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Von KP Polens

Vier Aktivisten wurden am 31. März 2016 vom Regionalgericht in Dąbrowa Górnicza wegen der Propagierung der kommunistischen Ideologie in der Zeitung Brzask und auf der Website der Partei verurteilt. Das Urteil lautet auf neun Monate Bewährungsstrafe, ersatzweise entgeltlose Sozialarbeit und Geldstrafe.

Dieses provokative Urteil wurde in Abwesenheit der Beteiligten in einem Schnellverfahren gefällt, wie das für Fälle praktiziert wird, in denen die Schuld des Angeklagten feststeht. Das Gericht wandte nicht einmal ein reguläres Verfahren an und stützte sein Urteil allein auf die Anklage. Die Beschuldigten hatten keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Die Verurteilten haben bereits Widerspruch eingelegt und verlangen ein normales Verfahren.

Die KPP-Aktivisten wurden aufgrund des Artikels 256, § 1, des Strafgesetzbuches angeklagt: „Wer öffentlich für eine faschistische oder totalitäre Staatsordnung wirbt oder zu Hass auf der Basis nationaler, ethnischer rassischer oder religiöser Unterschiede oder des Fehlens eines religiösen Bekenntnisses aufstachelt, wird … mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bestraft.“

Ein früherer Versuch, diesen Artikel auf die Verwendung kommunistischer Symbole anzuwenden, traf auf Protest in Polen und im Ausland. Am 19. Juli 2011 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil mit der Begründung auf, es stehe in Widerspruch zum Grundsatz der Freiheit der Rede.

Anklagen gegen Aktivisten der KPP wegen der Werbung für ein totalitäres System sind ein weiteres Beispiel für die Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus und das Verbot kommunistischer Betätigung.

Der Fall wurde mit einer Denunziation des Parlamentsabgeordneten Bartosz Kownacki von PiS im Jahr 2013 angestossen. Der Staatsanwalt weigerte sich, tätig zu werden. Aber 2015, nach den von PiS gewonnenen Wahlen, wurde er wieder aufgegriffen und hektisch betrieben. Am 31. Dezember 2015 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft in Katowice an den regionalen Gerichtshof von Dąbrowa Górnicza überwiesen. Die Anklage lautete, mit der Publizierung von Artikeln in der Zeitung „Brzask“ hätten die Aktivisten für ein totalitäres System geworben „mit direktem Bezug zum kommunistischen System und zum Marxismus-Leninismus, was im Kontext der geschichtlichen Erfahrung den demokratischen Werten widerspricht“ – d.h. wegen der Aktivitäten einer legalen politischen Partei.

Der Fall ist auch im Kontext der Politisierung der Staatsanwaltschaften, deren Unterordnung durch das Justizministerium und die Ernennung von Zbigniew Ziobro von der PiS zum Generalstaatsanwalt von Bedeutung. Das Justizsystem behandelt offensichtlich den Rechtsextremismus anders. Zur selben Zeit, da die Redaktion der „Brzask“ abgeurteilt wurde, demonstrierten die Neofaschisten von der ONR (Nationalradikales Lager) ungehindert in den Straßen von Białystok und gedachten des 82. Jahrestags der Gründung ihrer Organisation. Auf der Demonstration unter dem Falange-Symbol trugen sie Fackeln und kündigten an, sich direkt auf den Faschismus beziehend, mit politischen Feinden „aufzuräumen“. Ungeachtet dessen plant das Verteidigungsministerium, die Neofaschisten als Teil der Territorialverteidigung zu bewaffnen. Schon früher sprach das Gericht in Częstochowa einen Verkäufer rassistischer T-Shirts frei und negierte eine Verletzung des Artikels 2256 des Strafrechts. Kürzlich haben Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft ein Urteil gegen einen Nationalisten suspendiert, der einen Polizisten angegriffen hatte.

Das Urteil gegen polnische Kommunisten erging zur selben Zeit, da das Parlament am 1. April ein Gesetz verabschiedete, nach dem das „Werben für den Kommunismus verboten“ ist und die lokalen Behörden Straßennamen und Namen anderer Objekte, die Bezug zum Kommunismus haben, umbenennen sollen, was einen Angriff auf die Tradition der Arbeiterbewegung darstellt. Das Institut für Nationales Gedenken erstellt ein Register und verlangt von den lokalen Behörden die Liquidierung von Denkmalen sowjetischer Soldaten oder Sonstigem mit kommunistischem Bezug. Die Zerstörung und Liquidierung von Denkmalen und die Verfälschung der Geschichte sind die üblichen Merkmale faschistischer Praxis.

Die Regierung und die Bourgeoisie betrügen sich selbst, wenn sie meinen, dass sie der Kommunistischen Partei Polens, den polnischen Kommunisten mit antikommunistischer Verfolgung Angst einjagen oder sie mit antikommunistischen Kampagnen zur Unterwerfung bringen können. Die Maßnahmen gegen die Kommunisten gehen Hand in Hand mit dem barbarischen volksfeindlichen Kurs der Regierung und der EU. Die Solidarität mit der unter schwierigen Bedingungen arbeitenden Kommunistischen Partei Polens, die massenhafte und resolute Unterstützung der verfolgten Kommunisten, sind jetzt von großer Bedeutung. – Mit Protesten vor den polnischen Botschaften in allen Ländern, Solidaritätsbewegungen etc.

Hände weg von der Kommunistischen Partei Polens!

Die antikommunistische Verfolgung muss beendet, die unannehmbaren antikommunistischen Gesetze müssen annuliert werden. Der Antikommunismus und das Umschreiben der Geschichte werden nicht gelingen.



Ãœbersetzung aus dem Englischen: news.dkp.de


 


 
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  Kommentar zum Artikel von arktika:
Dienstag, 05.01.2021 - 17:00

Die PdA Österreichs schickte am 21.12.2020 ein Solidaritätsschreiben an die Kommunistischen Partei Polens (KPP), veröffentlicht auf ihrer Seite am 22.12.: Erneute Solidarität mit der Kommunistischen Partei Polens Liebe Genossinnen und Genossen, der Parteivorstand der Partei der Arbeit verurteilt die fortgesetzte Repression gegen die Kommunistische Partei Polens durch die polnische Regierung und den Staat. Wir verurteilen aus schärfste die inakzeptable Gleichstellung des Marxismus-Leninismus mit dem Totalitarismus. Die theoretische Grundlage für die Befreiung der Arbeiterklasse und der Völker von der Herrschaft des Kapitalismus hat nichts gemein mit dem Totalitarismus. Wir verurteilen den Antrag des Justizministers und des Generalstaatsanwaltes zum Verbot der Kommunistischen Partei Polens beim Verfassungsgericht. Der Hauptvorwurf richtet sich dabei gegen eine Reihe von Positionen der Kommunistischen Partei Polens zu historischen Fragen. Der Antrag folgt der Logik der Europäischen Union, die seit vielen Jahren die Geschichte fälscht und die Sowjetunion mit dem faschistischen Deutschland gleichgesetzt. Die Europäische Union leugnet die Befreiung Europas vom Faschismus durch die Rote Armee. Die Europäische Union versuchte das faschistische Deutschland von Schuld am Beginn des imperialistischen Weltkrieges freizusprechen und der Sowjetunion eine Mitschuld zu geben. Die Repression gegen die Kommunistische Partei Polens dauert seit vielen Jahren an. Seit dem Antritt der Regierung der PiS-Partei wurde die Repression noch einmal verschärft und Abgeordnete der PiS denunzieren andauernd die Aktivitäten der KKP. Der Parteivorstand der Partei der Arbeit Österreich bekräftigt die Solidarität mit der Kommunistischen Partei Polens und übersendet geschwisterliche Grüße. Der Kampf der Arbeiterklasse und der Volksschichten für die Befreiung, für den Sozialismus-Kommunismus kann nicht verboten werden. Hoch die internationale Solidarität! Lang lebe die Kommunistische Partei Polens! Link ...jetzt anmelden!


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Dienstag, 08.12.2020 - 10:35

jW heute: Kommunisten im Visier Polen: Antrag auf Verbot der KP beim Verfassungsgericht. Vorwurf »totalitärer Bestrebungen« Von Reinhard Lauterbach, Poznan In Polen hat Justizminister Zbigniew Ziobro beim Verfassungsgericht das Verbot der Kommunistischen Partei des Landes (KPP) beantragt. In der am Sonntag von der amtlichen Nachrichtenagentur PAP veröffentlichten Begründung heißt es, die KPP »orientiere sich« an den Vorbildern »totalitärer Regime des 20. Jahrhunderts«, sie wolle »die freiheitliche Demokratie mit Gewalt stürzen und nach dem Vorbild der sowjetischen Oktoberrevolution ein Regime von Terror und Zwangskollektivierung« einrichten. Sie preise die Errungenschaften der UdSSR und stelle sich außerhalb des patriotischen Konsens in Polen, indem sie die sowjetische Polen-Politik im Zweiten Weltkrieg lobe. Ziobro leitete damit einen zuvor angeblich von »Privatpersonen« an die Generalstaatsanwaltschaft gerichteten Antrag weiter. Ob der EU-Abgeordnete der rechtskonservativen Regierungspartei PiS, Patryk Jaki, zu den Initiatoren gehört, wurde nicht mitgeteilt. Er hat sich seit 2018 für ein solches Verbot eingesetzt, nicht als erster. Schon 2015 war ein Verbotsantrag vor Gericht gescheitert. Damals hatten die Richter geurteilt, in Polen sei die »Propagierung einer totalitären Ordnung« strafbar, nicht aber die des »Kommunismus« als Idee. Der jetzige Antrag weist diese Differenzierung des Gerichts von 2015 zurück und behauptet eine unmittelbare Identität der Ziele von KPP und Bolschewiki. Auch wenn die KPP zum Beispiel auf ihrer Maikundgebung 2017 nur noch für »Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit« eintrat. Die Kommunistische Partei Polens wurde 2002 als Nachfolgeorganisation des »Bundes polnischer Kommunisten« gegründet. Sie beruft sich auf das Erbe der KP der Vorkriegszeit und zum Teil auf die Tradition der von 1948 bis 1990 existierenden Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei. In den nuller Jahren kandidierte die KPP einige Male bei Wahlen, hat dies aber nach 2010 aufgegeben. Seitdem betreibt sie eine halbwegs aktuell gepflegte Webseite und ein Profil auf Facebook. Darin nimmt sie Stellung zu verschiedenen internationalen Themen wie dem Todestag von Fidel Castro oder den gegenwärtigen Protesten in Frankreich. Hinweise auf Aktivitäten innerhalb Polens sind daraus mit Ausnahme eines Facebook-Eintrags vom November, der Menschen unter einer roten Fahne auf einer Demonstration zur Verteidigung des Abtreibungsrechts zeigt, nicht zu entnehmen. Auf dem Profil sind Auftritte kommunistischer griechischer Abgeordneter des EU-Parlaments zu finden; im erläuternden Text wirft die KPP der EU vor, ihre Unterstützung der Frauenrechte in Polen sei heuchlerisch, weil sie gleichzeitig die Kommerzialisierung des Gesundheitswesens vorantreibe und damit den Zugriff ärmerer Frauen auf Gesundheitsdienstleistungen einschränke. Die Zahl der Mitglieder wurde zu Anfang der 2010er Jahre auf etwa 1.000 geschätzt, jüngere Schätzungen liegen bei 300. Eine Stellungnahme der KPP zu dem aktuellen Verbotsantrag war bis zum Montag auf den beiden Seiten der Partei nicht zu finden. Aus den Veröffentlichungen der KPP geht hervor, dass ihre Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen polnischen Staat im wesentlichen auf Ebene der Geschichtspolitik stattfindet. Indirekte Bestätigung dafür ist das Argument der Katyn-Leugnung aus dem Verbotsantrag. Dass die von der KPP vertretene These, der Mord von Katyn gehe auf das Konto der Nazis, wissenschaftlich nicht haltbar ist, unterscheidet sich nicht von anderem Unsinn, der in der Öffentlichkeit behauptet wird. Wenn hiervon eine Bedrohung der staatlichen Ordnung ausgehen soll, verrät eben dies die totalitären Bestrebungen, die die Antragsteller der KPP vorwerfen. Bei seiner Verbotsinitiative von 2018 hatte Jaki sich der Unterstützung von Parteifreunden aus einer »Parlamentariergruppe gegen die Atheisierung Polens« versichert. Da merkt man, woher der Wind weht. Link ...jetzt anmelden!


  Kommentar zum Artikel von arktika:
Freitag, 30.10.2020 - 23:01

Nach der 2019 erfolgten Änderung des Artikels 256 des Strafgesetzbuches (Verbot des Kommunismus + seiner Symbole, Gleichsetzung mit Faschismus) nimmt der Druck auf die polnische KP stetig zu. Ziel ist die vollständige Illegalisierung kommunistischer Organisationen und Aktivitäten in Polen. (s. auch den Thread Eu-Parlament verabschiedet antikommunistische Resolution! auf dieser Plattform. ( Link ...jetzt anmelden! ) Zu dem Thema ein Artikel vom 11.10. in der ZdA: Repression gegen KP Polens Warschau. Die Kommunistische Partei Polens (Komunistyczna Partia Polski, KPP) ist seit Jahren staatlich induzierten antikommunistischen Repressionen auf verschiedenen Ebenen ausgesetzt. 2019 kam es u.a. zu einer Änderung des Strafgesetzbuches, die der Versuch ist, kommunistische Tätigkeit durch Verschärfungen zu kriminalisieren. Der geänderte Artikel 256 des Gesetzbuches verbietet den Kommunismus und setzt ihn mit Nazismus und Faschismus gleich, da er ihn zu den „totalitären Systemen“ zählt, gemäß der unwissenschaftlichen und revisionistischen „Totalitarismus“-Doktrin. Hierdurch kommt es zu Repressionen gegenüber der revolutionären Arbeiterbewegung. Das Ziel ist die vollständige Illegalisierung kommunistischer Organisationen und Aktivitäten in Polen. In den letzten Jahren wurde dieser Artikel sehr häufig verwendet, wie Prozesse gegen die KPP und deren Zeitung „Brzask“ („Morgendämmerung“) zeigen. Die neue Fassung des Gesetzes verbietet die Ideologie, Symbole oder andere Inhalte (Drucke, Aufzeichnungen), die mit dem Kommunismus in Verbindung gebracht werden. Das neue Gesetz erhöht auch die angedrohte Strafe von zwei auf drei Jahre Haft. Ein Prozess gegen die Mitglieder der Redaktion der Parteizeitung „Brzask“ soll beispielsweise wieder aufgenommen werden. Die erste Gerichtssitzung hierzu hat am 3. März dieses Jahres stattgefunden. Der Prozess dauert trotz des Freispruchs durch das Gericht aus dem letzten Jahr schon über vier Jahre an. Die Berufung des Staatsanwalts war die Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens. In den letzten vier Jahren war die Staatsanwaltschaft der Regierung direkt unterstellt. In der kommenden Woche findet erneut ein Gerichtstermin gegen Mitglieder der KPP statt, obwohl diese bereits freigesprochen worden waren. Viele kommunistische Parteien Europas brachten und bringen ihre Solidarität mit der KPP auf verschiedenen Wegen zum Ausdruck. So auch die Partei der Arbeit Österreichs (PdA), die in der Vergangenheit immer wieder Kundgebungen vor der polnischen Botschaft abhielt, um ihre Unterstützung für die KPP zu manifestieren. Beide Parteien sind Mitglied in der Initiative kommunistischer und Arbeiterparteien Europas. Link ...jetzt anmelden!


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Mittwoch, 05.02.2020 - 01:38

> #KPP