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NEUES THEMA27.04.2016, 15:36 Uhr
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arktika

• Aufruf zur Solidarität mit der Kommunistischen Partei Polens Vom Montag, 25.04., veröffentlicht auf news.dkp am 26.04.
ein Aufruf der KP Polens:

Aufruf zur Solidarität mit der Kommunistischen Partei Polens
Mitglieder der KPP wegen „kommunistischer Propaganda“ verurteilt.
Vier Aktivisten wurden am 31. März 2016 vom Regionalgericht in Dąbrowa Górnicza wegen der Propagierung der kommunistischen Ideologie in der Zeitung Brzask und auf der Website der Partei verurteilt. Das Urteil lautet auf neun Monate Bewährungsstrafe, ersatzweise entgeltlose Sozialarbeit und Geldstrafe.
Dieses provokative Urteil wurde in Abwesenheit der Beteiligten in einem Schnellverfahren gefällt, wie das für Fälle praktiziert wird, in denen die Schuld des Angeklagten feststeht. Das Gericht wandte nicht einmal ein reguläres Verfahren an und stützte sein Urteil allein auf die Anklage. Die Beschuldigten hatten keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Die Verurteilten haben bereits Widerspruch eingelegt und verlangen ein normales Verfahren.
Die KPP-Aktivisten wurden aufgrund des Artikels 256, § 1, des Strafgesetzbuches angeklagt: „Wer öffentlich für eine faschistische oder totalitäre Staatsordnung wirbt oder zu Hass auf der Basis nationaler, ethnischer rassischer oder religiöser Unterschiede oder des Fehlens eines religiösen Bekenntnisses aufstachelt, wird … mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bestraft.“
Ein früherer Versuch, diesen Artikel auf die Verwendung kommunistischer Symbole anzuwenden, traf auf Protest in Polen und im Ausland. Am 19. Juli 2011 hob der Oberste Gerichtshof das Urteil mit der Begründung auf, es stehe in Widerspruch zum Grundsatz der Freiheit der Rede.
Anklagen gegen Aktivisten der KPP wegen der Werbung für ein totalitäres System sind ein weiteres Beispiel für die Gleichsetzung von Kommunismus und Faschismus und das Verbot kommunistischer Betätigung.
Der Fall wurde mit einer Denunziation des Parlamentsabgeordneten Bartosz Kownacki von PiS im Jahr 2013 angestossen. Der Staatsanwalt weigerte sich, tätig zu werden. Aber 2015, nach den von PiS gewonnenen Wahlen, wurde er wieder aufgegriffen und hektisch betrieben. Am 31. Dezember 2015 wurde er von der regionalen Staatsanwaltschaft in Katowice an den regionalen Gerichtshof von Dąbrowa Górnicza überwiesen. Die Anklage lautete, mit der Publizierung von Artikeln in der Zeitung „Brzask“ hätten die Aktivisten für ein totalitäres System geworben „mit direktem Bezug zum kommunistischen System und zum Marxismus-Leninismus, was im Kontext der geschichtlichen Erfahrung den demokratischen Werten widerspricht“ – d.h. wegen der Aktivitäten einer legalen politischen Partei.
Der Fall ist auch im Kontext der Politisierung der Staatsanwaltschaften, deren Unterordnung durch das Justizministerium und die Ernennung von Zbigniew Ziobro von der PiS zum Generalstaatsanwalt von Bedeutung. Das Justizsystem behandelt offensichtlich den Rechtsextremismus anders. Zur selben Zeit, da die Redaktion der „Brzask“ abgeurteilt wurde, demonstrierten die Neofaschisten von der ONR (Nationalradikales Lager) ungehindert in den Straßen von Białystok und gedachten des 82. Jahrestags der Gründung ihrer Organisation. Auf der Demonstration unter dem Falange-Symbol trugen sie Fackeln und kündigten an, sich direkt auf den Faschismus beziehend, mit politischen Feinden „aufzuräumen“. Ungeachtet dessen plant das Verteidigungsministerium, die Neofaschisten als Teil der Territorialverteidigung zu bewaffnen. Schon früher sprach das Gericht in Częstochowa einen Verkäufer rassistischer T-Shirts frei und negierte eine Verletzung des Artikels 2256 des Strafrechts. Kürzlich haben Justizministerium und Generalstaatsanwaltschaft ein Urteil gegen einen Nationalisten suspendiert, der einen Polizisten angegriffen hatte.
Das Urteil gegen polnische Kommunisten erging zur selben Zeit, da das Parlament am 1. April ein Gesetz verabschiedete, nach dem das „Werben für den Kommunismus verboten“ ist und die lokalen Behörden Straßennamen und Namen anderer Objekte, die Bezug zum Kommunismus haben, umbenennen sollen, was einen Angriff auf die Tradition der Arbeiterbewegung darstellt. Das Institut für Nationales Gedenken erstellt ein Register und verlangt von den lokalen Behörden die Liquidierung von Denkmalen sowjetischer Soldaten oder Sonstigem mit kommunistischem Bezug. Die Zerstörung und Liquidierung von Denkmalen und die Verfälschung der Geschichte sind die üblichen Merkmale faschistischer Praxis.
Die Regierung und die Bourgeoisie betrügen sich selbst, wenn sie meinen, dass sie der Kommunistischen Partei Polens, den polnischen Kommunisten mit antikommunistischer Verfolgung Angst einjagen oder sie mit antikommunistischen Kampagnen zur Unterwerfung bringen können. Die Maßnahmen gegen die Kommunisten gehen Hand in Hand mit dem barbarischen volksfeindlichen Kurs der Regierung und der EU. Die Solidarität mit der unter schwierigen Bedingungen arbeitenden Kommunistischen Partei Polens, die massenhafte und resolute Unterstützung der verfolgten Kommunisten, sind jetzt von großer Bedeutung. – Mit Protesten vor den polnischen Botschaften in allen Ländern, Solidaritätsbewegungen etc.
Hände weg von der Kommunistischen Partei Polens!
Die antikommunistische Verfolgung muss beendet, die unannehmbaren antikommunistischen Gesetze müssen annuliert werden. Der Antikommunismus und das Umschreiben der Geschichte werden nicht gelingen.

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NEUER BEITRAG05.02.2020, 01:40 Uhr
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FPeregrin

Aufruf zur Solidarität mit der Kommunistischen Partei Polens >
#Polen
#KPP
NEUER BEITRAG19.02.2020, 11:17 Uhr
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arktika

Aufruf zur Solidarität mit der Kommunistischen Partei Polens Besser ist die Lage von KommunistInnen in den fast 4 Jahren nicht geworden.
Auf RedGlobe findet sich am 18. Feb. 2020 ein

Aktionsaufruf gegen die Verfolgung der Kommunisten in Polen
Wir dokumentieren einen Aufruf der Kommunistischen Partei Polens:

Die Verfolgung der Kommunistischen Partei Polens geht weiter. Der Prozess gegen die Mitglieder des Redaktionsausschusses der Parteizeitung „Brzask” soll wieder aufgenommen werden. Die erste Gerichtssitzung wird am 3. März stattfinden. Der Prozess dauert trotz des Freispruch-Urteils des Gerichts aus dem letzten Jahr seit über vier Jahren an. Die Berufung des Staatsanwalts war eine Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens. Seit vier Jahren ist die Staatsanwaltschaft direkt der Regierung unterstellt. Dieser Prozess ist Teil einer Kampagne der staatlichen Behörden zur Illegalisierung der Kommunistischen Partei Polens.

Ein weiterer antikommunistischer Angriff ist der Versuch, kommunistische Betätigung durch Änderungen des Strafgesetzbuches zu kriminalisieren. Der geänderte Artikel 256 verbietet den Kommunismus und setzt ihn mit Nazismus und Faschismus gleich. Zuvor bestrafte er die Förderung “faschistischer oder anderer totalitärer Staatssysteme”. In den letzten Jahren wurde dieser Artikel sehr häufig verwendet, wie der Prozess gegen die Kommunistische Partei Polens und „Brzask” zeigt. Die neue Fassung des Gesetzes verbietet die Ideologie, Symbole oder andere Inhalte (Drucke, Aufzeichnungen), die mit dem Kommunismus in Verbindung stehen. Das neue Gesetz erhöht auch die Strafe von zwei auf drei Jahre Haft. Diese Änderungen wurden im vergangenen Jahr vom Parlament beschlossen und an das Verfassungsgericht weitergeleitet.

Die Repressionen werden von der antikommunistischen Politik der Geschichtsumschreibung und der Entfernung von Denkmälern und Straßennamen, die mit dem Kommunismus und der Arbeiterbewegung in Verbindung stehen, aus dem öffentlichen Raum begleitet.

Wir fordern, dass alle Verfolgungen der Kommunisten und die Bestrafung kommunistischer Ideen in Polen sofort eingestellt werden.

Wir rufen die Kommunistischen Parteien zum internationalen Aktionstag am 2. März und zu Solidaritätsprotesten gegen die politische Verfolgung auf, indem sie Petitionen verschicken und/oder Kundgebungen vor den polnischen Botschaften in der ganzen Welt organisieren.


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aus der UZ unter Link ...jetzt anmelden!
NEUER BEITRAG08.05.2020, 11:18 Uhr
EDIT: arktika
08.05.2020, 11:28 Uhr
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arktika

Polen: "Krisenbekämpfung" - Angriff auf ArbeiterInnenklasse Im Zuge von Corona finden derzeit heftigste Angriffe auf die ArbeiterInnen in Polen statt. Dazu ein Artikel in der jW von Reinhard Lauterbach vom 30. April:

Saures für Arbeiter
Polens Regierung treibt im Namen der Krisenbekämpfung die Entmachtung der Gewerkschaften voran. Drastische Einschränkung von Arbeiterrechten


Wohlmeinende Bedenkenträger in Polens Presse und parlamentarischer Opposition fragten zu Beginn der Antikrisengesetzgebung, ob die Regierung von Mateusz Morawiecki unter den Schutzbedürftigen vor Krisenfolgen nicht die »Arbeitnehmer« vergessen habe. Dabei seien die abhängig Beschäftigten doch über 16 Millionen Menschen, gut 40 Prozent der polnischen Bevölkerung, plus mindestens drei Millionen in »atypischen Beschäftigungsverhältnissen« wie Werk- oder Auftragsverträge. Grob gesagt also die Hälfte der polnischen Bevölkerung, zwei Drittel ihres erwachsenen Anteils.

Kürzungen und Zwangsurlaub

Richtig gestellt war diese rhetorische Frage von Anfang an nicht. Schließlich hat schon das Anfang April verabschiedete erste »Schutzschildpaket« Arbeiterrechte drastisch eingeschränkt: So wurde Unternehmen die Option eröffnet, die Arbeitszeit auf bis zu 60 Wochenstunden auszudehnen und Mindestruhezeiten zwischen zwei Schichten von elf auf neun Stunden zu verkürzen. Das zielte zu diesem Zeitpunkt offenkundig in der Praxis vor allem auf die Beschäftigten des Gesundheitswesens, wo damals durch Coronainfektion und Quarantäne gleichzeitig Hunderte von Ärzten und Pflegekräften ausfielen. Versuche der Regierung, Gesundheitspersonal durch Gestellungsbefehle an die »Pandemiefront« zu kommandieren, halfen nicht wirklich: Viele »Einberufene« weigerten sich, ohne entsprechende Schutzausrüstung in den Kliniken anzutreten. In solchen Fällen ist ihnen zumindest in einigen Fällen mit Entlassung gedroht worden. So schlimm kann also der Fachkräftemangel nicht gewesen sein.

Mit dem inzwischen zur Verabschiedung anstehenden dritten »Schutzschildpaket« macht die Regierung Morawiecki aber deutlich, dass sie insbesondere die abhängig Beschäftigten als die ausgeguckt hat, die die Kosten der Krise ausbaden sollen. Man sieht es nicht nur daran, dass die Unterstützung bei Einnahmeausfällen für Kleinselbständige wesentlich höher ausfällt als für Lohnabhängige. Das Arbeitslosengeld ist in Polen erstens lächerlich niedrig: maximal 861 Zloty (umgerechnet ca. 190 Euro), und es wird zweitens für in der Regel drei, in strukturschwachen Gebieten ausnahmsweise maximal sechs Monate gezahlt. In der Summe also knapp 2.600 Zloty, weniger als ein gesetzlicher Mindestlohn, für Lohnabhängige. Kleinselbständige erhalten im selben Zeitraum bis zu 15.000 Zloty.

Dem Unternehmertum ist Tür und Tor geöffnet, sich als »Herr im Haus« durchzusetzen: Bei einem Gewinneinbruch um 15 Prozent, soll eine einseitige Erklärung des Unternehmers ausreichen, um die Löhne um zehn Prozent abzusenken. Beschäftigte sollen nach der Novelle ohne ihre Einwilligung in Zwangsurlaub geschickt werden können – solange der gesetzliche Urlaubsanspruch reicht, bezahlt, darüber hinaus unbezahlt.

Ebenso formlos wie Lohnkürzungen will die Regierung Entlassungen ermöglichen: Es reicht eine E-Mail – es herrscht ja Pandemie, da sollen »die menschlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden«. Einspruchsfristen wurden auf das Geringste verkürzt. Ein Verfahren für daraus entstehende Konflikte gibt es nicht. Bevorzugte Kandidaten für die Entlassung sind laut der Novelle Beschäftigte, die noch ein zweites Einkommen beziehen. Das gilt vor allem für dazuverdienende Rentner. Besonders infam ist das deshalb, weil die PiS-Regierung selbst diesen Personenkreis durch die Senkung des offiziellen Renteneintrittsalters 2016 stark ausgeweitet und gleichzeitig angesichts des damaligen Arbeitskräftemangels dafür geworben hat, dass die Älteren im Beruf blieben. Jetzt haben sie ausgedient.

Bei solchen Entlassungen muss niemand angehört werden – weder der Betroffene noch ein Betriebsrat, den es in Polen in dieser Form ohnehin nicht gibt. Weite Teile des kollektiven Arbeitsrechts werden außer Kraft gesetzt, tariflich vereinbarte betriebliche Sozialleistungen dem Belieben der Unternehmen anheimgestellt. Gleichzeitig wird für Abfindungen eine Obergrenze eingeführt: das Zehnfache des gesetzlichen Mindestlohns, umgerechnet ca. 5.700 Euro.

Zurück ins 19. Jahrhundert

Die polnischen Gewerkschaften haben in seltener Einmütigkeit ihr Entsetzen über die Regierungspläne zum Ausdruck gebracht. Die normalerweise PiS-treue »Solidarnosc« beschwerte sich, dass »ausgerechnet zum 40. Jahrestag unserer Entstehung« eine »so drastische Einschränkung von Arbeitnehmerrechten« verfügt werden solle. Soll heißen: Über geringfügigere Einschnitte kann mit ihr geredet werden. Der sozialdemokratische Gewerkschaftsbund OPZZ sprach von einem »bewaffneten Angriff« auf die Arbeiterrechte, der das Land »ins 19. Jahrhundert zurückversetzen werde«.

Die Regierung verlegte sich zunächst aufs Taktieren. Ein Sprecher erklärte Anfang dieser Woche, noch sei ja nichts beschlossen, der bekanntgewordene Entwurf sei noch nicht endgültig. Ein Testballon war es allerdings offenbar schon: Wie weit kann die Regierung gehen, ohne allzugroßen Widerstand auszulösen? Lobbyisten der polnischen Bourgeoisie forderten schon, die Maßnahmen auf Dauer einzuführen, nicht nur für die Dauer von Pandemie oder Wirtschaftskrise.


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