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Von W. T.

Die 9 000 Hafenarbeiter in Deutschland bekommen die höchsten Lohnerhöhungen der bisherigen Tarifrunde. In Hamburg einigten sich nach drei Verhandlungsrunden ver.di und der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) auf eine Erhöhung der Löhne und Zuschläge um 4,8 Prozent. Hafenarbeiter in Vollcontainerbetrieben bekommen zusätzlich eine jährliche Zahlung von 400 Euro. Erstmals vereinbarte ver.di in einem Flächentarifvertrag eine Vorteilsregelung für Gewerkschafter. Danach erhalten ausschließlich die ver.di-Mitglieder unter den Hafenarbeitern eine neu eingeführte Erholungsbeihilfe von 260 Euro jährlich. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

"Wir verhandeln für unsere Mitglieder, die durch ihr ehrenamtliches Engagement und ihre Gewerkschaftszugehörigkeit Tarifverträge überhaupt erst möglich machen", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. Die Vorteilsregelung sei ein wichtiges Zeichen, dass tarifliche Leistungen nicht zum Nulltarif zu haben sind. Bis zu dem diesjährigen Abschluss gab es keinen einzigen Flächentarifvertrag mit einer solchen Vorteilsregelung, sondern lediglich einige wenige Vereinbarungen in Haustarifverträgen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe entwickelte gegen diese Regelung anfangs vehementen Widerstand. Bundesweit wurde von den Arbeitgeberverbänden versucht, eine solche Regelung zu verhindern, weil sie befürchten, dass hierdurch der Organisationsgrad und damit die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften steigen könnte. Daher war es nach Gewerkschaftsaussagen eine bedeutsame Herausforderung, eine Vorteilsregelung für ver.di-Mitglieder durchzusetzen und dafür eine angemessene Höhe und Form zu finden. Die Ankündigung, eine Vorteilsregelung notfalls auch mit Aktionen durchzusetzen, habe letztendlich zu dem Rückzug des ZDS geführt. Über 80 Prozent der Hafenarbeiter sind Mitglied bei ver.di. "ver.di erwartet künftig in vielen anderen Branchen flächendeckende Vorteilsregelungen für Gewerkschaftsmitglieder", erklärte Ott.

Die Höhe der Vorteilsregelung von 260 Euro entspricht 1 Prozent der Lohngruppe I. Die Umsetzung erfolgt in Form einer "Erholungsbeihilfe", die einmalig pro Jahr als Bruttobetrag auf Antrag des Arbeitnehmers gezahlt wird. Die Beihilfe wird im Zusammenhang mit einem beantragten Urlaub gewährt, wenn der Mitarbeiter nachweist, dass er ver.di-Mitglied ist. Diese etwas seltsame Form hat mit den Möglichkeiten des Steuerrechts zu tun, das eine 25 prozentige Pauschalversteuerung der Erholungsbeihilfe bis 156 Euro für Ledige und bis 260 Euro für Verheiratete vorsieht.

Die tabellenwirksame Lohnerhöhung von 4,8 Prozent liegt an der Spitze aller in diesem Jahr getätigten Tarifabschlüsse. Auf 12 Monate Laufzeit umgerechnet hat lediglich die IG Metall in der Stahlindustrie einen Abschluss in dieser Höhe erreicht.

Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Mitglieder der Bundestarifkommission mit überwältigender Mehrheit für die Annahme des Angebotes aus.


 
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