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Von gr

Es ist nichts Neues in diesem Land, dass gegen Menschen, die aus anderen Ländern hierherkommen oder auch schon vor vielen Jahren hergekommen sind, gehetzt wird. Es ist auch nichts Neues, dass dabei die Begriffe „Ausländer“ und „kriminell“ immer wieder verknüpft werden. So wird seit Jahrzehnten Rassismus geschürt und das bürgerliche Recht unterhöhlt. Fast keiner stört sich mehr daran, dass für einen Teil der Bevölkerung Sondergesetze gelten.

So konnte in dem Zuwanderungsgesetz von 2004 z. B. festgeschrieben werden, dass ein „Ausländer ausgewiesen wird“, wenn er wegen „Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt worden ist“.

Der Boden wird bereitet

Nun wurde dieses Sondergesetz noch einmal drastisch verschärft. Ausgewiesen werden sollen nun schon alle ohne deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie wegen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von einem halben Jahr verurteilt worden sind, auch wenn diese auf Bewährung ausgesetzt ist. Voraussetzung für dieses schnelle und von demokratischem Widerstand ungebremste Gesetzgebungsverfahren war die unglaubliche Hetze nach der Silvesternacht in Köln, von der nach wie vor nicht geklärt ist, was genau da eigentlich vorgefallen ist. Doch es wurde das erreicht, was Politiker wie Seehofer schon seit Sommer 2015 unermüdlich androhen: „Die Stimmung kippt“. Das ist dann der Boden, auf dem Gesetze im Schnellverfahren durchgepeitscht werden können, auf dem demokratischen Kräften die Schneid abgekauft wird, lautstark gegen die immer drastischere Aushöhlung der bürgerlichen Demokratie zu protestieren. Und darum geht es.

Denn der Kern einer bürgerlichen Demokratie ist, dass jeder gleiches Recht hat. Ob jemand arm ist oder reich, Arbeiter oder Kapitalist soll vor dem Gesetz genauso wenig eine Rolle spielen, wie Herkunft, Religion oder Hautfarbe. Was natürlich nicht heißt, dass es keine Ungleichheit gibt. Es verhindert nicht, dass sich eine winzige Schicht von Großkapitalisten den überwiegenden Teil des erarbeiteten Reichtums aneignen konnte und täglich weiter aneignet. Es verhindert nicht, dass diese winzige Klasse mit diesem Reichtum – den Fabriken, Maschinen, Gebäuden – die Macht in Händen hat. Gleiches Recht ist auch nichts, von dem man abbeißen nkann: es schützt nicht vor geringem Lohn, nicht vor hoher Miete, es sichert weder Brot noch das Dach über dem Kopf. Doch wir brauchen es, um nicht zu rechtlosen Knechten zu werden, die von der Gnade und Wohltätigkeit, also von der Willkür, der Oberen abhängig sind. Wir brauchen es, um gemeinsam kämpfen, uns organisieren, streiken zu können. Das müssen wir schon alleine, um unsere Löhne sichern zu können und die Arbeitszeit nicht ins Unermessliche steigen zu lassen. Und wir müssen es, um gegen die Gefahr von Faschismus und Krieg antreten zu können.

…lässt ja nur sich selbst im Stich

[file-ebooks#135]Doch was ist, wenn ein Teil von uns nicht mitkämpft, weil das Damoklesschwert einer Ausweisung oder Abschiebung über den Kollegen schwebt? So manch einer wird nun denken, dass unser Kampf doch nichts mit Straftaten zu tun hat. Doch eine Straftat begeht man schneller, als man es sich vorstellen kann.
So steht derzeit ein Münchner Stadtrat (Die Linke) vor Gericht, weil er auf einer Demonstration zwischen Polizei und kurdischen Kollegen vermittelnd eingreifen wollte, denen vorgeworfen wurde, Parolen zugunsten der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gerufen zu haben. Der Vorwurf gegen den Stadtrat: Schwerer Widerstand gegen die Staatsgewalt. In dem obigen gerade erst beschlossenen Gesetz ist als mögliche Straftat, die mit Ausweisung zu ahnden ist, ausdrücklich Gewalt gegen Polizeikräfte benannt.

Doch unabhängig von den unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen: Wie werden sich denn Flüchtlinge, die einen Job bekommen haben, verhalten in einem gesellschaftlichem Klima, das von ihnen Wohlverhalten und Dankbarkeit verlangt? Die sich jetzt schon genötigt sehen, sich zu entschuldigen, wenn irgendein Flüchtling oder nur scheinbarer Flüchtling eine Straftat begeht? Wenn viele Deutsche das als Selbstverständlichkeit ansehen, obwohl sie selbst nie auf die Idee kämen, sich für die Straftaten irgendeines anderen Deutschen zu entschuldigen? Diese Kollegen werden sich wohl möglichst unauffällig verhalten, sich nicht gegen das Unterlaufen des Mindestlohns oder der Arbeitszeitregelungen zur Wehr setzen, um hier einigermaßen unbehelligt leben zu können. Und wer sollte ihnen das verübeln?

„Mach meinen Kumpel nicht an“

Ungleiches Recht behindert und erschwert also unseren Kampf. Es spaltet und schwächt uns. Von daher ist es in unserem Interesse als Arbeiter, dass wir für gleiches Recht und gegen jegliche rassistische Hetze eintreten. Die in den 80iger Jahren von den französischen Kollegen übernommene gewerkschaftliche Losung muss wieder in die Betriebe, in die Gewerkschaften, auf die Straßen – im ganzen Land: „Mach meinen Kumpel nicht an!“


 
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