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Dossier: Flüchtlinge in Europa // Der Kapitalismus selbst ist die Katastrophe!
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KABUL/BERLIN - Berlin kündigt für Mitte kommender Woche einen ersten Abschiebeflug nach Afghanistan an. Wie berichtet wird, sollen bis zu 50 Afghanen, die kein Asyl in Deutschland bekommen, in das winterliche Kabul verbracht werden. Weitere Abschiebeflüge sollen folgen; im Bundesinnenministerium heißt es, bis zu 12.500 Afghanen hielten sich ohne Bleiberecht im Land auf und müssten es verlassen. Grundlage sind Abschiebevereinbarungen, die Berlin und die EU Anfang Oktober mit Kabul geschlossen haben und die unter bestimmten Umständen auch die Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger erlauben. Die Maßnahmen erfolgen, obwohl die Zahl ziviler Todesopfer in Afghanistan soeben erst einen neuen Höchststand erreicht hat und die UNO zum wiederholten Male vor furchtbaren Verhältnissen in Afghanistan warnt. Aus dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) berichten Mitarbeiter, sie seien erheblichem Druck ausgesetzt, Afghanen kein Asyl mehr zu genehmigen. In einer PR-Kampagne hatte die Bundesregierung schon vor geraumer Zeit in Afghanistan verbreiten lassen, sie rate von der Flucht ab: Deutschland benötige keine ungelernten Arbeitskräfte, sondern nur ausgebildetes Fachpersonal.

"Würdevoll" abschieben

Formelle Grundlage für die geplanten Abschiebungen sind Vereinbarungen zwischen Deutschland und Afghanistan respektive zwischen der EU und Afghanistan, die am 2. Oktober in Kabul unterzeichnet wurden. Sie sehen vor, dass Afghanistan abgelehnte Asylbewerber ohne weiteres zurücknimmt; unter anderem ist das Land verpflichtet, die jeweils notwendigen Papiere umgehend zu beschaffen. Für den Fall, dass Kabul dem nicht nachkommt, stellt die EU eigenmächtig Papiere zur "Rückkehr" aus, die laut Vereinbarung "würdevoll, sicher und geordnet" abgewickelt werden soll.1 Ergänzend sind einerseits "Wiedereingliederungsmaßnahmen", andererseits PR-Kampagnen gegen die Flucht weiterer Afghanen in die EU vorgesehen. Eine solche Kampagne hatte Berlin bereits im vergangenen Herbst gestartet und auf Plakaten in Afghanistan etwa darauf hingewiesen, dass Flüchtlinge in Deutschland oft viele Jahre lang nicht arbeiten dürften, dass unbegleitete Minderjährige durchaus auch abgeschoben werden könnten und dass die Bundesrepublik lediglich Bedarf an Fachkräften, nicht aber an ungelernten Arbeitern habe.2 Die Kampagne hat offenbar, wie die anhaltende Flucht von Afghanen zeigt, nicht gefruchtet; jetzt soll Kabul übernehmen.

Immer mehr Tote

Selbstverständlich steht Abschiebungen nach Afghanistan grundsätzlich die katastrophale und sich kontinuierlich verschlechternde Lage im Land entgegen. Bereits im ersten Halbjahr hatten die Vereinten Nationen einen neuen Höchststand der Zahl ziviler Opfer vermeldet. Der Trend hat sich fortgesetzt; in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres waren mit 8.397 zivilen Opfern, darunter 2.562 Todesopfer und 5.835 Verletzte, mehr verletzte und getötete Zivilisten zu beklagen als je zuvor. Wie die UNO meldet, hat vor allem die Ausweitung der Kämpfe am Boden zum Anstieg der Zahl der Todesopfer geführt; sie ist für mehr als die Hälfte der Opfer unter Kindern verantwortlich, deren Zahl sich auf 639 Tote und 1.822 Verletzte beläuft. Durch Luftangriffe sind von Januar bis September 2016 mindestens 133 Zivilisten getötet und 159 verletzt worden; ein Drittel davon geht, wie die UNO konstatiert, auf das Konto "internationaler Militärkräfte".3 Dass Zivilisten in nahezu allen Lebensbereichen Gefahr laufen, angegriffen zu werden, bestätigt der Hinweis der Vereinten Nationen, mittlerweile würden immer wieder zivile Wohngebiete, Märkte, religiöse Einrichtungen, Gesundheitsstationen und Schulen zum Ziel mörderischer Attacken. Laut UN-Angaben sind darüber hinaus in diesem Jahr mehr als 485.500 Afghanen auf die Flucht gezwungen worden. In allen 34 Provinzen des Landes halten sich mittlerweile Binnenflüchtlinge auf.

Kein Ende der Gewalt

In genauer Kenntnis der tatsächlichen Lage in Afghanistan ist Berlin seit geraumer Zeit bemüht, deutlich mehr Asylanträge negativ bescheiden zu lassen als zuvor. Eigentlich lassen das die internen "Herkunftsländerleitsätze" des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht zu. Darin heißt es einem Bericht zufolge beispielsweise: "In allen Teilen Afghanistans herrscht ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt in Form von Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfen zwischen afghanischen Sicherheitskräften und den Taliban sowie anderen oppositionellen Kräften." Menschenrechtsverletzungen "seien weit verbreitet und würden kaum verfolgt", werden die Leitsätze in dem Bericht referiert. Auch sei die Lebensmittelversorgung "schwierig"; 50 Prozent aller Kinder seien "durch Mangelernährung langfristig geschädigt". Die Behandlung von Krankheiten sei "derzeit nur sehr eingeschränkt möglich", weil "die medizinische Versorgung ... aufgrund fehlender Medikamente, Geräte und Ärzte sowie mangels ausgebildeten Hilfspersonals ... unzureichend" sei. Die Leitsätze stellen auch fest: "Seit der zweiten Jahreshälfte 2012 steigt die Zahl der zivilen Opfer an". Ein Ende der Gewalt sei nicht absehbar.4

Sterbewahrscheinlichkeiten

Um Abschiebungen dennoch legitimieren zu können, hat Berlin sich inzwischen auf die Behauptung festgelegt, es gebe in Afghanistan innerstaatliche Fluchtalternativen. Entsprechend sind die BAMF-Leitsätze angepasst worden. Darin heißt es nun an hervorgehobener Stelle: "Die grundsätzlichen Regelungen zu internen Schutzmöglichkeiten bei jungen, alleinstehenden und arbeitsfähigen Männern sind zu beachten." Ausdrücklich werde dies auch für Angehörige ethnischer Minderheiten, für einstige Mitglieder der Kommunistischen Partei und für Gegner lokaler Machthaber geltend gemacht, wird berichtet. In einem internen Papier berechnet das BAMF zudem die Sterbewahrscheinlichkeit abgeschobener Afghanen mit "0,074 Prozent"; die absurde Angabe ist deshalb von Bedeutung, weil Gerichte eine Sterbewahrscheinlichkeit von 0,125 Prozent für unbedenklich erklärt haben: Wer ihr ausgesetzt sei, befinde sich in "keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben".5 Darüber hinaus wird auf die Beamten des BAMF beträchtlicher Druck ausgeübt. "Wenn man einem männlichen, alleinstehenden Afghanen subsidiären Schutz gewähren will, muss man schon mutig sein", wird ein Mitarbeiter der Behörde zitiert. Der Druck entfaltet bereits Wirkung: Lag die Quote positiver Asylbescheide für Afghanen letztes Jahr noch bei 78 Prozent, so ist sie dieses Jahr auf 52 Prozent gefallen.6


Unbegleitete Minderjährige

Mitte kommender Woche soll nun eine erste Sammelabschiebung nach Afghanistan durchgeführt werden; bis zu 50 Flüchtlinge würden dann in den kalten afghanischen Winter überstellt, wird berichtet. Das Bundesinnenministerium spricht bereits von bis zu 12.500 Afghanen, die kein Bleiberecht in Deutschland genössen und nun an den Hindukusch verbracht werden müssten. Mittlerweile wird auch die Abschiebung unbegleiteter Minderjähriger diskutiert: Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) fordert "die konsequente Abschiebung auch von strafmündigen Jugendlichen, wenn sie sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht haben"7; der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Thomas Strobl schließt dies ebenfalls nicht aus.8 Die EU-Abschiebevereinbarung mit Afghanistan ließe es zu: Darin heißt es, Minderjährige dürften nur dann nicht an den Hindukusch abgeschoben werden, wenn ihre Familie nicht aufzufinden sei und es keine angemessene Möglichkeit zur Unterbringung für sie gebe.9 Die Formulierung ist unbestimmt genug, um - den politischen Willen vorausgesetzt - die Forderung nach Abschiebung von Jugendlichen zu realisieren.


Anmerkungen:
1 Joint Way Forward on migration issues between Afghanistan and the EU. Kabul, 02.10.2016.
2 Die Kampagne kann hier eingesehen werden: www.afghanistan.diplo.de/Vertretung/kabul/en/03/FluchtMigrationEN/RumoursOV.html/ .
3 UNAMA releases civilian casualty data for third quarter of 2016. unama.unmissions.org 19.10.2016.
4, 5, 6 Kai Biermann, Julian Jestadt, Nico Schmolke: Die kalte Rechnung des Innenministers. www.zeit.de 17.11.2016.
7 Tillich fordert Abschiebung von Minderjährigen. www.lvz.de 05.12.2016.
8 Strobl schließt nicht aus, Minderjährige abzuschieben. www.faz.net 07.12.2016.
9 "Unaccompanied minors are not to be returned without successful tracing of family members or without adequate reception and care-taking arrangements having been put in place in Afghanistan." Joint Way Forward on migration issues between Afghanistan and the EU. Kabul, 02.10.2016.


 
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