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Hausdurchsuchungen, Telefon- und E-Mail-Überwachung, Einblick in Kontobewegungen, monatelange Personen- und Wohnungsobervationen, Peilsender an PKW … die Palette der polizeilichen Sonderbefugnisse bei Ermittlungsverfahren nach §§129 a und b StGB bieten fast alles, was das Herz staatlicher Überwacher_innen höherschlagen läßt. Anders als bei „normalen“ Strafverfahren müssen den §§129, 129a und 129b StGB keine Straftat zugrundeliegen – es handelt sich um Organisations- und Gesinnungsparagraphen, mit deren Hilfe Gruppen und Netzwerke durchleuchtet und kriminalisiert werden können.

Der Vortrag wird die Geschichte dieser Gesinnungsjustiz vom Kaiserreich über den Faschismus bis heute nachzeichnen und aufzeigen, welche Kontinuitäten im Kampf gegen linke Bewegungen und Gruppen der politischen Verfolgung zugrundeliegen.

Bei dieser Reise durch die Geschichte der Gesinnungsparagraphen werden wir auf einige Bekannte treffen, die mit derartiger Kriminalisierung mundtot gemacht werden sollten: Die republikanischen Demokrat_innen von 1848, die revolutionäre Sozialdemokratie von Bebel und Liebknecht, Kommunist_innen und Antifaschist_innen in der Weimarer Republik und im Faschismus, die Friedensbewegung und die KPD in der Adenauerära, ab den 1970ern auch Hausbesetzer_innen, Frauenbewegung, Anti-AKW-Bewegung, kurdische und türkische Linke, Antiglobalisierungsbewegung – und immer wieder linke Drucker_innen, Zeitungen und Buchläden, die linke Artikel und Texte abgedruckt und verbreitet haben.

Die Veranstaltung hat am 10.06.2010 in Göttingen stattgefunden.

Audiodatei


Das Referat der Veranstaltung "Üble Traditionslinien: §§129, 129a, 129b", gehalten am 10.06.2010, T-Keller, Göttingen, steht auf www.secarts.org zum Download bereit:

- Referat als MP3-Datei (1h, 19min., 56sec.)


Eine gemeinsame Veranstaltung von:
Rote Hilfe OG Göttingen
SDAJ Göttingen
www.secarts.org


 
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