1960 beschrieb der britische Journalist und Schriftsteller Alan Winnington die soziale Struktur Tibets zur damaligen Zeit:
Der Hauch des Geheimnisvollen, der Tibet umgibt, ist zum Teil auf seine hohe Lage und seine Unzugänglichkeit zurückzuführen, weit mehr noch aber auf die Tatsache, daß die Ausländer, die während der letzten zwei Jahrhunderte dieses Land besuchten, nie in der Lage waren, mit den einfachen Tibetern zu sprechen. Bis in die jüngste Zeit hinein war es einem Fremden unmöglich, hier mit anderen Menschen als weltlichen oder klerikalen Aristokraten in Berührung zu kommen. Die Folge war eine völlige Unkenntnis der Struktur der tibetischen Gesellschaft, und so entstanden die stereotypen romantischen Vorstellungen von dem seltsamen Land über den Wolken, wo die Zeit stehengeblieben war, wo die Lamas regierten und keiner es anders haben wollte.
[...]
Bisher sind in Tibet faktisch noch keine historischen Aufzeichnungen oder ökonomischen Schriften entdeckt worden, aber die Urkunden über den Grundbesitz und die gegenwärtigen sozialen Verhältnisse lassen darauf schließen, daß hier vor mehreren hundert Jahren eine Feudalgesellschaft klassischen Typs bestanden hat. Sie erstarrte, die Bevölkerungszahl nahm ab, die land- und viehwirtschaftliche Produktion ging zurück, aber die Forderungen der Oberschicht stiegen. Das Ergebnis war die Verelendung und Erniedrigung der Hörigen und Leibeigenen. [...]
Die Leibeigenen ersten Grades, die ursprünglichen tibetischen Hörigen, heißen thralba, was soviel wie »Dienst- und Abgabenpflichtiger« bedeutet. Im Alter von 15 Jahren hatten männliche und weibliche thralbas Anspruch auf ein Stück Land, das in den meisten Gegenden ein Fünftel Hektar groß war. In jeder Grundherrschaft wurde etwa ein Drittel des Landes den Leibeigenen zugeteilt, das beste Land behielt allerdings der Grundherr für sich. Als Gegenleistung für den traditionellen Landanteil mußte der thralba jährlich drei Monate unbezahlter Arbeit, ula, auf dem Land seines Herrn leisten. Eine vierköpfige Familie mit vier Landanteilen hatte also ständig eine Person für den Grundherrn freizustellen und zu unterhalten. Das war »inneres ula«.
»Äußeres ula« war drückender und nicht einzuplanen. Jeder Feudalherr hatte seine Güter als Lehen von der örtlichen Regierung erhalten war dafür zu bestimmten Tributleistungen verpflichtet. [...] Jeder Grundherr wälzte diese Verpflichtungen einfach auf seine Leibeigenen ab und sorgte dafür, daß auch für ihn noch etwas heraussprang. Die ula-Verpflichtungen hatten Vorrang vor allen anderen, und die Nichterfüllung dieser Tributleistungen zog schreckliche Folgen nach sich. Daneben gab es noch eine Vielzahl anderer Forderungen, denen teils regelmäßig, teils von Fall zu Fall nachgekommen werden mußte; die Hörigen und Leibeigenen mußten die ortsansässigen Lamas regelmäßig zu Festessen »einladen«, ihnen Frauen zur Verfügung stellen und landwirtschaftliche Erzeugnisse »spenden«. Viele ihrer Söhne mußten auf Lebenszeit ins Kloster und dort niedere Arbeiten für die hohen Mönche verrichten. [...] Die thralbas waren wie alle Leibeigenen völlig in der Gewalt ihrer Herren, die sie zu Tode peitschen, ihnen die Sehnen durchschneiden, sie auf unbegrenzte Zeit einkerkern und auch verschenken konnten. Dennoch besaßen sie gewisse minimale Gewohnheitsrechte und wurden von den Leibeigenen zweiten und dritten Grades als glücklichere Menschen angesehen.
Der thralba, aus dem bei einer so schmalen Produktionsbasis so viel herausgepreßt wurde, mußte borgen, um seine Verpflichtungen erfüllen, ja um überhaupt existieren zu können. Wer sich erkühnte, die Zahlung oder die Arbeit zu verweigern, wurde bestraft – und die Auspeitschung war dabei noch das geringste. Unter solchen Umständen konnten die Gläubiger beliebig hohe Zinsen fordern. Da überdies alle tibetischen Hörigen und Leibeigenen mit Ausnahme einer kleinen Anzahl serviler Sekretäre Analphabeten waren, konnte auch die Schuldhöhe willkürlich eingetragen werden, und kein Leibeigener hätte es gewagt, sie anzufechten.
Wurde ein thralba unrentabel, weil er zu alt war, weil seine Familie nicht genügend Arbeitskräfte besaß, weil er trotz Borgens seiner Verpflichtungen nicht mehr Herr wurde oder auch nur weil sein Besitzer eine Neuaufteilung des Bodens für vorteilhafter hielt, so hatte der Grundherr das Recht, den bisherigen Leibeigenen ersten Grades zum langtsan zu degradieren. Das war die dritte, unterste Stufe der Abhängigkeit, die der Sklaverei gleichkam. Der langtsan war besitz- und rechtlos, und seine Kinder wurden als Sklaven geboren.
Auszug aus: Alan Winnington: Tibet. Ein Reisebericht. Verlag Volk und Welt, Berlin 1960, Seite 6–9