DE
       
 
0
unofficial world wide web avantgarde
Artikel:   versendendruckenkommentieren

DEN HAAG/BERLIN (12.09.2011) - Begleitet von Protesten verhandelt der Internationale Gerichtshof in Den Haag diese Woche über eine Klage Deutschlands auf "Immunität" gegen Entschädigungsforderungen von NS-Opfern. Hintergrund sind Urteile der höchsten Gerichte Griechenlands und Italiens, laut denen der Rechtsnachfolger des NS-Reichs in Fällen schwerster NS-Kriegsverbrechen Entschädigungen zahlen muss. Der Versuch, die Bundesrepublik zu einer Verhandlungslösung zu bewegen, war zuvor gescheitert. Mit dem aktuellen Rechtsstreit in Den Haag will Berlin jetzt die Opfer unter Berufung auf angebliche "Staatenimmunität" zum Schweigen bringen. Gegenstand der Auseinandersetzung sind NS-Massaker an Hunderten Zivilisten, die schon in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zur Verurteilung deutscher Kriegsverbrecher beitrugen. In der Bundesrepublik bleiben sie folgenlos - die Opfer wurden nie entschädigt, die Täter nie bestraft. Im Verlauf der Auseinandersetzungen komme es zu einer eigentümlichen Rechtsauslegung durch die internationalen Gerichte, bestätigt Rechtsanwalt Martin Klingner im Gespräch mit dieser Redaktion (www.german-foreign-policy.com). Klingner vertritt Angehörige der Opfer vor Gericht.

Am heutigen Montag eröffnet der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Anhörungen zu einer Klage Deutschlands auf "Staatenimmunität". Hintergrund sind Entschädigungsforderungen, die die Angehörigen der Opfer von NS-Kriegsverbrechen stellen. Im Zentrum steht ein Massaker, bei dem deutsche SS-Trupps am 10. Juni 1944 in dem griechischen Ort Distomo 218 Zivilisten ermordeten, darunter Kinder und Säuglinge. Der Den Haager Prozess ist der Höhepunkt eines Rechtsstreits, der seit mehr als 15 Jahren andauert.

Abgeschmettert

Angehörige griechischer NS-Opfer versuchen bereits seit den 1990er Jahren, ihre Forderung nach Entschädigung auf dem Rechtswege durchzusetzen. Versuche, mit der Bundesrepublik darüber zu einer Verhandlungslösung zu gelangen, waren zuvor gescheitert.1 Den Rechtsweg beschritten die Angehörigen dabei zweifach: zum einen in Griechenland, zum anderen aber - für den Fall, dass die Bundesrepublik griechische Urteile nicht anerkenne - auch in Deutschland. In Athen entschied das höchste Gericht, der Areopag, im Mai 2000, die Bundesrepublik müsse allein im Fall Distomo 28 Millionen Euro Entschädigung plus Zinsen zahlen. Berlin weigerte sich. Die Zwangsvollstreckung, die an deutschem Staatsvermögen in Griechenland hätte vorgenommen werden können, wurde von der griechischen Regierung verhindert. Ähnlich verhält es sich in Italien: Die rechtlich mögliche Zwangsvollstreckung an dortigem deutschem Staatsvermögen, die das höchste italienische Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom, im Juni 2008 erlaubt hatte, wurde von der Regierung Berlusconi ebenfalls unterbunden. Prozesse der Angehörigen in der Bundesrepublik wurden von der deutschen Justiz abgeschmettert; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unlängst geurteilt, dies sei zu Recht geschehen.

Einwandfrei Mord

Der aktuelle Prozess vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag könnte sich als die letzte Station der justiziellen Auseinandersetzungen erweisen. Berlin hat am 23. Dezember 2008 Klage gegen Italien eingereicht; Ziel ist es, die Entschädigungsverfahren im Ausland ein für allemal zu unterbinden. Dazu beruft sich die Bundesregierung auf eine angebliche "Staatenimmunität": Es sei unzulässig, heißt es, dass Privatpersonen gerichtlich gegen hoheitliche Aktivitäten fremder Staaten vorgingen. Dies ist nicht nur ein Affront gegen die obersten Gerichte mehrerer EU-Mitgliedstaaten, deren Entscheidungen als Bruch des internationalen Rechts deklariert werden. In dem Unterfangen drückt sich zugleich die Absicht Berlins aus, in Zukunft unantastbar für ausländische NS-Opfer zu sein. Dabei geht es im Kern um Mordtaten, deren Unrechtscharakter eigentlich mittlerweile wieder unstrittig ist. Bereits der Nürnberger Militärgerichtshof hatte in einem Urteil vom 19. Februar 1948 über das Massaker von Distomo festgestellt: "Auch dies war einwandfreier, berechneter Mord."2 Diesem Befund haben sich inzwischen auch bundesdeutsche Gerichte prinzipiell angeschlossen, nachdem das Massaker eine Zeitlang als zulässige Vergeltungsmaßnahme eingestuft worden war. Dessen ungeachtet besteht die Bundesregierung auf "Immunität".

Folgenlose Phrasen

Entsprechend ungehalten hat der deutsche Außenminister im Januar auf die Nachricht reagiert, dass Griechenland dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof zu Jahresbeginn beigetreten ist. Beobachter sehen darin eine Reaktion auf wachsenden Druck in der griechischen Bevölkerung, sich der deutschen Entschädigungsverweigerung nicht weiter kampflos zu beugen oder sie, wie im Falle der unterbundenen Zwangsvollstreckungen, gar zu unterstützen. Auf die Nachricht vom Eintritt der Regierung in Athen in das Den Haager Verfahren äußerte Außenminister Westerwelle, er habe "kein Verständnis" dafür. In Deutschland "wisse" man "um unsere Verantwortung für unsere Geschichte"; man "wisse" auch "um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg".3 Wieso die Forderung, aus "Wissen" und "Verantwortung" müssten Taten folgen, unangemessen sein soll, erläuterte Westerwelle nicht.

Merkwürdigkeiten

Wie Rechtsanwalt Martin Klingner, der Angehörige griechischer NS-Opfer vor Gericht vertritt, im Gespräch mit german-foreign-policy.com bestätigt, kommt es im Rahmen der Rechtsstreitigkeiten vor internationalen Gerichten inzwischen immer wieder zu eigentümlichen Rechtsauslegungen. So ist unklar, wieso der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Klage der Bundesrepublik gegen Italien überhaupt akzeptiert. Für Dispute zwischen EU-Staaten sei der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zuständig, erläutert Klingner. Zudem sei es "zumindest sehr fraglich", ob "durch ein Gerichtsverfahren zwischen Staaten Rechtsansprüche von Privatpersonen überhaupt außer Kraft gesetzt werden können". Erschwerend komme hinzu, dass durch die Klage der Staat Italien dazu veranlasst werden solle, seiner Justiz Schranken aufzuerlegen - ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Auch weist Klingner darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, den seine Mandanten eingeschaltet hatten, in einem Beschluss erklärt habe, "er mische sich nicht ein", wenn "die nationale deutsche Rechtsprechung darüber befinde, ob Entschädigungsansprüche bestünden oder nicht".4 Klingner erinnert daran, dass die Aufgabe des Gerichtshofs gerade darin besteht zu überprüfen, ob die jeweilige nationale Rechtsprechung angemessen sei oder nicht. Dies gilt grundsätzlich auch für Urteile deutscher Gerichte.

Straflos

Klingner erinnert ebenfalls daran, dass die Angehörigen der Opfer von Distomo bislang nicht nur ohne Entschädigung bleiben. Auch die Täter kamen durchweg straflos davon. Die einzigen, die je zur Rechenschaft gezogen wurden, erläutert Klingner, waren die Oberbefehlshaber der Wehrmacht in Griechenland, "die sich schon 1948 in Nürnberg verantworten mussten".5 Die bundesdeutsche Justiz dagegen habe die deutschen Kriegsverbrecher, die die Massaker in Griechenland begingen, "in keinem einzigen Fall bestraft". Im Falle der Täter verhindert es die Bundesrepublik gleichfalls, dass Urteile ausländischer Gerichte vollstreckt werden. Erst unlängst bestätigten deutsche Stellen, dass deutsche Kriegsverbrecher, die im Juli in Italien für Massaker an Zivilisten verurteilt worden waren, keine Konsequenzen fürchten müssen: Die Bundesrepublik liefert ihre Staatsbürger, selbst wenn sie Massaker zu verantworten haben, nicht ins Ausland aus.6

Proteste

Gegen die deutsche Entschädigungsverweigerung sind Proteste angekündigt. Bereits vergangene Woche besetzten Aktivisten aus der Bundesrepublik eine Stunde lang die Außenstelle des Goethe-Instituts in Thessaloniki. Alle NS-Opfer müssten bedingungslos entschädigt werden, forderten die Aktivisten. Für den heutigen Montag wird zu einer Kundgebung vor dem Haager Internationalen Gerichtshof aufgerufen. Für NS-Kriegsverbrechen, heißt es in einem Aufruf, dürfe es keinesfalls Staatenimmunität geben. Gebe Den Haag der Bundesregierung Recht, dann schwänden sämtliche Hoffnungen auf künftige Entschädigungen für Opfer der NS-Barbarei dahin.


Bitte lesen Sie auch:
- unser Interview mit Rechtsanwalt Martin Klingner.

Anmerkungen:
1 s. dazu Ein immuner Staat und Totalabwehr
2 Antrag auf Verweisung an die Große Kammer; www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo/
3 Bundesminister Westerwelle zum griechischen Beitritt zum IGH-Verfahren Deutschlands und Italiens; www.auswaertiges-amt.de 13.01.2011
4, 5 s. dazu Eine hässliche Bilanz
6 Lebenslang für neun Ex-Wehrmachtssoldaten; www.tagesschau.de 07.07.2011



 
Creative Commons CC BY-NC-ND 4.0
Inhalt (Text, keine Bilder und Medien) als Creative Commons lizensiert (Namensnennung [Link] - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen), Verbreitung erwünscht. Weitere Infos.