzentriert zu werden – teils aufgrund der Konkurrenz zwischen den Kapitalisten und teils, weil die technologische Entwicklung und die wachsende Arbeitsteilung die Entstehung von größeren Einheiten auf Kosten der kleineren vorantreiben. Das Ergebnis dieser Entwicklungen ist eine Oligarchie von privatem Kapital, dessen enorme Kraft nicht einmal von einer demokratisch organisierten politischen Gesellschaft überprüft werden kann. Dies ist so, da die Mitglieder der gesetzgebenden Organe von politischen Parteien ausgewählt sind, die im Wesentlichen von Privatkapitalisten finanziert oder anderweitig beeinflusst werden und in der Praxis die Wähler von der Legislative trennen. Die Folge ist, dass die ‚Volksvertreter’ die Interessen der unterprivilegierten Schicht der Bevölkerung nicht ausreichend schützen. Außerdem kontrollieren unter den vorhandenen Bedingungen die Privatkapitalisten zwangsläufig direkt oder indirekt die Hauptinformationsquellen (Presse, Radio, Bildung). Es ist deshalb äußerst schwierig und für den einzelnen Bürger in den meisten Fällen fast unmöglich, objektive Schlüsse zu ziehen und in intelligenter Weise Gebrauch von seinen politischen Rechten zu machen.“ (Albert Einstein: „Why Socialism?” In: „Monthly Review”, 1/1949, zit. nach: Tibor Zenker, „Was ist Faschismus?”, Wien 2006, S. 140 ff.)5

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Wie sehr auch die vor allem in der IG Metall stark vertretenen Vertreter eines „pragmatisch-kritischen Staatsverständnisses“ (Deppe) in der prinzipiellen Frage des Streikrechts zurückweichen, zeigte sich besonders klar auf der 2. Tagung des 20. Gewerkschaftstages der IG Metall in Hannover 2003. Dort forderte ein Initiativantrag die Zurückweisung der oben zitierten Aussage von Klaus Zwickel („Wir machen keine politischen Streiks...“) und die klare Feststellung: „Der politische Streik gehört zu den gewerkschaftlichen Kampfmitteln“. Dieser Antrag wurde von einer deutlichen Mehrheit abgelehnt – obwohl in der Debatte niemand gegen politische Arbeitsniederlegungen aufgetreten ist. Im Gegenteil – einige der Redner gegen den Antrag berichteten von ihren betrieblichen Aktionen: „Wir haben bei Daimler-Chrysler etwas hinbekommen, und zwar ohne dass wir dazu einen Beschluss des Gewerkschaftstages gebraucht haben.“ (Helmut Lense, Stuttgart, Protokoll S. 751) „Wir hatten im Dezember 2000 gegen die so genannte Riester-Reform während der Arbeitszeit protestiert. Ich solidarisiere mich an dieser Stelle ausdrücklich mit den Kollegen im Südwesten, die Ähnliches in gleichen Fragen in der letzten Woche getan haben, ...“ (Harald Klausing, Osnabrück, a.a.O. S. 753)

Die ablehnende Mehrheit bestand also nicht nur, wahrscheinlich nicht einmal vor allem aus Delegierten, die sich mit der Aussage von Zwickel identifizierten. Auch viele KollegInnen, die politische Arbeitsniederlegungen durchaus als notwendig ansehen und auch selbst aktiv und engagiert mitgetragen haben, stimmten in großer Zahl gegen den Antrag. Wogegen sie auftraten, war vor allem das „Bekenntnis“ zum politischen Streik als gewerkschaftliches Kampfmittel: „Ich halte es für falsch, was Klaus Zwickel ... gesagt hat. Ich halte es aber auch für falsch, dass sich Funktionäre ... zum politischen Streik bekennen.“ (Klausing, a.a.O. S. 753) Gert Bauer aus Reutlingen-Tübingen brachte diese Position auf den Punkt: „Wir müsse es halt tue und net schwätzen“ (a.a.O., S. 748, siehe dazu auch den Bericht eines Delegierten in KAZ 306, „Modernisierer“ gestoppt – wie weiter?, besonders S. 25)
Natürlich liegt die Basis einer solchen Haltung auch im legalistischen und staatsfrommen Bewusstsein der großen Mehrheit der Beschäftigten, die bei jeder Aktion fragen: „Dürfen wir das denn?“ Keine Illusionen – die weitaus meisten KollegInnen in den Betrieben und Büros verstehen heute noch nicht, wenn wir ihnen sagen: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“ Doch wie soll sich das jemals ändern, wenn nicht einmal ihre gewerkschaftlichen Interessenvertreter selbstbewusst ein uneingeschränktes Streikrecht als demokratisches Grundrecht einfordern?

Dabei geht es nicht nur um abstrakte Rechtspositionen, sondern um sehr praktische Fragen. Das zeigte nicht zuletzt der weitere Verlauf des Konflikts um den § 116 AFG.

Von „betrieblichen Protestaktionen“ zum ...
„Arbeitnehmer-Votum“


Höhepunkt der Proteste waren Aktionen im ganzen Bundesgebiet am Donnerstag, 6. März 1986, um 13:00 – also in der Arbeitszeit. Der Aufruf dazu wurde einstimmig mit den Stimmen aller Vorsitzenden der 17 Gewerkschaften im DGB (also auch Rappe) im DGB-Bundesvorstand beschlossen. Eine Million Menschen beteiligten sich (laut IG Metall) an diesem Protest.
Ein „metall-Extra“ dazu (3. März 1986) argumentierte unter der Schlagzeile „Arbeitgeber wollen unsere Protestveranstaltungen kriminalisieren – doch keine Bange: Laßt Euch nicht einschüchtern“ gegen die Versuche von Kapital und Regierung, „die gewerkschaftlichen Proteste gegen die Änderung des Paragraphen 116 AFG als unerlaubt hinzustellen“, und verweist u.a. auf das „Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts“, welches Gewerkschaften das Recht garantiert, „zu Proteststreiks zu greifen“. In einer Sonderausgabe der DGB-Wochenzeitung „Welt der Arbeit“ zum gleichen Anlass fehlen solche Hinweise – Zufall oder Ausdruck der weiter bestehenden Widersprüche im DGB?

Nach dem 6. März gab es keine weitere Steigerung der Proteste zur „Verteidigung des Streikrechts und der Sicherung der Demokratie“ gegen den „beispiellosen verfassungs- und völkerrechtswidrigen Angriff auf die Existenz der Gewerkschaften“ (IGM-Vorsitzender Hans Mayr, s.o.). Am 20. März 1986 wurde die Gesetzesänderung im Bundestag beschlossen – begleitet von gewerkschaftlichen Protesten in Bonn, aber nicht von weiteren Belegschaftsaktionen im ganzen Bundesgebiet.

Wie sah nun die weitere Orientierung des IG Metall-Vorstandes zur Weiterführung dieses Kampfes aus? Die nächste Eskalationsstufe nach den bundesweiten Protesten von einer Million Beschäftigten in der Arbeitszeit wurde in einem „metall-Extra“ vom 1.April 1986 bekannt gegeben, war aber wohl nicht als Aprilscherz gemeint: „Deine Stimme für das Streikrecht!“ Mit einer vom 2. bis 14. April 1986 durchgeführten Abstimmung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in allen Betrieben, dem „Arbeitnehmervotum“, sollte nun die Regierung in die Knie gezwungen werden, nachdem sie „gegen die Verfassung“ gehandelt hatte! Der weitere Schlachtplan: „Wir werden nicht vergessen, wie das Streikrecht im Handstreich gekappt wurde. Wir werden die Gelegenheiten wahrnehmen, unsere Meinung zu sagen: beim Arbeitnehmervotum, bei den anstehenden Landtagswahlen, bei der Bundestagswahl im nächsten Jahr ...“

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Die SPD nahm diesen Ball auf und bestritt mehrere Wahlkämpfe mit dem Versprechen, den alten Zustand des § 116 AFG wiederherzustellen. Als sie dann ab 1998 regierte, wurde dies wohl „vergessen“. Ein Antrag der Linksfraktion zu diesem Thema im letzten Jahr wurde von den Regierungsparteien, darunter auch von hauptamtlichen Gewerkschaftern in der SPD-Fraktion, abgelehnt. Wie schrieb der IGM-Vorstand doch noch im April 1986: „Jetzt haben die Arbeitnehmer das Wort. Mit ihrer Stimme. Und ihre Stimme zählt...“
Wer dies alles bewusst miterlebt hat, konnte über die wechselhafte Haltung der Gewerkschaften in den letzten Jahren zwischen zentralen/regionalen Demonstrationen am Wochenende, betrieblichen Protesten, Unterschriftensammeln („Arbeitnehmerbegehren“) und „kritischer Begleitung“ der Bundesregierung beim Sozialabbau nicht mehr verwundert sein. Und diese Erfahrung müsste eigentlich auch vor der (verbreiteten) Illusion bewahren, die Bindung vieler Funktionäre an die SPD und der Wunsch nach Schonung ihrer „Genossen“ in der Regierung sei das einzige oder zentrale Hemmnis für konsequentere Mobilisierung – schließlich ging es damals gegen eine CDU/FDP-Regierung ...

Notwendig: Kampf um Demokratie statt „deutscher Sonderweg“

Nur wenige führende Gewerkschafter setzen sich offensiver mit dem „deutschen Sonderweg“ beim Streikrecht auseinander und fordern die demokratischen Standards benachbarter bürgerlicher Demokratien ein. In diesem Sinne äußerte sich Detlev Hensche, damals 2. Vorsitzender der IG Drupa, auf dem erwähnten 13. DGB-Kongreß im Mai 1986 zum „Reizwort“ politischer Streik. Zu Recht betonte er, dass die Massendemonstrationen während der Arbeitszeit im März 1986 noch keine politischen Streiks waren, sondern „nur“ die Wahrnehmung des Demonstrationsrechtes durch die Beschäftigten. Doch er könne sich „sehr wohl vorstellen, dass dieses Thema des politischen Streiks sich eines Tages stellt, wenn es wirklich ans Eingemachte dieser Demokratie geht, wenn beispielsweise die bindende Wirkung von Tarifverträgen beseitigt werden soll ... Widerstand oder Gegenwehr – um es neutraler auszudrücken – ... ist sicherlich auch in den nächsten Jahren eher noch als in der Vergangenheit geboten, und ich hoffe sehr, dass es dem DGB gelingt, wie in der allerletzten Zeit, mit viel Entschlossenheit und Glaubwürdigkeit diesen Weg weiter zu beschreiten“. (Deppe, a.a.O., S. 751-752, siehe dazu auch die Auszüge aus einem Interview mit Hensche vom März 2004, „Politischer Streik illegal“, in KAZ 315, S. 41/42).

Diese Hoffnung von Detlef Hensche hat sich bisher nicht bestätigt. Das parlamentarische Auftreten von Oskar Lafontaine und der Linksfraktion zu diesem Thema, aber mehr noch die brennenden Fragen der Gegenwehr gegen Sozialabbau und Verelendung bilden Anknüpfungspunkte, um in den Gewerkschaften die Frage des politischen Streikrechts wieder auf die Tagesordnung zu bringen. Es liegt an uns, diese Möglichkeiten zu nutzen ...


Anmerkungen:
1 Die „heiße“ Aussperrung betrifft die Lohnabhängigen, die von den Arbeitgebern – als angeblich „paritätische“ Kampfmaßnahme gegen den Streik – auf die Straße gesetzt werden. Die „kalte“ Aussperrung wird mit angeblich „indirekten“ Wirkungen des Streiks begründet, die eine Fortführung der Produktion verhindern. Die IGM hat in den vom Arbeitskampf betroffenen Tarifgebieten sowohl den „heiߓ als auch den „kalt“ ausgesperrten Mitgliedern eine Sonderunterstützung in Höhe der Streikunterstützung ausgezahlt. Solche Leistungen können jedoch nicht denjenigen Mitgliedern gezahlt werden, die außerhalb des Tarifgebietes „kalt“ ausgesperrt werden. Die Aussperrung wird so zum Kampfinstrument der Unternehmer, um die Kassen der Gewerkschaft möglichst schnell zu plündern, und: um bei den „kalt“ Ausgesperrten, die keine Gewerkschaftsunterstützung erhalten, Stimmungen gegen Streik und Gewerkschaften zu schüren. (Anmerkung von Deppe)
2 Dabei wäre anzumerken: diese Politisierung fand vor allem dort statt, wo – wie z.B. bei Opel in Bochum oder bei Daimler in Bremen – aktive Vertrauensleute und Betriebsräte den Widerstand gegen die „kalte“ Aussperrung organisierten. Es gab aber auch andere Betriebe (z.B. Karmann in Osnabrück), wo rechtssozialdemokratische Betriebsräte nicht gegen die „kalte“ Aussperrung mobilisierten, sondern statt Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt Streikgeld von der IGM forderten und damit dem Kapital in die Hände spielten.
3 Wir verwenden diese Arbeit von Frank Deppe als zusammenfassende Gesamtdarstellung der damaligen Ereignisse, obwohl Deppes Wertungen häufig zu „optimistisch“ bezüglich der Politik der Gewerkschaftsführungen sind und obwohl er die gängigen, aber irreführenden Begriffe „Arbeitnehmer“ und „Arbeitgeber“ verwendet.
4 Interview-Überschrift im „stern“, 8.1.86
5 "Warum Sozialismus?" von Albert Einstein auf www.secarts.org lesen. [Anm. d. Redaktion secarts.org]



 
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