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Von Stephan

Das Streikrecht in der Bundesrepublik ist sehr rigide. Ein politischer Streik oder ein Generalstreik ist hier (im Unterschied etwa zu Frankreich) verboten (trotz positiver Erfahrungen aus der Geschichte, wie der Niederschlagung des Kapp-Putsches 1920), die Aussperrung als legitimes Mittel der Gegenseite anerkannt, der Paragraf 116 AFG wurde in den 80ern massiv zu Lasten der Gewerkschaften verändert. Die Rücknahme dieser Änderung, die den Bezug von Arbeitslosengeld von kalt ausgesperrten, am Streik nicht beteiligte Arbeitnehmern massiv erschwerte, war bis zur Regierungsübernahme der SPD auch eine ihrer Hauptforderungen.


Großbildansicht gewerkschaften.jpg (9.6 KB)
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Die Gewerkschaften in der Krise? Einstige "Spaltergewerkschaften" setzen sich an die Spitze kämpferischer Streikbewegungen - und der DGB schaut hinterher...
In dieser schlechten Stellung, bei einem Millionenheer von Arbeitslosen und einem galoppierenden Mitgliederschwund brachten die großen DGB-Gewerkschaften nicht den Mut für eine offensive Politik auf und übten „Lohnzurückhaltung“, was alljährlich auch von führenden Vertretern von Wirtschaft und Politik gelobt wurde. Allein dies hätte die Kollegen aufhorchen lassen müssen – allein jetzt zahlen sie, Gewerkschaft und Arbeiter, die Zeche.

Mit der Pilotenvereinigung Cockpit, dem Marburger Bund der Ärzte und der GdL der Lokführer gründeten sich (bzw. wandelten sich aus bloßen Interessenvertretungen) kleine Spartengewerkschaften, die sich durch drei Merkmale hervortraten: Im internationalen Vergleich wurden ihre Mitglieder durch die gewerkschaftlich-deutsche Zurückhaltung deutlich schlechter bezahlt (was allerdings für so ziemlich alle Arbeitnehmer in der BRD zutreffen dürfte), zudem steht im „ökonomischen Reserveheer für Arbeitskräfte“(also den Arbeitslosen) wenig Ersatz bereit und drittens würde ein Streik die Arbeitgeberseite an den empfindlichen Stellen treffen, man wäre von der Kampfkraft den großen Gewerkschaften nicht im Nachteil. Die GdL ist aber, das soll nicht unerwähnt bleiben, im Unterschied zu den beiden anderen keine reine Spartengewerkschaft, sie nimmt alle Mitglieder des rollenden Bahnpersonals auf.

Mit dem Aufkommen der Spaltergewerkschaften verloren die DGB-Truppen einen kampfstarken Teil ihrer Mitglieder, umso rasanter, als jene mit der Aufgabe der Lohnzurückhaltung deutlich mehr Anziehungskraft hatten als die klassischen Vertreter. Und die Befürchtung, dass die Lohngesamtsumme (auch wenn dies betriebswirtschaftlicher Nonsens sein mag) nunmehr nur anders verteilt werden würde, also die Putzfrauen für die höheren Ärztegehälter und die Stewardessen für die teureren Piloten aufkommen würden. Den etablierten Gewerkschaften mag der Erfolg der kleineren zeigen, dass auch die mit einer entschlosseneren Politik und mehr Mut nicht in die Krise geraten wären, in der sie jetzt unzweifelhaft stecken. Wenn aus den Erfolgen der neuen Gewerkschaften sich auch beim DGB ein wie auch immer gearteter Denkprozess einstellen würde, der zu einer effektiveren Vertretung der Arbeiterinteressen führt, will ich nie wieder ein Wort gegen die „Spalter“ sagen! Zumal dann ja einer Einigung nichts im Wege mehr stehen dürfte (Zukunftshoffnung eines Utopisten).

Kein Vergleich übrigens mit der neuen Gewerkschaft der Postzusteller! Florian Gerster, MdB für die Sozialdemokratie und Ex-Arbeitsamtschef, hat die Zusteller insbesondere des privaten Postzustellers pin „beworben“, doch in seine „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ)“ einzutreten. Eine erste Demo wurde auch schon flugs zur Gründung organisiert: Am 9.Oktober demonstrierten in Berlin Zusteller gegen den geplanten Mindestlohn, Report Mainz berichtete in der ARD von Druck auf den pin-Beschäftigten, teilzunehmen und in die GNBZ einzutreten. Die sofortige Aufmerksamkeit der Bild war ihnen sicher (erste Demo gegen Mindestlohn), was aber auch damit zusammenhängt, dass der Axel Springer Verlag - Eigner von Bild - wie pin wohl auch kräftig Gelder in die neue Vereinigung pumpen mag...

Zurück auf die Schiene: Auch die Lokführer wollen eine Anpassung ans europäische Niveau. Zusammen mit einer maßvollen Verkürzung ihrer Arbeitszeit lässt sich die Forderung auf eine 31%ige Lohnerhöhung umrechnen, die klassischen Gewerkschaften hatten bereits mit knapp 6 % abgeschlossen. Die deutsche Bahn ist in der Bredouille: Der Börsengang, bislang dank der Lohnzurückhaltung und den Subventionen der Steuerzahler für die Anleger lukrativ erscheinend, drohte zu platzen, jenes gigantische Werk zur erneuten Umverteilung des Volksvermögens. Die Propagandamaschinerie zur Diffamierung der Lokführer lief an, hatte aber wenig Erfolg, vermutlich weil fast jedes männliche Wesen in der Bundesrepublik früher einmal Lokführer werden wollte. Was tun? Eine Aussperrung konnte nicht klappen, sah man einem Lokführer nicht an, ob er in der bösen Gewerkschaft oder in einer der braven sei, für die dank des Abschlusses vom Frühsommer die Friedenspflicht gilt.

Man griff zur Justiz, erfahren im Kampf gegen linke Bestrebungen in diesem Lande: Diverse Arbeitsgerichte wurden mit Anträgen für eine Einstweilige Verfügung bombardiert, in Nürnberg hatte man Erfolg, diese verboten den Streik mit wegen dem zu erwarteten volkswirtschaftlichen Schaden, der nicht angemessen sei. Trotz allem Kopfschütteln aller juristisch auch nur schwach gebildeten Gewerkschaftsfreunde, ließ es die GdL ob ihrer geringen finanziellen Möglichkeiten nicht auf einen Streik ankommen. Keine unverständliche Entscheidung angesichts der drohenden Milliardenforderungen.

Nach einigen erfolglosen Verhandlungsversuchen erneut die Ankündigung eines Streikes und erneut der Gang der Deutschen Bahn vor ein Arbeitsgericht. In Chemnitz verboten die Richter in einer einstweiligen Verfügung zunächst die Bestreikung des Fernverkehrs und erlaubten nur Arbeitskampfmaßnahmen in der S-Bahn. Klingt opferbereit, halten doch schon lange keine Fernzüge mehr in Chemnitz, ist aber etwas anders gedacht: Im Unterschied zu den Zügen des Fern- und Güterverkehrs, der erst einmal nicht bestreikt werden darf, sitzen in den Regionalbahnen zumeist Pendler, die ihre Karte monatlich oder im Jahresabo bezahlen, Schwarzfahrer, die längst mitbekommen haben, dass nicht mehr kontrolliert wird, und Sonderangebotsnutzer (Niedersachsen-/Hessen-/NRW-Ticket), die ökonomisch auch keine große Rolle spielen. Zu verzichten, diese befördern zu müssen, kann die Bahn sich finanziell leisten. Vergleichbar, wenn die Bankangestellten nur das Bargeldgeschäft, die Ärzte nur die AOK-Patienten oder die Müllabfuhr nur die Abfuhr der Biotonnen bestreiken dürften.

All dies ist erneuter Angriff auf das Streikrecht! Natürlich soll ein Streik wirtschaftliche Schäden androhen (und auch realiter anrichten!), andernfalls wird man sich aufs kollektive Betteln verlegen müssen. Wenn nunmehr erstmals Gerichtshöfe bemüht werden, das Ungleichgewicht noch weiter zu verlagern, gerät die sich ohnehin schon spaltende Gewerkschaftsfront weiter ins Abseits. Man darf nicht vergessen, dass der Lokführerstreik ja nach den restriktiven Bedingungen des Streikrechtes legal zustande gekommen ist!

Doch die Büchse der Pandora ist geöffnet; man wird die Urteile abwarten müssen, um zu sehen, inwieweit ein Arbeitskampf in der Bundesrepublik noch möglich ist.


 
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  Kommentar zum Artikel von Stephan:
Freitag, 02.11.2007 - 17:54

Das Arbeitsgericht in Chemnitz (Karl-Marx-Stadt) hat am Nachmittag sein Urteil gesprochen:

Sieg für die Gewerkschaft!

In allen Punkten bekam die GdL Recht, der Streik ist legitim, auch wenn nicht alle Beschäftigte durch die Gewerkschaft vertreten werden, und er ist nicht unverhältnismäßig, obwohl er den Arbeitgeber Geld kosten würde.

Die Bahn als guter Verlierer wird nun das Verfassungsgericht in Karlsruhe anrufen, dort stünde man lt. ARD bereits in den Startlöchern, im Eilverfahren eine weitere Einstweilige Verfügung zu erlassen.

Trotz dieser Ankündigung kann man mal auf das Marxstädter Urteil heute ein Fläschchen Sekt köpfen!


  Kommentar zum Artikel von Lukas Knopf:
Mittwoch, 31.10.2007 - 20:37

Zum Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz ein Zitat aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 22.Oktober:

"Das Urteil ist nun auf einer Arbeitsrechtstagung am Wochenende auf Wohlwollen der Fachleute gestoßen. Die Entscheidung sei zwar "vollkommen falsch", gemessen an der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt, erklärte der Münchener Hochschullehrer Volker Rieble auf der Jahrestagung der "Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht" in Frankfurt. Aber seine Sympathie für diese Art von "Rechtsanarchie" wollte er trotzdem nicht verhelen. ... Rieble wertete das Urteil als Teil einer "schleichenden Entwertung" des Bundesarbeitsgerichts durch den gesunden Menschenverstand der unterinstanzlichen Arbeitsgerichte. ... "Anarchie ist machbar", betonte Rieble lapidar und verwies darauf, dass in Eilverfahren wie bei der Bahn das Landesarbeitsgericht das letzte Wort hat."

Wenn "Hochschullehrer" euphorisch den Rechtsbruch loben und zur Anarchie aufrufen, dann versteht man, wie ohne Frage von einem "Rechtsstaat" zu sprechen ist, wenn es um Deutschland 1933-1945 geht. Auch da war juristische Anarchie das Tagesprogramm. Wenn also ungetraft und begeistert zum Rechtsbruch aufgefordert wird, darf man wohl behaupten, dass deutsche Juristen ganz überwiegend das sind, was sie gerne sein wollen: Büttel des Kapitals, die die Paragraphen anarchisch dorthin drehen, das es denen nützt, die sie bezahlen. Einen Herrn Rieble bei solchen Worten als "Wissenschaftler" zu betiteln, dürfte nur in dieser Gesellschaft möglich sein.


  Kommentar zum Artikel von 127712:
Mittwoch, 31.10.2007 - 12:46

Da zeigt sich, wie selbst so ein grunddemokratisches Recht wie das Streikrecht hier in Deutschland zugrunde gehen kann. Gelungener Artikel!