Volksgruppen- und Minderheitenpolitik des deutschen Imperialismus
im Widerspruch zur Deutschen Demokratischen Republik.Im Zuge der letzten "Hauptfeind-Konferenzen" kam die vorbereitende AG zu dem Schluss, dass aufgrund der Tragweite des Bestehens der DDR und ihrer Annexion durch den deutschen Imperialismus, auf zukünftigen Konferenzen jedes Thema auch immer speziell im Kontext der anderen deutschen Republik bzw. der verhängnisvollen Entwicklung seit ihrem Anschluss zu betrachten.
Wie in so vielem zeigt sich auch in diesem Bereich der grundlegende Widerspruch zwischen den beiden deutschen Staaten; zeigt sich, wie grundsätzlich unterschiedlich die Traditionen sind, auf die sich beide Staaten stellten bzw. stellen. Die Reaktion auf die Umsiedlungen in Ost- und Westdeutschland,
sowie die Reaktion auf die Umgesiedelten in der BRD und der DDR.Es gibt wahrlich nicht wenige Positionen der DDR, ökonomischer wie politischer, oder auch kultureller Natur, die bei ihrer Nennung immer auch die Anzeige des Jahrzehnts bedürfen, weil sie sich nicht beständig durch die Geschichte des Staates zogen. Richtungsänderungen in vielerlei Hinsicht waren nach Verschiebungen der Lage, nach neuen Amtsantritten in den Parteiführungen Berlins und Moskaus usw. zu verzeichnen. Die glasharte, bis zur letzten Sekunde des Bestehens der DDR mit alle Konsequenzen vollstreckte Bekenntnis zu den Nachkriegsgrenzziehungen der Befreier zählt nicht dazu.
Die Linie zwischen den Staaten DDR und Polen war einundvierzig Jahre genau das was ihr Name anzeigte, eine Friedensgrenze, dessen Wächter diese Gebietsaufteilung als eine, mit allen erforderlichen Mitteln zu schützende, Konsequenz aus dem Inferno des Zweiten Weltkriegs verstanden. Selbst das Verhältnis zwischen Polen und der DDR, das mal so und mal so war, ändert an dieser Tatsache nichts.
Für die SBZ war der Faktor Umgesiedelte ein großer; auf das Viertel der deutschen Bevölkerung das im Osten ansässig war, kamen vierzig Prozent der Flüchtlinge und Umgesiedelten. Der Grund für den großen Zustrom und die Niederlassung eines derart großen Teils dieser Menschen gerade im Osten der SBZ war auch der sehnliche Wunsch in die nahe liegenden ehemaligen Ostgebiete zurückzukehren. Denn das Kapitel ehemalige Ostgebiete verstanden von den Umgesiedelten die wenigsten als abgeschlossen. Gerade in den ländlichen Regionen schlug gerade den Umgesiedelten, die nun als weitere zu stopfende Mäuler verstanden wurden, Ablehnung und selten ein herzliches Willkommen von ihren feinen „Volksgenossen“ entgegen. Der Umgang dieser anstehenden Aufnahme, Integration standen sich in Ost und West im schärfsten Kontrast gegenüber.
In der BRD nahm man die Sache mies gelaunt auf und nicht mal hinter vorgehaltener Hand wurden die Umsiedlungen als „Verbrechen“ der Siegermächte bezeichnet und verstanden. Nicht umsonst legten alle bundesdeutschen Parteien, ausgenommen die KPD, Rechtsverwahrung gegen das schon 1950 durch Polen und DDR unterzeichnete „Görlitzer Abkommen“ ein und erklärten es für null und nichtig. Dieses Abkommen stellte nicht mehr und nicht weniger als die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze dar. Ein Schlussstrich war nicht erwünscht und die Revision der Ergebnisse der neuen Grenzziehungen blieb und bleibt Ziel.
Im Osten dagegen wurde die Integration der Umsiedler als Aufgabenstellung für ein Weiter unter Ausschluss von Krieg und Faschismus, auch als Element der Wiedergutmachung verstanden. Die Umsiedlung wurde durch die deutschen Antifaschisten, die in der SBZ den Wiederaufbau leiteten, und später durch die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik voll und ganz akzeptiert. Diese Akzeptanz fand sich auch in der Mehrheit der Bevölkerung, ob diese Akzeptanz, Fortschrittlichkeit die letzten zwanzig Jahre überdauert hat, entzieht sich meinem Wissen.
Auf der Tagesordnung stand Integration der Umsiedler, und nur diese Vokabel war im offiziellen Sprachgebrauch der DDR für die heute sogenannten „Vertriebenen“ und „Zwangsumgesiedelten“ usw. üblich. Das konnte in Ostdeutschland nur heißen: Neuanfang in einer neuen Heimat in ihren neuen Grenzen. Konnte nur heißen, dass zu gebende Perspektiven und Unterstützung mit der Absage an jede in Fragestellung der Grenzziehung einhergehen müssen, eben mit einem gleichzeitigen kompromisslosen Nein zu einer irgendwie gearteten Revidierung der Umsiedlung. Voraussetzung dafür war das Hinwirken auf eine demokratische Entwicklung unter Ausschluss jeglicher revanchistischer Bestrebung und Propaganda. Mit der Neulehrerbewegung, dem Verjagen des alten Lehrkörpers, der die Jugend zu Faschisten erzogen hatte, und das polizeilich mit harter Hand durchgesetzte Verbot der Zusammenschiebung von revanchistischen Organisationen, wurden wichtige Schritte auf Neuland begangen.
Doch der wichtigste Handlungsschritt für diese zu tätigende Integration unter Ausschluss jeder rückwärts gewandter Bestrebung war die demokratische Bodenreform in der SBZ bzw. der DDR. Denn neben der Schaffung neuer Machtverhältnisse auf dem Land, der Entmachtung der hitlergetreuen Schicht der Junker, der seit Jahrhunderten von den Kleinbauern, Landlosen, Knechten und Mägden erhofften Angleichung der Verhältnisse zwischen Stadt und Land, der Grundsteinlegung für eine Landwirtschaft neuen Typus war auch die Integration der Umsiedler eine Zielstellung der Bodenreform. So waren es vor allem auch die Umsiedler, die neben den Kleinbauern und Landarbeitern vom Staat das ehemalige Junker-Land bekamen. Unter den 183.300 Bauern und Arbeitern die Bodenparzellen erhielten, befanden sich 91.155 Flüchtlinge und Zwangsumgesiedelte. Sie erhielten auf diese Weise eine neue Existenzgrundlage. Dass dies auch widersprüchlich, mitunter auch tragischer ablief, als hier nur kurz in Übersichten geschildert wird, liegt in der Natur der Sache.
Doch nicht nur die Verteilung von Land war Bestandteil dieser Integration. Jörg Roesler dazu in „UTOPIE kreativ“, 2004:
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Auch auf den Ostteil beschränkt waren die massiven Integrationsmöglichkeiten, die sich für Umgesiedelte durch den dort vollziehenden Elitewechsel infolge der konsequenteren Entnazifizierung und politischer Neuorientierung ergaben. Die Einstellung von Flüchtlingen und Vertriebenen als (Neu-)Lehrer oder Verwaltungsbeamten war in der DDR eine Integrationsvariante, die in der Bundesrepublik die Ausnahme bleiben musste. … Die sich bald nach der Währungsreform im Osten entfaltende Planwirtschaft bewirkte relativ rasch den Abbau der Nachkriegsarbeitslosigkeit und ließ Integration über Ansiedlung der zunächst auf dem Land untergekommen Umsiedler an den ‚Brennpunkten der Neuaufbaus’ zu einer erfolgreichen individuellen Integrationsstrategie werden.“
Weiterhin wurde am 8. September 1950 das „Gesetz zur weiteren Verbesserung der Lage der ehemaligen Umsiedler in der Deutschen Demokratischen Republik“ erlassen, diese wirkte auch aus ökonomischen Gründen, in der DDR wurden die begrenzten Mittel hauptsächlich für Investitionen in den Wiederaufbau gesteckt, nur bis in die frühen 50er Jahre.
Doch diese Maßnahmen, dieser eingeschlagene Weg war nicht nur richtig, er zeigte seine Wirkung. Zum Umgang mit den Umgesiedelten in Ost und West nochmals Roesler:
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Denn die ehemaligen Flüchtlinge hatten anderthalb Jahrzehnte die Möglichkeiten, zwischen beiden Integrationsstrategien durch ein ‚Abstimmung mit den Füßen’ zu wählen. Nach dem heutigen Forschungsstand ging der Anteil von Vertriebenen an den DDR-Flüchtlingen im Laufe der fünfziger Jahre immer stärker zurück und fiel 1960 sogar unter den vermutenden Bevölkerungsanteil der Vertriebenen in der DDR.“
Im Westen wurde die Integration der Umsiedler hauptsächlich durch den Lastenausgleich in Form von Zahlungen betrieben. Diese vergleichsweise großzügigen direkten finanziellen Mittel konnte die DDR nicht bieten. Doch der wesentliche Unterschied im Umgang mit den Umsiedlern ist das von bundesdeutscher Staatsseite bis heute auch juristisch fest gezurrte, mal mehr, mal weniger offen verkündeten Aufrechterhalten des Anspruchs auf eine Rückkehr, eine Revision der Beschlüsse zu den Staatsgrenzen wie sie 1945 im Potsdamer Abkommen fest gelegt wurden. Wurden das Formieren reaktionärer revanchistischer Verbände in der SBZ und später der DDR unbedingt mit eiserner Hand unterbunden, gründeten sie sich drüben schnell und speisten sich aus dem im Westen umfangreichen, unangetasteten Personalpool der „nationalsozialistischen“ Elite aus SS, Wehrmacht usw.
Dass man diesem Faschistenpack die Integration der Umsiedler überließ, eine Integration, die unter dieser Ausrichtung keine mehr sein konnte – dass diese ultrareaktionären Verbindungen nicht neben dem sich demokratisch gebenden Staat BRD standen sondern eine wichtige Säule wurden und auch als diese anerkannt wurden, stellt das 1953 verabschiedete Bundesvertriebenengesetz offen zur Schau:
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§ 96 des Bundesvertriebenengesetzes verpflichtet Bund und Länder, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete im Bewusstsein der Vertriebenen, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Die Mitgliedsverbände des Bundes der Vertriebenen und seine ehrenamtlichen Mitarbeiter nehmen ihre Aufgaben mit großer fachlicher Kompetenz wahr. Diese Kompetenz wird allgemein anerkannt“.
Anders als in der DDR ging es nie um einen Abschluss des „Kapitels ehemalige Ostgebiete“, sondern um die Weichenstellung, die Vertriebenverbände als Reserve und Brückenkopf für den nie aufgegebenen Griff nach Osten in der Rückhand zu halten. Sie als Hebel gegen die Nachbarstaaten zu nutzen, dafür zu hegen und zu pflegen. Dieser Integrationsstrategie der BRD, die eben keine Integration der Umsiedler will sondern ihr Außenstehen als potentielle Schwungmasse, setzt sich zusammen aus Gesetzgebung, aus Geschichtsschreibung, aus der Unterstützung der Revanchisten über die direkte Politik mit den Vertriebenenverbänden, die jährlich mit Millionen vom Staat beschenkt werden. So wird die Bühne bereitet und wird logisch ergänzt mit dem nicht abreißenden Strom der Verhetzung der Nachkriegsordnung, über das Trommelfeuer der Medien in nicht enden wollenden Tiraden über das einst so schöne und dann nach der "Katastrophe der Vertreibung" von den Polen verhunzte Ostpreußen usw. usf.
Die Nichtanerkennung der DDR und der polnischen StaatgrenzeDen Umgang mit dem Staat DDR und seiner Bürger in die Liste der vom deutschen Imperialismus getätigten Volksgruppenpolitik einzuordnen fällt schwer. Klarer wird die Sache vielleicht durch einen Blick auf die Weltkarte aus Sicht des deutschen Imperialismus, denn diese kennt keine Grenzen. Souveränitäten der Staaten und ihrer Bürger spielen hier keine Rolle. Das nicht Anerkennen der Souveränität der DDR ist 1:1 das selbe Nichtanerkennen der Staatsgrenze Polens. Wieder einmal ist das nötige Verständnis der DDR als souveräner Staat der Schlüssel dieser Betrachtung.
Es war deswegen eigentlich für jeden, mit oder ohne Parteilehrjahr vorauszusehen, wie die BRD mit einer wehrlosen DDR umspringen wird. Es wird der Umgang eines existierenden, besonders aggressiven, bruchlos aus dem faschistischen Deutschland durch seine Eliten zusammen geschoben Staates mit einem für ihn nicht existierenden antifaschistischen neuen Staat sein, der gegen ein Widererstehen eines imperialistischen Deutschland, wie wir wissen, nicht mal eben gegründet wurde, sondern gegründet werden musste! Genau so ein Umgang, der durch und durch von dem durch die BRD bis heute getätigten Alleinvertretungsanspruch geprägt war und ist, ist es dann ja auch geworden, er dauert bis heute an.
Weise Voraussicht, und die DDR ist nicht an einem Zuviel daran zu Grunde gegangen, führte wohl die Feder als man dort am 1. Oktober 1970 das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ beschloss, hier wurde der treffend mit Alleinvertretungsanmaßung betitelte Alleinvertretungsanspruch der BRD als „Hauptgefahr für den Frieden in Europa“ eingeordnet. Wenn es sich dagegen nicht zu verteidigen gilt, wogegen dann?
Um bezüglich der Annerkennung von Nachkriegsgrenzen alle Flausen auszutreiben: Die BRD hat niemals die Souveränität der DDR, hat niemals die Staatsgrenzen der Volkrepublik Polen anerkannt. Welche Grenzen und Staaten bis wohin reichen und wer zum „deutschen Staatsvolk“ gehört und gehören soll, erklärt uns am besten das Bundesverfassungsgericht selbst, nämlich in seinem im reißerischen NPD-Ton gehaltenen Urteil über den Grundlagenvertrag vom 31. Juli 1973:
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Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und Staatsrechtlehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Artikel 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, an der der Senat festhält. Das deutsche Reich existiert, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. […bezüglich der SBZ & der DDR: Welch ein letztlich unglücklicherweise nur einundvierzigjähriges kurzweiliges Glück für den Globus.]
Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt ‚verankert’ Mit der Errichtung des Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschland neu organisiert. Die Bundesrepublik ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’ – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland … fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland.“
Eine bis heute gültige und juristisch festgezurrte Kriegserklärung an die europäischen Nachbarstaaten, an die vom deutschen Faschismus überfallenen Völker von Seiten des höchsten Gerichts der BRD.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht hier klare Worte sprach, gibt es weiterhin die fixe Idee von einer irgendwie gearteten Annerkennung der DDR durch die BRD im Rahmen dieses 1973 ratifizierten Grundlagenvertrags. Doch um dies nochmals festzuhalten: Es gab es von Seiten der BRD keine völkerrechtliche Annerkennung der DDR. Dies hätte auch gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Androhung der Annexion der DDR verstoßen und manchmal, und in diesem Fall, ist das GG schon heilig. Die bayerische Landesregierung sah sich schon aufgrund dieses Grundgesetzes ganze siebzehn Tage nach der Ratifizierung des Grundlagenvertrags veranlasst Verfassungsklage einzulegen, denn die Herrschaften hatten fassungslos festgestellt, dass man ja nun tatsächlich keine Interventionen gegen die DDR zum Schutze der unter „Fürsorgepflicht“ der BRD stehenden „Deutschen in der DDR“ vornehmen dürfe.
Weiterhin lag für jeden dieser „Deutschen in der DDR“ ein Reisepass der Bundesrepublik bereit. Und da man Botschaften nur in Staaten errichtet, die man einigermaßen anerkennt, gab es zwischen Oder und Elbe keine der BRD, sondern lediglich eine „Ständige Vertretung“.
Doch neben der Annerkennung der DDR ist es für die BRD ein schwieriges Ding. Leicht ist es hingegen für den Bürger, der die Sache mit der Annerkennung der Grenzen Polens im deutsch-polnischen Vertrag nun doch glücklich beigelegt sieht. Jede Angst einer durch den Anschluss neu entstehenden Großmacht Deutschland, die in bekannter Tradition ihrem Drang nach Osten folgt, sei demnach heute unbegründet, hat man doch im Deutsch-Polnischen Vertrag die Nachkriegsgrenzen anerkannt.
Prof. Koch, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft, die am Jahrestag der Befreiung 2005 einen Appell an die Bundesregierung richtete, doch endlich die polnische Grenze anzuerkennen, sieht das etwas anders, im Interview mit German-Foreign-Policy.com dazu:
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Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 hat den gleichen Charakter wie der Warschauer Vertrag von 1970. Beide sind Gewaltverzichtsverträge, nicht Grenzanerkennungsverträge. Das ist in der Bundestagsdebatte über den Warschauer Vertrag von 1970 von den Vertretern der FDP klipp- und klargestellt worden, vom damaligen Außenminister und vom FDP-Fraktionsvorsitzenden, und später auch vom eigentlichen Mentor dieses Vertrages, von Egon Bahr. Wenn Sie in den Wortlaut des deutsch-polnischen Grenzvertrags von 1990 hineinsehen, dann erkennen Sie schon in Artikel 1, dass es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handelt, sondern um einen Vertrag zur Bestätigung der Grenze, die zwischen der neuen Bundesrepublik und Polen verläuft. Das heißt, der Vertrag bestätigt die faktische Existenz der Grenze ...
Wenn Sie den Vertragstext weiterlesen, dann finden Sie in Artikel 2 – das ist der Kern des Vertrages –, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist. ‚Unverletzlich’ ist ein völkerrechtlicher Terminus, der signalisiert: Hier handelt es sich um einen Gewaltverzichtsvertrag. In einem Grenzanerkennungsvertrag müsste das Wort ‚unantastbar’ stehen. ‚Unantastbarkeit’ ist der Terminus für die Anerkennung, ‚Unverletzlichkeit’ ist der Terminus nur für den Gewaltverzicht..."
Auch im sogenannten „2+4-Vertrag“ sieht man auf Nachfrage immer gern die Annerkennung der polnischen Grenzen, Prof. Koch dazu:
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Der 2+4-Vertrag heißt in Wirklichkeit, und das ist wichtig, "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland". Er enthält tatsächlich die Forderung an das vereinte Deutschland, eine abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das heißt, dass die Grenzfrage und die Frage der Gebietsforderungen und der sonstigen Rechtsansprüche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen abschließend zu regeln sind – in dem Sinne, dass das Territorium des vereinten Deutschland das Territorium der Bundesrepublik und der DDR und nichts weiter ist. Diesen Forderungen hat sich die Bundesrepublik entzogen… Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt. Er ist vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen festgezurrt worden, das wichtigste von ihnen ist das Urteil vom 31. Juli 1973 über die Verfassungskonformität des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR"...
Dann nochmals zum Deutsch-Polnischen Vertrag von 1989:
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Artikel 1 und 2 des Grenzvertrags habe ich vorhin erwähnt. Die Bundesrepublik hebt oft Artikel 3 des Vertrages hervor, in dem steht: Die Bundesrepublik erhebt keine Gebietsansprüche gegenüber Polen und wird auch in Zukunft solche nicht erheben. Das klingt wunderbar – wenn man nicht weiß, dass damit nur die Bundesrepublik gemeint ist und nicht das angeblich fortbestehende Deutsche Reich, sollte es einmal wieder seine Handlungsfreiheit erlangen…“
FazitDer Umgang des deutschen Imperialismus mit der DDR und mit der Volksrepublik Polen, der Umgang mit ihren Grenzen und Bürgern ist nicht voneinander getrennt zu betrachten. Beide tragen den Charakter zwingende Ergebnisse aus dem Zweiten Weltkrieg zu sein, den Nazideutschland um die Welt gejagt hatte. Die DDR und die Oder-Neiße-Grenze waren zwingende Vorkehrung gegen einen dritten. Es war dann auch genau diese DDR, die sich bewusst zwischen die deutschen Kapitalisten, die gierig auf die verlorene Beute im Osten lauerten, auf der einen und der Volksrepublik Polen auf der anderen Seite stellte. Die DDR, die diesen antifaschistischen, antirevanchistischen Staat stellte, tat übrigens nicht zuletzt aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zur Homebase des deutschen Imperialismus gut daran, sich eine schlagkräftige Armee samt Geheimdienst zu leisten.
Auch der Niedergang nach Einmarsch des deutschen Kapitals, der ja ab 1989 auch in beide Staaten stattfand bzw. stattfindet verbindet beide Objekte in tragischer Weise. Auf der Karte des deutschen Imperialismus war die DDR nicht weniger verlorenes Gebiet im Osten wie Schlesien und Ostpreußen.
Werden diese verbindenden Klammern noch gesehen, so verschwindet ein anderes Gleichnis im Hintergrund. Es ist das Wirken der für den deutschen Imperialismus typischen Strategie der Instrumentalisierung, des Unter-deutschen-Anspruch-Stellens von Bevölkerungsgruppen anderer Staaten. Auf beide, auf die DDR-Bevölkerung sowie auf die deutsche Minderheit in Polen, erhob und erhebt das neue/alte Großdeutschland Anspruch. Bundesdeutsches Recht in dieser Frage, das nichts weiter als Element der ständigen Untergrabung der Souveränität Polens und der DDR war und ist, galt für DDR-Bürger und gilt heute mehr denn je für polnische Bürger, so sie denn nach dem Blutsstaatsbürgerrecht der BRD fabuliertes deutschen Blut in den Adern tragen.
Genauso wie nach bundesdeutschem Gesetz die Staatsbürgerschaft der DDR automatisch der Staatsbürgerschaft der BRD entsprach, also DDR-Bürger vor dem Gesetz der BRD wie Bürger der BRD behandelt wurden, gilt selbes Vorgehen für die deutsche Minderheit in Polen, allein bis 2005 hat man 288.000 Polen (besonders aus „Oberschlesien“ und Masuren) von Seiten des deutschen Bundesverwaltungsamts bestätigt, seit Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen. Alles nur Rechtspositionen auf dem Papier? Aber eben nicht auch mal mehr mal weniger in Umsetzung, früher oder später auch Brückenkopf für den offenen Angriff auf die Souveränität anderer Staaten in der Praxis à la „Wiedervereinigung“?
Die Sache ist wichtig genug für die deutschen Großmachtstrategen in ihr reaktionäres Fußvolk, in die Vertriebenverbände zu investieren. Wichtig deswegen auch für uns, die "Herrschaften" auch bei dieser Schweinerei nicht aus dem Auge zu verlieren.
Deswegen stimmt es bedenklich wenn das Thema „Volksgruppenpolitik“ nicht nur hinter den Nebelgranaten des deutschen Imperialismus sein Versteck findet, sondern auch hinter der Mäßigkeit der öffentlichen Aufmerksamkeit, damit meine ich auch das Interesse in der Linken.
Hier zu unterschätzen, vielleicht weil es zu keiner bemerkbaren täglichen Konfrontation mit dem Thema kommt, ist aber töricht bis tödlich. Eine ähnlich effiziente Waffe bei der Unterwanderung anderer Staaten befindet sich in keinem Arsenal irgendeines anderen imperialistischen Staates. Und die Härte der Vorkehrungen, mit der sich die Nachbarstaaten nach dem Zweiten Weltkrieg gegen diese Waffe absicherten, sowie die Härte der Versuche des deutschen Imperialismus diese Vorkehrungen zu revidieren, zeigen die Dringlichkeit des Themas auf. Was auf Staaten zukommt, deren Nichtanerkennung auf dem Papier die Nichtanerkennung in der Praxis in folgt, zeigt uns jener Landstrich Ostdeutschland und die Trümmer eines Industrie, Kultur- und Friedenstaates der sich dort einst befand, zeigt auch die Entrechtung seiner ehemaligen Bürger.
Referat von Ringo Ehlert, gehalten auf der III. Konferenz „Der Hauptfeind steht in eigenen Land!“, Göttingen, Juni 2011.