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•NEUES THEMA14.02.2022, 16:54 Uhr
EDIT: arktika
14.02.2022, 17:09 Uhr
14.02.2022, 17:09 Uhr
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• Belgien: Arbeitszeitregelungen verbessert
Staun, in Belgien gibt es seit dem 1. Februar diesen Jahres ein neues Gesetz, welches reale Verbesserungen für die arbeitenden Menschen - zunächst zwar nur für für die BeamtInnen, es soll aber noch dieses Jahr auf die in der sog. Privatwirtschaft Arbeitenden ausgeweitet werden - bringen soll. Sie "dürfen nicht mehr von ihren Vorgesetzten in der Freizeit gestört werden", was n. b. auf dem Papier auch in der BRD gelten soll, aber massivst unterlaufen wird. Die etwas kämpferischere Grundhaltung der belgischen Gewerkschaften wird hoffentlich ermöglichen, daß dieses Gesetz nicht so leicht unterlaufen werden kann.
Von Gerrit Hoekman in der jW vom 8. Februar
Folgen der Pandemie
Recht auf Nichterreichbarkeit
Belgien: Beamte dürfen außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht mehr kontaktiert werden. Regierung will Gesetz auf Privatwirtschaft ausweiten
Belgische Beamtinnen und Beamte dürfen nicht mehr von ihren Vorgesetzten in der Freizeit gestört werden. Das schreibt ein Gesetz vor, das seit dem 1. Februar in Kraft ist. Noch in diesem Jahr will sich die Regierung mit der Ausweitung auf die Privatwirtschaft beschäftigen. Die hält wenig von festen Regeln. Unternehmen bräuchten Flexibilität, so die Bosse.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit, auf Flämisch »Deconnectierecht«, beinhaltet zwei Grundsätze: Erstens darf ein Beamter außerhalb der regulären Arbeitszeit nur noch »kontaktiert werden, wenn es um außergewöhnliche und unvorhersehbare Fälle geht, die ein Handeln erfordern, das nicht bis zur nächsten Arbeitsperiode warten kann«, heißt es in einem Rundbrief der Groen-Ministerin für Beamtenangelegenheiten Petra De Sutter, der auf der Internetseite stradalex.com nachzulesen ist. Zweitens darf den Beamten kein Nachteil entstehen, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeit nicht ans Telefon gehen oder keine dienstlichen Mails lesen. Das gilt in Deutschland übrigens auch. Anderslautende Klauseln im Vertrag sind laut Arbeitsrechtlern hierzulande unwirksam.
»Die Möglichkeit, die Arbeit in den Pausen und außerhalb der Arbeitszeit körperlich und geistig hinter sich zu lassen, wird mit positiven Auswirkungen auf das Wohlbefinden in Verbindung gebracht, zum Beispiel mit besserer Konzentration, besserer Erholung und einem höheren und nachhaltigeren Energieniveau«, so die Ministerin. Das Gesetz sei notwendig, um den 65.000 Beamtinnen und Beamten in Belgien im Kampf gegen übermäßigen Arbeitsstress und Burnout beizuspringen. »Viele fühlen sich unter Druck gesetzt, immer erreichbar zu sein, wodurch die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmt«, fügt De Sutter hinzu. »Diese Regelung stellt sicher, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarungen über die Erreichbarkeit in der Freizeit getroffen werden können.«
»In diesen hektischen Zeiten ist dieses Recht auf Abschalten absolut notwendig«, sagte Tony Six, Sekretär der sozialistischen Gewerkschaft ACOD, am 4. Januar in der Onlineausgabe der Tageszeitung De Morgen. »Außerdem hoffen wir, dass es andere Unternehmen und Sektoren inspiriert, den gleichen Weg zu gehen.« Die christliche Gewerkschaft ACV bleibt misstrauisch: »In Ausnahmefällen kann sich ein Vorgesetzter nach der Arbeitszeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Aber was ist außergewöhnlich? Wir hätten uns eine klarere Definition gewünscht«, stellte Gewerkschafter Johan Lippens am 4. Januar in De Morgen fest.
Klar umrissene Regeln? Davon hält die Privatwirtschaft wenig. »Ich denke, dass dieses Problem am besten durch den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern angegangen werden kann«, mauerte Maxime Cerutti vom europäischen Unternehmerverband Business Europe am 1. Februar bei Euronews.
»Gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Managern können nun klare Vereinbarungen getroffen werden, um dieses Prinzip zu konkretisieren«, wischte De Sutter laut VRT Nieuws am Freitag die Bedenken vom Tisch. »Dabei muss der Geist der Maßnahme entscheidend sein: Familie, Erholung und Urlaub des Beamten werden respektiert.«
Das EU-Parlament hat die EU-Kommission vor einem Jahr aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz für alle Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, aber die Mühlen in Brüssel mahlen bekanntlich sehr langsam. Frankreich preschte bereits 2017 vor und verbot den Unternehmen, die Belegschaft außerhalb der Arbeitszeit zu belästigen. Das Parlament in Portugal verabschiedete im November ein ähnliches Gesetz.
Portugal hat während der Pandemie die Erfahrung gemacht, dass die Privatsphäre besonders im Homeoffice leidet. Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt. Das bestätigen laut Euronews auch neueste Umfragen: Wer von zu Hause aus arbeitet, läuft doppelt so oft wie die Kolleginnen und Kollege im Büro Gefahr, deutlich länger mit dem Job beschäftigt zu sein.
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(s. dazu auch den Thread Arbeitszeitgesetze bald völlig geschleift? unter Link ...jetzt anmelden! im Forum 'Klasse und Kampf')
#Belgien
#Arbeitszeiten
#Arbeitszeitregeln
#Arbeitszeitgesetze
Von Gerrit Hoekman in der jW vom 8. Februar
Folgen der Pandemie
Recht auf Nichterreichbarkeit
Belgien: Beamte dürfen außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht mehr kontaktiert werden. Regierung will Gesetz auf Privatwirtschaft ausweiten
Belgische Beamtinnen und Beamte dürfen nicht mehr von ihren Vorgesetzten in der Freizeit gestört werden. Das schreibt ein Gesetz vor, das seit dem 1. Februar in Kraft ist. Noch in diesem Jahr will sich die Regierung mit der Ausweitung auf die Privatwirtschaft beschäftigen. Die hält wenig von festen Regeln. Unternehmen bräuchten Flexibilität, so die Bosse.
Das Recht auf Nichterreichbarkeit, auf Flämisch »Deconnectierecht«, beinhaltet zwei Grundsätze: Erstens darf ein Beamter außerhalb der regulären Arbeitszeit nur noch »kontaktiert werden, wenn es um außergewöhnliche und unvorhersehbare Fälle geht, die ein Handeln erfordern, das nicht bis zur nächsten Arbeitsperiode warten kann«, heißt es in einem Rundbrief der Groen-Ministerin für Beamtenangelegenheiten Petra De Sutter, der auf der Internetseite stradalex.com nachzulesen ist. Zweitens darf den Beamten kein Nachteil entstehen, wenn sie außerhalb der normalen Arbeitszeit nicht ans Telefon gehen oder keine dienstlichen Mails lesen. Das gilt in Deutschland übrigens auch. Anderslautende Klauseln im Vertrag sind laut Arbeitsrechtlern hierzulande unwirksam.
»Die Möglichkeit, die Arbeit in den Pausen und außerhalb der Arbeitszeit körperlich und geistig hinter sich zu lassen, wird mit positiven Auswirkungen auf das Wohlbefinden in Verbindung gebracht, zum Beispiel mit besserer Konzentration, besserer Erholung und einem höheren und nachhaltigeren Energieniveau«, so die Ministerin. Das Gesetz sei notwendig, um den 65.000 Beamtinnen und Beamten in Belgien im Kampf gegen übermäßigen Arbeitsstress und Burnout beizuspringen. »Viele fühlen sich unter Druck gesetzt, immer erreichbar zu sein, wodurch die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmt«, fügt De Sutter hinzu. »Diese Regelung stellt sicher, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarungen über die Erreichbarkeit in der Freizeit getroffen werden können.«
»In diesen hektischen Zeiten ist dieses Recht auf Abschalten absolut notwendig«, sagte Tony Six, Sekretär der sozialistischen Gewerkschaft ACOD, am 4. Januar in der Onlineausgabe der Tageszeitung De Morgen. »Außerdem hoffen wir, dass es andere Unternehmen und Sektoren inspiriert, den gleichen Weg zu gehen.« Die christliche Gewerkschaft ACV bleibt misstrauisch: »In Ausnahmefällen kann sich ein Vorgesetzter nach der Arbeitszeit mit Ihnen in Verbindung setzen. Aber was ist außergewöhnlich? Wir hätten uns eine klarere Definition gewünscht«, stellte Gewerkschafter Johan Lippens am 4. Januar in De Morgen fest.
Klar umrissene Regeln? Davon hält die Privatwirtschaft wenig. »Ich denke, dass dieses Problem am besten durch den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern angegangen werden kann«, mauerte Maxime Cerutti vom europäischen Unternehmerverband Business Europe am 1. Februar bei Euronews.
»Gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Managern können nun klare Vereinbarungen getroffen werden, um dieses Prinzip zu konkretisieren«, wischte De Sutter laut VRT Nieuws am Freitag die Bedenken vom Tisch. »Dabei muss der Geist der Maßnahme entscheidend sein: Familie, Erholung und Urlaub des Beamten werden respektiert.«
Das EU-Parlament hat die EU-Kommission vor einem Jahr aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz für alle Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen, aber die Mühlen in Brüssel mahlen bekanntlich sehr langsam. Frankreich preschte bereits 2017 vor und verbot den Unternehmen, die Belegschaft außerhalb der Arbeitszeit zu belästigen. Das Parlament in Portugal verabschiedete im November ein ähnliches Gesetz.
Portugal hat während der Pandemie die Erfahrung gemacht, dass die Privatsphäre besonders im Homeoffice leidet. Die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt. Das bestätigen laut Euronews auch neueste Umfragen: Wer von zu Hause aus arbeitet, läuft doppelt so oft wie die Kolleginnen und Kollege im Büro Gefahr, deutlich länger mit dem Job beschäftigt zu sein.
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