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•NEUES THEMA16.08.2013, 16:30 Uhr
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• Das Wohlwollen der Bundesregierung
KÖLN/HAMBURG/KAMPALA (15.08.2013) - Im Konflikt um eine deutsche Kaffeeplantage in Uganda interveniert Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel in die Tätigkeit einer Menschenrechtsorganisation. Deren Vorwürfe gegen den Plantagenbesitzer sind erst kürzlich von einem Gericht in Uganda bestätigt worden. Demnach sind Vertreter der "Neumann Kaffee Gruppe" aus Hamburg, die die ugandische "Kaweri"-Plantage betreibt, über die gesetzwidrige Vertreibung von Kleinbauern unmittelbar vor der Einweihung ihrer Kaffeepflanzung informiert gewesen, ohne aber etwas dagegen zu unternehmen. Auch ist laut dem Gericht keine angemessene Entschädigung gezahlt worden. Wie Minister Niebel nun in einem Brief an die Menschenrechtsorganisation FIAN schreibt, die die Opfer der Vertreibung seit Jahren unterstützt, habe sie ihre "Darstellung des Falles zu überdenken". Die Plantage der Neumann Gruppe sei "die größte deutsche Investition in Uganda" und genieße "das Wohlwollen der Bundesregierung". FIAN protestiert: Die Minister-Intervention mit der unmissverständlichen Aufforderung, "die Unterstützung für die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) einzustellen", sei "in der Geschichte der deutschen Menschenrechtsarbeit unerhört".
"Eine Modellfarm"
Im Mittelpunkt der aktuellen Auseinandersetzungen steht eine Kaffeeplantage, die die "Neumann Kaffee Gruppe" aus Hamburg im Jahr 2001 in Uganda gegründet hat. Die Plantage mit dem Namen Kaweri, die im Distrikt Mubende westlich der Hauptstadt Kampala liegt, diene als "Modellfarm für nachhaltigen Kaffeeanbau", teilt Neumann mit.1 Für das Unternehmen stehe dabei "nicht allein der wirtschaftliche Erfolg im Mittelpunkt"; man wolle vielmehr auch "positive ökologische und soziale Effekte für die gesamte Region" erzielen. Arbeiter auf der Kaweri-Plantage erhalten für ein festes "Arbeitssoll", das laut Angaben von Neumann "in fünf Stunden erreicht" werden kann, 3.200 ugandische Schilling; das sind nach aktuellem Kurs rund 94 Eurocent. Das Unternehmen hebt ausdrücklich hervor, dass "die Plantage für ihre Arbeiter die gesetzlichen Sozialabgaben" entrichtet, sich also an ugandisches Recht hält. Auch stehe es den Beschäftigten jederzeit frei, der zuständigen Gewerkschaft beizutreten.
"Nichts gewusst"
Streit gibt es vor allem um die Ereignisse, die der Gründung von Kaweri unmittelbar vorausgingen. Auf dem Plantagengelände lebten ursprünglich rund 400 Familien mit mehr als 2.000, nach manchen Angaben sogar mehr als 4.000 Personen, die dort ihren Lebensunterhalt erwirtschafteten, im August 2001 jedoch vom ugandischen Militär gewaltsam vertrieben wurden. Die "Neumann Kaffee Gruppe" hatte zuvor das Gelände auf 99 Jahre vom ugandischen Staat gepachtet. Kurz nach der Vertreibung wurde Kaweri im Beisein des ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni und des Firmengeschäftsführers Michael R. Neumann eingeweiht2. Neumann behauptet bis heute, von der gewaltsamen Vertreibung, gegen die sich die Opfer bis heute zur Wehr setzen, nichts gewusst zu haben. Der High Court Of Uganda in Kampala hingegen kam in einem Urteil vom 28. März 2013 nach einem elf Jahre langen Gerichtsverfahren zu einem anderen Schluss. Demnach verstieß nicht nur die Vertreibung der Kleinbauern gegen geltendes Recht; auch seien damalige Kaweri-Manager über die bevorstehende Vertreibung sehr wohl informiert gewesen. "Die deutschen Investoren waren verpflichtet sicherzustellen, dass unsere einheimische Bevölkerung nicht ausgebeutet wird", heißt es in dem Gerichtsurteil: "Sie hätten die Menschenrechte und die Werte der Leute respektieren sollen"3. Der High Court Of Uganda sprach den von der Plantage Vertriebenen Entschädigungen in Höhe von knapp elf Millionen Euro zu. Neumann hat allerdings Berufung eingelegt.
"Abstand nehmen"
Jenseits des Rechtsweges in Uganda weitet sich die Auseinandersetzung um Kaweri mittlerweile auch in Deutschland aus. Hier hatten die ugandischen Vertreibungsopfer, die sich unter dem Namen "Wake Up and Fight for Your Rights - Madudu Group" organisiert haben, im Juni 2009 bei der zuständigen "Nationalen Kontaktstelle" (NKS) eine Beschwerde gegen Neumann eingereicht. Die "Nationalen Kontaktstellen" sind allgemein dafür zuständig, in Streitfällen zu prüfen, ob Firmen im Ausland gegen den OECD-Verhaltenskodex verstoßen haben; wenn möglich, sollen sie vermittelnd tätig werden. In der Bundesrepublik ist die NKS im "Referat V C3 - Auslandsinvestitionen" des Bundeswirtschaftsministeriums angesiedelt. Die "Madudu Group" wurde gegenüber der Stelle von der Menschenrechtsorganisation FIAN unterstützt, die den ugandischen Vertreibungsopfern bereits seit Jahren beisteht. Die NKS kam schließlich in ihrer "Final Declaration" vom 30. März 2011 nicht nur zu dem Schluss, dass Neumann vollkommen korrekt gehandelt habe; sie erklärte auch, sie sehe "dringenden Bedarf, dass die Beschwerdeführer von öffentlichen Angriffen gegen die Neumann-Gruppe Abstand nehmen". Dies war bereits ein erster Hinweis an FIAN und darüber hinaus an die ugandischen Vertreibungsopfer, es könne besser sein, zu schweigen.
"Ãœberdenken"
Ende Juni hat, wie diese Woche bekannt geworden ist, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit persönlich nachgelegt - in einem Schreiben an FIAN. Drei Monate zuvor hatte der High Court Of Uganda sein Urteil verkündet, dem zufolge die Vertreibung widerrechtlich und die "Neumann Kaffee Gruppe" zumindest über ihre ugandischen Partner informiert gewesen sei. Ohne dies auch nur zu erwähnen, verweist Minister Dirk Niebel auf die ältere, dem Gerichtsurteil aus Kampala zuwiderlaufende "Final Declaration" der deutschen "Nationalen Kontaktstelle" und erklärt, diese sei zu dem "Ergebnis" gekommen, "dass der Neumann Gruppe GmbH kein Vorwurf gemacht werden kann". Niebel schreibt weiter: "Die Kaweri Plantage ist die größte deutsche Investition in Uganda und hat die Aufmerksamkeit und das Wohlwollen der Bundesregierung." Die von FIAN öffentlich geäußerten "Vorwürfe" schadeten dabei "nicht nur dem Unternehmen, sondern der ugandischen Kaffeewirtschaft insgesamt". Der Minister schließt sein Schreiben mit den Worten, er wolle FIAN "bitten, Ihre Darstellung des Falles zu überdenken"4.
Ein unerhörter Vorgang
FIAN protestiert gegen die Intervention des Ministers. Dass Dirk Niebel darauf dringe, "die Unterstützung für die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) einzustellen", sei "ein in der Geschichte der deutschen Menschenrechtsarbeit unerhörter Vorgang", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Organisation5.
Unternehmen und Entwicklungspolitik
Tatsächlich setzt Niebel mit seiner Intervention die Unterstützung für deutsche Unternehmen fort, die ein zentrales Element seiner nun zu Ende gehenden Amtszeit gewesen ist. Noch am gestrigen Mittwoch hat er ein "Netzwerkforum" im Entwicklungsministerium eröffnet, bei dem Vertreter von mittelständischen Unternehmen und von Wirtschaftsverbänden unter anderem darüber diskutierten, "wie der Staat unternehmerisches Engagement flankieren kann"6. "Wenn Unternehmen und Entwicklungspolitik enger zusammenarbeiten, stecken darin Chancen für alle Beteiligten", erklärte Niebel vorab: "Deutsche Unternehmen können leichter in neue Märkte einsteigen und etablieren sich dort als verlässliche und angesehene Partner." Dem Ansehen der "Neumann Kaffee Gruppe", die eigenen Angaben zufolge "der weltweit führende Rohkaffeedienstleister" ist und - bei einem Jahresumsatz von 3,1 Milliarden US-Dollar (2012) - zehn Prozent der weltweiten Kaffeenachfrage bedient, sind nun die in Kampala gerichtlich bestätigten Vorwürfe der Menschenrechtsorganisation FIAN in die Quere gekommen. Mit seinem Brief an FIAN hat sich Niebel im Interessenkonflikt zwischen Wirtschaftsförderung und Menschenrechten unmissverständlich positioniert.
Anmerkungen:
1 Nachhaltiges Engagement - für die Menschen, für die Region; Link ...jetzt anmelden!
2 Alexandra Endres: Entwicklungshilfe à la Niebel; Link ...jetzt anmelden! 13.08.2013
3 Das Urteil ist abrufbar unter: Deutsche Kaffee-Plantage: Ugandisches Gericht spricht Vertriebenen Entschädigung zu; Link ...jetzt anmelden! 09.04.2013
4 Das Schreiben ist abrufbar unter: FIAN wehrt sich gegen Aufforderung von Entwicklungsminister Niebel, die Menschenrechtsarbeit zum Kaweri-Fall zu beenden; Link ...jetzt anmelden! 13.08.2013
5 FIAN wehrt sich gegen Aufforderung von Entwicklungsminister Niebel, die Menschenrechtsarbeit zum Kaweri-Fall zu beenden; Link ...jetzt anmelden! 13.08.2013
6 Dirk Niebel: "Branchennetzwerke stärken deutsche Entwicklungszusammenarbeit"; Link ...jetzt anmelden! 14.08.2013
#deutscherimperialismus #dirkniebel #entwicklungshilfe #neumannkaffeegruppe #uganda
"Eine Modellfarm"
Im Mittelpunkt der aktuellen Auseinandersetzungen steht eine Kaffeeplantage, die die "Neumann Kaffee Gruppe" aus Hamburg im Jahr 2001 in Uganda gegründet hat. Die Plantage mit dem Namen Kaweri, die im Distrikt Mubende westlich der Hauptstadt Kampala liegt, diene als "Modellfarm für nachhaltigen Kaffeeanbau", teilt Neumann mit.1 Für das Unternehmen stehe dabei "nicht allein der wirtschaftliche Erfolg im Mittelpunkt"; man wolle vielmehr auch "positive ökologische und soziale Effekte für die gesamte Region" erzielen. Arbeiter auf der Kaweri-Plantage erhalten für ein festes "Arbeitssoll", das laut Angaben von Neumann "in fünf Stunden erreicht" werden kann, 3.200 ugandische Schilling; das sind nach aktuellem Kurs rund 94 Eurocent. Das Unternehmen hebt ausdrücklich hervor, dass "die Plantage für ihre Arbeiter die gesetzlichen Sozialabgaben" entrichtet, sich also an ugandisches Recht hält. Auch stehe es den Beschäftigten jederzeit frei, der zuständigen Gewerkschaft beizutreten.
"Nichts gewusst"
Streit gibt es vor allem um die Ereignisse, die der Gründung von Kaweri unmittelbar vorausgingen. Auf dem Plantagengelände lebten ursprünglich rund 400 Familien mit mehr als 2.000, nach manchen Angaben sogar mehr als 4.000 Personen, die dort ihren Lebensunterhalt erwirtschafteten, im August 2001 jedoch vom ugandischen Militär gewaltsam vertrieben wurden. Die "Neumann Kaffee Gruppe" hatte zuvor das Gelände auf 99 Jahre vom ugandischen Staat gepachtet. Kurz nach der Vertreibung wurde Kaweri im Beisein des ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni und des Firmengeschäftsführers Michael R. Neumann eingeweiht2. Neumann behauptet bis heute, von der gewaltsamen Vertreibung, gegen die sich die Opfer bis heute zur Wehr setzen, nichts gewusst zu haben. Der High Court Of Uganda in Kampala hingegen kam in einem Urteil vom 28. März 2013 nach einem elf Jahre langen Gerichtsverfahren zu einem anderen Schluss. Demnach verstieß nicht nur die Vertreibung der Kleinbauern gegen geltendes Recht; auch seien damalige Kaweri-Manager über die bevorstehende Vertreibung sehr wohl informiert gewesen. "Die deutschen Investoren waren verpflichtet sicherzustellen, dass unsere einheimische Bevölkerung nicht ausgebeutet wird", heißt es in dem Gerichtsurteil: "Sie hätten die Menschenrechte und die Werte der Leute respektieren sollen"3. Der High Court Of Uganda sprach den von der Plantage Vertriebenen Entschädigungen in Höhe von knapp elf Millionen Euro zu. Neumann hat allerdings Berufung eingelegt.
"Abstand nehmen"
Jenseits des Rechtsweges in Uganda weitet sich die Auseinandersetzung um Kaweri mittlerweile auch in Deutschland aus. Hier hatten die ugandischen Vertreibungsopfer, die sich unter dem Namen "Wake Up and Fight for Your Rights - Madudu Group" organisiert haben, im Juni 2009 bei der zuständigen "Nationalen Kontaktstelle" (NKS) eine Beschwerde gegen Neumann eingereicht. Die "Nationalen Kontaktstellen" sind allgemein dafür zuständig, in Streitfällen zu prüfen, ob Firmen im Ausland gegen den OECD-Verhaltenskodex verstoßen haben; wenn möglich, sollen sie vermittelnd tätig werden. In der Bundesrepublik ist die NKS im "Referat V C3 - Auslandsinvestitionen" des Bundeswirtschaftsministeriums angesiedelt. Die "Madudu Group" wurde gegenüber der Stelle von der Menschenrechtsorganisation FIAN unterstützt, die den ugandischen Vertreibungsopfern bereits seit Jahren beisteht. Die NKS kam schließlich in ihrer "Final Declaration" vom 30. März 2011 nicht nur zu dem Schluss, dass Neumann vollkommen korrekt gehandelt habe; sie erklärte auch, sie sehe "dringenden Bedarf, dass die Beschwerdeführer von öffentlichen Angriffen gegen die Neumann-Gruppe Abstand nehmen". Dies war bereits ein erster Hinweis an FIAN und darüber hinaus an die ugandischen Vertreibungsopfer, es könne besser sein, zu schweigen.
"Ãœberdenken"
Ende Juni hat, wie diese Woche bekannt geworden ist, der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit persönlich nachgelegt - in einem Schreiben an FIAN. Drei Monate zuvor hatte der High Court Of Uganda sein Urteil verkündet, dem zufolge die Vertreibung widerrechtlich und die "Neumann Kaffee Gruppe" zumindest über ihre ugandischen Partner informiert gewesen sei. Ohne dies auch nur zu erwähnen, verweist Minister Dirk Niebel auf die ältere, dem Gerichtsurteil aus Kampala zuwiderlaufende "Final Declaration" der deutschen "Nationalen Kontaktstelle" und erklärt, diese sei zu dem "Ergebnis" gekommen, "dass der Neumann Gruppe GmbH kein Vorwurf gemacht werden kann". Niebel schreibt weiter: "Die Kaweri Plantage ist die größte deutsche Investition in Uganda und hat die Aufmerksamkeit und das Wohlwollen der Bundesregierung." Die von FIAN öffentlich geäußerten "Vorwürfe" schadeten dabei "nicht nur dem Unternehmen, sondern der ugandischen Kaffeewirtschaft insgesamt". Der Minister schließt sein Schreiben mit den Worten, er wolle FIAN "bitten, Ihre Darstellung des Falles zu überdenken"4.
Ein unerhörter Vorgang
FIAN protestiert gegen die Intervention des Ministers. Dass Dirk Niebel darauf dringe, "die Unterstützung für die Vertriebenen der Kaweri Kaffee Plantage (Uganda) einzustellen", sei "ein in der Geschichte der deutschen Menschenrechtsarbeit unerhörter Vorgang", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Organisation5.
Unternehmen und Entwicklungspolitik
Tatsächlich setzt Niebel mit seiner Intervention die Unterstützung für deutsche Unternehmen fort, die ein zentrales Element seiner nun zu Ende gehenden Amtszeit gewesen ist. Noch am gestrigen Mittwoch hat er ein "Netzwerkforum" im Entwicklungsministerium eröffnet, bei dem Vertreter von mittelständischen Unternehmen und von Wirtschaftsverbänden unter anderem darüber diskutierten, "wie der Staat unternehmerisches Engagement flankieren kann"6. "Wenn Unternehmen und Entwicklungspolitik enger zusammenarbeiten, stecken darin Chancen für alle Beteiligten", erklärte Niebel vorab: "Deutsche Unternehmen können leichter in neue Märkte einsteigen und etablieren sich dort als verlässliche und angesehene Partner." Dem Ansehen der "Neumann Kaffee Gruppe", die eigenen Angaben zufolge "der weltweit führende Rohkaffeedienstleister" ist und - bei einem Jahresumsatz von 3,1 Milliarden US-Dollar (2012) - zehn Prozent der weltweiten Kaffeenachfrage bedient, sind nun die in Kampala gerichtlich bestätigten Vorwürfe der Menschenrechtsorganisation FIAN in die Quere gekommen. Mit seinem Brief an FIAN hat sich Niebel im Interessenkonflikt zwischen Wirtschaftsförderung und Menschenrechten unmissverständlich positioniert.
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3 Das Urteil ist abrufbar unter: Deutsche Kaffee-Plantage: Ugandisches Gericht spricht Vertriebenen Entschädigung zu; Link ...jetzt anmelden! 09.04.2013
4 Das Schreiben ist abrufbar unter: FIAN wehrt sich gegen Aufforderung von Entwicklungsminister Niebel, die Menschenrechtsarbeit zum Kaweri-Fall zu beenden; Link ...jetzt anmelden! 13.08.2013
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