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Hilfe: Debatte und Forum » Techniktipps

• Wie kann ich mir die Diskussionsthemen anzeigen lassen?
Du kannst die einzelnen Debatten
  • als Listenansicht (blättern) und
  • in Baumstruktur (untereinander)
anzeigen lassen.

Die Baumstruktur ist optimiert, um die (durch das direkte Beantworten von Beiträgen erstellten) Relationen zwischen Beiträgen besser anzuzeigen - in einer angedeuteten Verästelung werden Diskussionsstränge durch Anzeige eines Inhaltsverzeichnisses am Anfang der Diskussion sichtbar.

Du kannst in Deinen "Einstellungen" -> "Anzeige" (Debatte) Deine Standardansicht festlegen.

Ein einfacher Wechsel ist weiterhin in der Navigation im Forenbereich oder über den Diskussionen möglich - dort, wo bei der Baumansicht das Inhaltsverzeichnis angezeigt wird. • am 20.11.2018 von AG Technik
• Wie gebe ich korrekt Hyperlinks im Forum ein?
Nach einem Umbau ist es nun möglich, URLs direkt als Text ins Eingabefeld einzugeben; das System erkennt diese und wandelt sie in klickbare Hyperlinks um. Es ist deshalb nicht mehr nötig, auf sog. Link-Shortener o. ä. zurückzugreifen. Auch extrem lange Links sollten sich problemlos speichern lassen.

Die Links werden im Text als klickbares Button angezeigt; per Mauszeiger könnt ihr die genaue Adresse in den Informationen des Links finden.
Bitte gebt immer vollständige Adressen an, auch wenn sie auf Inhalte auf secarts.org führen. Relative Links ("../xyz/index.htm") werden zwar dargestellt, aber nicht als klickbarer Link erkannt. • zuletzt aktualisiert am 26.06.2020 von secarts
• Wie kann ich mir Forenbeiträge sortieren und anzeigen lassen?
Du hast die Möglichkeit, Forenbeiträge
  • chronologisch oder
  • alphabetisch
sortieren und anzeigen zu lassen.

Dabei können die Beiträge eines Themas
  • nach Datum/Titel des ersten Beitrags oder
  • nach Datum/Titel des letzten Beitrags
sortiert werden.

Deine bevorzugte Anzeige kannst Du in Deinen "Einstellungen" -> "Anzeige" ändern und speichern. • am 27.06.2018 von AG Technik
• Wie kann ich meine Beiträge retten, falls die Webseite mich abmeldet?
Natürlich kann es auch passieren, dass der Server schlicht streikt, dann hilft alles nix - kommt leider hin und wieder vor, die Seite ist oft am Rande ihrer Kapazitäten.

Manchmal reicht es, im Browser den Zurück-Button zu betätigen, und die Formularinhalte sind wieder da. Das klappt aber leider nicht immer. Deshalb ist es allemal schlauer, immer vor jedem speichern den Inhalt des Beitrags in die Zwischenablage zu kopieren!

Einfach
  • Mausklick ins Textfeld, STRG + A drücken,
  • danach STRG + C,dann ist der Text in die Zwischenablage kopiert.
  • Mit der Kombination STRG + V in ein leeres Feld oder Textdokument ist alles wieder da.
• am 24.06.2018 von AG Technik
• Was kann ich meine Beitrags-Signatur im Forum ändern?
In Deinen "Einstellungen" -> "Anzeige" kannst Du die Signatur im Forum speichern und ändern.

Die Signatur erscheint unterhalb Deiner Beiträge im Diskussionsforum. • am 12.06.2018 von AG Technik
• Ich fliege raus, bevor ich meinen (langen) Beitrag im Forum speichern konnte - warum?
Da immer mal wieder Probleme beim Speichern von Posts auftreten, gibt es hier ein paar Hinweise, woran das liegen könnte und wie es sich ggfls. beheben lässt.
  • Nach einer Stunde ohne Aktivität - also Aktualisierung der Webseite (oder irgendwelcher Subseiten von secarts.org; auch das Öffnen irgendeines Links von secarts.org in einem neuen Browser-Tab erneuert die Session!) - erfolgt ein automatisches Logout. Auch langes Texteschreiben gehört dazu, die Maschine weiß nicht, ob ihr tippt oder den Browser schon verlassen habt... Dieser Timeout ist aus Sicherheitsgründen nötig.
  • Du hast keine Cookies zugelassen und eure Browser-Einstellungen kicken euch nach einer gewissen Zeit aus laufenden Sessions. Auch abrupt wechselnde IP-Adressen (bspw. bei Benutzung von TOR oder 'nem komischen Provider) können zu solchen Kickouts führen. Darauf haben wir von Seiten der Webseite leider keinen Einfluß.


Vermeiden lassen sich diese unschönen Logouts i. d. R. durch Zulassen von Cookies. Wollen viele nicht, machen das Leben aber einfacher - zumal wir auf secarts.org natürlich keine 3rd-Party-Geschichten zulassen. Ist also, hier auf der Seite, wirklich harmlos.

Wie gehts? Dazu müsst ihr einerseits eure Browsereinstellungen entsprechend modifizieren, andererseits die Cookies auf secarts.org zulassen - das geht beim Login über das Setzen eines Häkchens, bzw. generell als bleibende Einstellung auch unter "Account" (euer Nutzername nach dem Login in der Navigationsleiste oben) > Reiterkarte "Login und Sprache". Bedenkt bitte, dass bei letzterer Einstellung stets und bei jedem Login auf secarts.org - von jedem Gerät aus! - versucht werden wird, einen Cookie auf der jeweiligen Maschine zu setzen. Deaktiviert also die Funktion sicherheitshalber, wenn andere, öffentliche Geräte zum Login auf secarts.org genutzt werden sollen. • am 14.03.2016 von AG Technik
NEUES THEMA22.09.2020, 11:23 Uhr
EDIT: arktika
22.09.2020, 11:27 Uhr
Nutzer / in
arktika

• Mogelpackung Insolvenzverfahren? Wer profitiert am stärksten von der hohen Zahl der Insolvenzverfahren in der BRD? - Im vergangenen Jahr gab es über 19000 Insolvenzen von Firmen und über 86000 Privatinsolvenzen. 1 x Privatinsolvenz und alles ist gut??? Daran glaubt ja wohl niemand (mehr), aber wer profitiert eigentlich von diesem System? Dazu gibt es einen lesenswerten Artikel vom Gewerkschaftsforum Dortmund auf scharf-links, veröffentlicht am 20.09:

Krisengewinner: Insolvenzgerichte

Im Jahr 2019 meldeten in Deutschland 19.005 Firmen Insolvenz an und es gab 86.838 Privatinsolvenzen. Die durchschnittliche Schadenssumme je Insolvenzfall betrug für die privaten Insolvenzgläubiger, dazu zählen beispielsweise Banken, Lieferanten und sonstige Kreditgeber, 910.000 Euro. Zu den Leidtragenden einer Insolvenz zählen immer auch die Beschäftigten des insolventen Unternehmens. Die Zahl der betroffenen Arbeitsplätze summierte sich deutschlandweit auf 218.000.

Für das Jahr 2020 rechnen Experten mit mindestens zehn Prozent mehr Insolvenzverfahren und mit einer Schadenssumme von insgesamt 223,5 Milliarden Euro.

Aber es gibt in den Insolvenzverfahren auch Gewinner, dazu gehören auch die Insolvenzgerichte.

Das Insolvenzgericht ist in Deutschland für die Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für natürliche Personen (IK ) und des Regelinsolvenzverfahrens (IN) für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler zuständig.

Es gibt 149 Amtsgerichte, die für diese Aufgaben zuständig sind:

- Eröffnung oder Ablehnung und Beendigung des Insolvenzverfahrens
- Auswahl und Bestellung des Insolvenzverwalters
- Prüfung des Insolvenzantrags
- Ernennung und Beaufsichtigung des Insolvenzverwalters
- Festsetzung der Verwaltervergütung
- Beschlüsse zum Gläubigerausschusses
- Beschlüsse zur Gläubigerversammlung

und die Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens.

Mit der Durchführung der Insolvenzverfahren an den fast 150 Amtsgerichten sind nicht nur die Insolvenzrichterinnen im Insolvenzrichter betraut, sondern auch die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die das Verfahren nach Verfahrenseröffnung begleiten und nicht zu vergessen die unzähligen Justizfachangestellten.

Als die Insolvenzordnung zum 01.01.1999 in Kraft trat, mussten die überschuldeten und zahlungsunfähigen Menschen die Kosten für das Insolvenzfahren von damals rund 1.200 D-Mark vor der Eröffnung beim Amtsgericht einzahlen. Das war für die meisten Schuldner ein unlösbares Problem, weil sie das Geld nicht aufbringen konnten, da die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag ja die Zahlungsunfähigkeit ist. Die Proteste der Schuldner und ihrer Vertreter fanden in NRW offene Ohren und es wurde geregelt, dass die Verfahrenskosten für die Dauer des Verfahrens gestundet und analog zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe danach zurückgefordert werden können.

Stundung der Verfahrenskosten

Voraussetzung für die Stundung ist, dass das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichend ist, um die Verfahrenskosten zu decken und das keine Versagungsgründe vorliegen.

Die Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten durch das Insolvenzgericht hat in den vergangenen Jahren in den laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren zugenommen, auch um die Kosten der Verfahren insgesamt zu senken. Nach § 4 c Nr. 1 InsO kann das Gericht die Stundung aufheben, wenn der Schuldner vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Angaben über Umstände gemacht hat, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Stundung maßgebend sind oder eine vom Gericht verlangte Erklärung über seine Verhältnisse nicht abgegeben hat.

Mit der Aufhebung der Verfahrenskostenstundung werden die Kosten in einer Summe fällig. Die Summe kann naturgemäß kaum ein Schuldner aufbringen, sodass das gesamte Verfahren beendet wird und die verbliebenen Schulden ebenfalls fällig werden.

In diese Situation können Schuldner recht häufig geraten, wenn z.B. die Schreiben des Insolvenzverwalters oder des Gerichts ihnen nicht zugestellt werden konnten, was in den „Problemhäusern“ der Großstädte häufig der Fall ist oder die Unterlagen beim Insolvenzverwalter oder beim Insolvenzgericht eingereicht wurden, ohne dass die Schuldner eine Empfangsbestätigung erhalten haben, dann vorgeblich nicht vorhanden sind und ihnen mangelnde Mitwirkung unterstellt wird.

Einige Rechtspfleger sind bei der Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten recht kreativ geworden und der einzelne Schuldner ist ihnen ohne anwaltliche Hilfe schutzlos ausgeliefert.

Eine weitere Möglichkeit den Schuldner zur Zahlung der Verfahrenskosten zu zwingen, ist die Behauptung des Gerichts, dass eine Verlängerung, also die Fortsetzung der bereits gewährten Stundung nur möglich sei, solange das Verfahren noch anhängig, also noch nicht abgeschlossen ist. Wenn der Schuldner im Rahmen der Beschwerde gegen den Beschluss vorgeht und das Gericht darauf hinweist, dass es nach § 4 b der Insolvenzordnung keine Ausschlussfrist gibt und somit eine Verlängerung der Verfahrenskostenstundung möglich ist, bekommt der Schuldner recht und die Verlängerung der Verfahrenskostenstundung wird gewährt.

Manchmal aber, wenn das Landgericht nach Anhörung des Schuldners der Beschwerde stattgegeben, der Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen wird, bleibt der gesamte Vorgang so lange in der Schublade liegen, bis die Frist von 4 Jahren nach Verfahrensende abgelaufen ist, in der die Kosten vom Gericht eingefordert werden können.

Vollstreckung der Verfahrenskostenzahlung

Schwierig wird es für die Schuldner immer dann, wenn die Oberjustizkasse die Verfahrenskostenzahlung in einer Summe vollstreckt, was zunehmend häufiger vorkommt und das Insolvenzgericht nicht mehr beteiligt ist. Er hat auch dann die Möglichkeit einen Antrag auf Verfahrenskostenstundung zu stellen, wenn er keine pfändbaren Einkommensanteile erwirtschaftet, doch das durchzusetzen ist äußerst schwierig.

Der Rückgang der Insolvenzverfahren in den letzten Jahren hat auch damit zu tun, dass Personal in den Insolvenzberatungsstellen abgebaut wurde oder Stellen zwar ausfinanziert, aber nicht besetzt sind. Damit ist vielen überschuldeten Menschen, die das Verbraucherinsolvenzverfahren anstreben, der Weg versperrt, weil für das Verfahren eine außergerichtliche Einigung mit Hilfe einer anerkannten und geeigneten Insolvenzberatungsstelle vorgeschaltet ist. Sie müssen lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder die teuren, teils unseriösen gewerblichen Beratungsstellen kontaktieren, um die außergerichtliche Einigung zu versuchen.

Rückgang der Verfahren

Der jahrelange Rückgang der Verfahren bis in das Jahr 2020 hinein hat bei den Gerichten Befürchtungen genährt, dass Stellen abgebaut und Versetzungen notwendig werden. Man ist an den einzelnen Gerichten deshalb an bleibenden oder höheren Fallzahlen interessiert. Das scheint auch ein Grund dafür zu sein, dass der Trend, wachsender Anzahl von Verfahren, die auf einen Gläubigerinsolvenzantrag beruhen, von den Gerichten begrüßt wird. Hier tun sich derzeit vor allem die Kommunen als Gläubiger hervor, um die Schuldner unter Druck zu setzen und sämtliche Vollstreckungswerkzeuge, auch bei geringen Forderungen, anwenden und verursachen zusätzlich enorme Kosten.

Aufgrund der prognostizierten Pleitewelle zum Jahresende 2020 oder spätesetens nach den Bundestagswahlen brauchen die Beschäftigten bei den Insolvenzgerichten keine größeren Zukunftsängste machen.

Quellen: Insolvenzordnung, insolvenz-portal.de, Statistisches Bundesamt,
AG Schuldner- und Insolvenzberatung, Stadt Dortmund, Creditreform
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