Der vierte Absatz des Artikel 20 stand nicht von Anfang an im Grundgesetz. Dennoch war das Widerstandsrecht bereits Mitte der 50er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts Gegenstand folgenschwerer überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter meinten,
mehr lesen20.02.2022 • Von Gruppe KAZ