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Von jW

In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel "Linksextremismus" aufgeführt und dort als "Gruppierung" eingestuft, die angeblich "verfassungsfeindliche Ziele" verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.

In einem offenen Brief an alle Bundestagsfraktionen hatten Redaktion, Verlag und Genossenschaft Mitte März 2021 diesen drastischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit beklagt. Sie wiesen zudem auf "erhebliche Nachteile im Wettbewerb" hin, die der jungen Welt aus der Nennung im VS-Bericht erwachsen. So verweigern die Deutsche Bahn und verschiedene Kommunen und Radiosender unter Verweis auf den Verfassungsschutz-Eintrag das Anmieten von Werbeplätzen, Bibliotheken sperren den Onlinezugang zur Zeitung, und eine Druckerei weigerte sich, eine andere Druckschrift mit einer Anzeige der jungen Welt herzustellen. In Reaktion auf unser Schreiben wandte sich die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich im Detail nach den Gründen für die geheimdienstliche Beobachtung der jungen Welt und deren Nennung im VS-Bericht zu erkundigen.

Die Antwort der von Union und SPD geführten Regierung vom 5. Mai 2021 muss beunruhigen, liefert sie doch Argumente für eine sehr weitgehende Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte, die alle fortschrittlichen Kräfte in diesem Land betreffen. Die Bundesregierung rechtfertigt ihre Eingriffe mit der "verfassungsfeindlichen" weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: "Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung 'linker' und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung." Weiter heißt es, "die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit (widerspreche) der Garantie der Menschenwürde". In klaren Worten führt die Bundesregierung aus, dass es ihr darum geht, Relevanz und "Wirkmächtigkeit" der jungen Welt einzuschränken. Das Stigma der Nennung in den VS-Berichten diene auch dem Zweck, "verfassungsfeindlichen Bestrebungen (...) den weiteren Nährboden entziehen zu können". Um die Reichweite der Zeitung einzuschränken, werden ihre ökonomischen Grundlagen also bewusst angegriffen. Die Bundesregierung kriminalisiert eine Weltanschauung in einer Weise, die an Gesinnungsterror und damit an finsterste Zeiten des Kalten Krieges erinnert. Während sie vermeintliche oder tatsächliche Einschränkungen bürgerlicher Freiheitsrechte in Staaten wie Russland, China oder Kuba wortreich beklagt, werden hierzulande unverschleiert vordemokratische Standards etabliert.

Wir appellieren an die kritische Öffentlichkeit, sich dieser von obrigkeitsstaatlichem Denken geleiteten Einschränkung demokratischer Grundrechte zu widersetzen. Wir bitten Sie: Studieren Sie gründlich die Antwort der Bundesregierung! Fordern Sie Ihre demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten auf, dazu Stellung zu nehmen! Zeigen Sie sich solidarisch mit der Tageszeitung junge Welt - auch im eigenen Interesse! Verlag, Redaktion und Genossenschaft werden sich nicht einschüchtern lassen und auch weiterhin alles dafür tun, dass eine relevante linke Tageszeitung auf dem Markt verfügbar bleibt.

Berlin, 7. Mai 2021

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke (BT-Drucksache 19/28956) lässt sich hier einsehen: https://www.jungewelt.de/downloads/antwort_br_anfrage_linke.pdf

 
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  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Sonntag, 12.09.2021 - 13:54

>>> Falsche Gesinnung Das Innenministerium weiß natürlich, dass es für eine legale Bekämpfung der jW nicht ausreicht, ihr eine falsche Gesinnung vorzuwerfen. Es muss zudem nachweisen, dass sich die inkriminierte Zeitung für die ihr unterstellten verfassungsfeindlichen Ziele auch aktiv einsetzt. Deshalb wird behauptet, dass »die Zeitung nicht nur informieren, sondern auch für Aktionen mobilisieren und den Widerstand formieren« will. Dazu zählt der Geheimdienst Berichte zu 1.-Mai-Demonstrationen und andere »Nachberichte zu linken Veranstaltungen«, die jährliche Durchführung der Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz, die aktive Beteiligung an Veranstaltungen, vor allem aber Zeitungsverteilaktionen des jW-Aktionsbüros. Und um zu belegen, wie wirkmächtig und relevant die Zeitung sei, werden dann auch noch falsche Zahlen veröffentlicht. So heißt es etwa im Verfassungsschutzbericht 2017: Die jW »ist das bedeutendste und mit einer Auflage von 156.000 Exemplaren (Eigenangaben der Organisation) das auflagenstärkste Printmedium im Linksextremismus«. Die täglich verkaufte Auflage lag da jedoch bei etwa 19.000 Exemplaren, etwas anderes wurde auch nicht behauptet. Viele Jahre konnten sich die junge Welt und ihr Verlag gegen solche absurden Vorwürfe nicht zur Wehr setzen. Es fehlten Kraft, Geld und Zeit für einen jahrelangen Prozess, mit dem zudem die absurden Behauptungen des BfV zusätzlich in der Öffentlichkeit bekannt gemacht würden. Und zunächst beeinträchtigten die versuchten Grundrechtseinschränkungen des Amtes auch die Arbeit des Verlages kaum. Das hat sich allerdings in den letzten Monaten geändert: Nicht alle erkennen die Absurdität der Vorwürfe und belegen die junge Welt und den Verlag 8. Mai mit Sanktionen unter Hinweis auf die Nennung im Verfassungsschutzbericht. Die Wettbewerbsfähigkeit der Zeitung wird dadurch beeinträchtigt, aber auch der Vertrieb und das Erstellen behindert. Mit einem offenen Brief wiesen Verlag und Redaktion deshalb im März dieses Jahres alle im Bundestag vertretenen Parteien detailliert auf diese Einschränkung der Pressefreiheit hin und baten um Unterstützung. Die Fraktion der Grünen empfahl den Gang zum Gericht, die Partei Die Linke stellte eine kleine Anfrage. Die in vielen Punkten erhellende Antwort der Bundesregierung bestärkte die jW-Belegschaft darin, den juristischen Klageweg zu beschreiten. Deshalb erhob am Mittwoch dieser Woche die Verlag 8. Mai GmbH vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Verlangt wird, dass die diskriminierenden Passagen in den Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die bisherige Berichterstattung über die junge Welt und den Verlag 8. Mai rechtswidrig war. Weil aber eine endgültige Entscheidung wohl erst in Jahren zu erwarten ist, soll das Gericht über eine einstweilige Verfügung das Ministerium verpflichten, die beabsichtigte Schädigung der jungen Welt bis dahin zu unterlassen. »Es kann kein Interesse darin bestehen, solche rechtswidrigen Wirkungen aufrechtzuerhalten«, endet die 49seitige Klageschrift. Unterstützen Sie die junge Welt mit einer Spende für den jW-Prozeßkostenfonds: Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH IBAN: DE25 1005 0000 0190 7581 55 Stichwort: Prozeßkosten Link ...jetzt anmelden!


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Sonntag, 12.09.2021 - 13:52

jW: 10.09.2021 19:30 Uhr Kampf für die Pressefreiheit Weshalb sich die Tageszeitung junge Welt und der Verlag 8. Mai gezwungen sehen, die Bundesrepublik Deutschland zu verklagen Von Dietmar Koschmieder Hintergrund: Die BRD gegen junge Welt – Der Tageszeitung junge Welt wird im Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) für das Jahr 1998 erstmals ein eigener Beitrag gewidmet. – Die junge Welt taucht in den Jahren 1999 bis 2003 regelmäßig in unterschiedlichen Zusammenhängen in den Berichten auf; 1998, 1999 und 2002 als ausdrücklich »linksextremistisch«. – Seit 2004 widmet das BfV der Zeitung unter der Rubrik »Linksextremismus« einen eigenen Eintrag, erstmals wird 2004 auch die Verlag 8. Mai GmbH im Zusammenhang mit der jW erwähnt. Zudem wird behauptet, dass zumindest tatsächliche Anhaltspunkte für »linksextremistische Bestrebungen« der Zeitung vorlägen. – Seit 2008 wird die junge Welt in den BfV-Berichten ohne einen einschränkenden Zusatz als »linksextremistisch« bezeichnet. Seit 2009 wird die Verlag 8. Mai GmbH im Registeranhang des BfV-Berichts, in welchem »Gruppierungen« aufgelistet werden, die vom Bundesamt als »gesichert linksextremistisch« eingestuft werden, erwähnt. – Seit 2014 taucht die junge Welt in einer neu eingeführten Unterrubrik auf, in der detaillierter über »wichtige Beobachtungsobjekte« berichtet wird. – Seit 2017 erscheint die Tageszeitung junge Welt zudem im Registeranhang des BfV-Berichts. – Im März 2021 richten Verlag 8. Mai GmbH, Genossenschaft LPG und Redaktion der jungen Welt einen offenen Brief an die Fraktionen im Bundestag und weisen auf »erhebliche Nachteile im Wettbewerb« hin, die aus der Nennung im Geheimdienstbericht erwachsen, und bitten die Parteien, sich bei der Regierung nach den Gründen der Beobachtung und Nennung im Bericht zu erkundigen. Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke fordert daraufhin mit einer kleinen Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf. – Mai 2021: Das Innenministerium unter Horst Seehofer (CSU) antwortet auf die Anfrage der Linke-Fraktion im Namen der von Union und SPD geführten Bundesregierung und rechtfertigt die Eingriffe mit der »verfassungsfeindlichen« weltanschaulichen Orientierung der jungen Welt: »Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielen auf Darstellung ›linker‹ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientieren sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung.« – September 2021: Verlag und Redaktion reichen Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Nichtnennung bzw. Streichung der entsprechenden Passagen im BfV-Bericht ein. – In der sich demokratisch nennenden deutschen Republik sammelt ein Geheimdienst Informationen über Personen und Personenzusammenschlüsse, die verdächtigt werden, dem Staat und seiner Verfassung feindlich gesinnt zu sein. Sobald »gesicherte Erkenntnisse« den Verdacht bestätigen, wird gehandelt: Relevanz und damit Wirkmächtigkeit solcher Kräfte sind zu bekämpfen, ihnen ist aktiv der Nährboden zu entziehen, auch indem man die Öffentlichkeit warnt. Als nächste Stufe der Eskalation käme nur noch ein Verbot in Frage. Bei dem Geheimdienst handelt es sich um das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das im Auftrag des deutschen Innenministers seit 1998 die Tageszeitung junge Welt, später auch die Verlag 8. Mai GmbH (in der diese Zeitung erscheint) und mittlerweile auch die Linke Pressegenossenschaft LPG junge Welt eG (die sie herausgibt), drangsaliert. Auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke im Mai dieses Jahres, ob darin nicht eine schwerwiegende Behinderung im Wettbewerb und Verletzung der Presse- und Meinungsfreiheit zu sehen sei, antwortet der zuständige Sachbearbeiter ganz offen: »Stuft das BfV einen Personenzusammenschluss als gesichert extremistische Bestrebung ein, und entfaltet diese für einen nicht unerheblichen Teil der Öffentlichkeit Relevanz und damit eine Wirkmächtigkeit, ist die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Mögliche Folgen (…) hatte der Gesetzgeber dabei im Blick. Es ist gerade das Ziel dieser Norm, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren, um diesen damit den Nährboden entziehen zu können. Insoweit ist Verfassungsschutz auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.« jW bekämpfen Aber aus welchen Gründen halten Innenministerium und BfV es für »eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe«, die junge Welt zu bekämpfen? Erste Voraussetzung wäre, dass durch diese Zeitung tatsächlich elementare Bestandteile des Grundgesetzes bedroht werden. Das sei so, behauptet der Dienst und belegt das folgendermaßen: Die junge Welt »orientiert sich inhaltlich überwiegend an der politischen Linie der KPF der PDS und pflegt (…) eine deutliche DDR-Nostalgie«. Sie decke mit ihrer »Berichterstattung Themen wie Antifaschismus, Rechtsextremismus, Antirepression, Protest gegen Kernkraftnutzung und bewaffnete Befreiungsbewegungen in der Dritten Welt mit ab« (Verfassungsschutzbericht 1998).»Die jW versteht sich als marxistische Zeitung, die der Klassenkampfidee und der Symbolik von Hammer und Sichel (…) nicht abgeschworen hat (…), sozialistische Staaten, insbesondere Kuba, werden in der Zeitschrift verherrlichend dargestellt. Die Revolution wird als Kampf der fortschrittlichen Kräfte Kubas gegen die Batista-Diktatur bezeichnet« (VB 2010). Ein weiterer Beleg sei der Kommentar in der Zeitung nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York vor 20 Jahren. Da meinte die jW nämlich: »Ereignisse wie die vom Dienstag beweisen allein die Existenz eines Krieges, den die kapitalistischen Industrieländer mit Ausplünderung, mit ›humanitären‹ Interventionen und Interventionsarmeen führen« (VB 2001). Auch Kapitalismuskritik hält das BfV für eine Bedrohung: »Die jW pflegt ein explizit linkes, marxistisch orientiertes Selbstverständnis. Sie verunglimpft die freiheitliche demokratische Grundordnung pauschal als Kapitalismus, den sie in einer Phase der Zuspitzung wirtschaftlicher und sozialer Widersprüche sieht. Die jW unterstützt den Kampf für (gesellschaftliche) Alternativen, den Dialog und die Vernetzung zwischen den verschiedenen Strömungen der Linken« (VB 2012). Und so weiter und so fort. Das Amt belegt mit solchen Aussagen allerdings nur, dass die junge Welt ihr Recht auf eine eigene Meinung und freie Presse unabhängig von staatlichen Institutionen ausübt. Eine Bedrohung wichtiger Elemente des Grundgesetzes geht offensichtlich nicht von der Zeitung aus. Denn Presse- und Meinungsfreiheit sind geradezu konstituierende Momente der »freiheitlichen demokratischen Grundordnung«. Deshalb legt das Amt nach. Es behauptet, bei der jungen Welt handele es sich um einen Personenzusammenschluss, der »für die Errichtung einer sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft« eintrete (z. B. VB 2014 bis 2020). Auch das wäre noch lange nicht verfassungsfeindlich, aber es stimmt nicht. Denn die junge Welt ist zunächst kein Personenzusammenschluss, sondern ein journalistisches Produkt. Verlag und Genossenschaft der jW treten nicht für »die Errichtung einer sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft« ein, sondern dafür, dass möglichst an jedem Werktag eine linke, progressive Zeitung erscheinen kann. Das Amt muss deshalb zu noch schwereren Geschützen greifen und behauptet, die Zeitung erkenne »Gewalt als Mittel im Kampf gegen Kapitalismus und Imperialismus« an. Sie deute etwa die kolumbianische FARC-EP zu einer Befreiungsbewegung um (VB 2004), »terroristische Organisationen, insbesondere palästinensische Gruppen« würden als »Widerstandsbewegung oder Besatzungsgegner verharmlost« (VB 2010). Später schwächt das BfV die Vorwürfe ab und erklärt, die jW »bekennt sich nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit« (VB 2017). Aber auch von einer bürgerlichen Zeitung wird nicht erwartet, dass sie sich im Rahmen eines Interviews etwa mit einem Bundeswehr-Soldaten ausdrücklich zur Gewaltfreiheit bekennen muss. >>>


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Freitag, 10.09.2021 - 18:42

PE der jW von heute: 10.09.2021 / Presseerklärung Tageszeitung junge Welt wehrt sich gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz. Klage gegen Bundesrepublik Deutschland eingereicht Berlin. Die Verlag 8. Mai GmbH, in der die überregionale Tageszeitung junge Welt erscheint, hat Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Dies teilt die Zeitung in ihrer Wochenendausgabe (11./12.9.2021) mit. Klage und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung richten sich gegen die Erwähnung in den jährlichen Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz seit 1998. Verlag und Zeitung werden seitdem, mit wenigen Jahren Unterbrechung, als »linksextremistische Gruppierungen« eingestuft. Der linke, aber unabhängige Verlag 8. Mai sieht in der geheimdienstlichen Beobachtung und Kriminalisierung ihrer Presseerzeugnisse einen erheblichen Angriff auf ihre Grundrechte, insbesondere auf Pressefreiheit, Berufsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu Einschränkungen im Bereich Marketing (z. B. Werbeboykott), in der Verfügbarkeit der Zeitung (z. B. Sperrung der Webseite jungewelt.de) sowie Auslistungen im Einzelhandel und Behinderungen der redaktionellen Arbeit. Die Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht stellten erhebliche Beeinträchtigungen der redaktionellen Arbeit und im Wettbewerb dar, erklärt Chefredakteur Stefan Huth: Der Verfassungsschutz verletze »in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz, indem die Tageszeitung massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert« werde, so Huth. »Die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens wollen wir nun feststellen lassen.« Im März 2021 hatten sich Redaktion und Verlag mit einem offenen Brief an alle Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt. Sie wiesen auf »erhebliche Nachteile im Wettbewerb« hin, die der jungen Welt aus der geheimdienstlichen Nennung erwachsen. Als Reaktion auf den offenen Brief stellte die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 19/28956) an die Bundesregierung, um sich nach den Gründen für dieses Vorgehen zu erkundigen. Das Bundesinnenministerium, für Beobachtung und Nennung der Zeitung und des Verlages im Verfassungsschutzbericht verantwortlich, antwortete im Namen der Bundesregierung. Das Vorgehen gegen die junge Welt wird mit deren weltanschaulichen Orientierung begründet. In der Klageschrift wird verlangt, dass jede weitere Verbreitung der Verfassungsschutzberichte, in denen diskriminierende Passagen über Verlag und Redaktion enthalten sind, unterlassen wird. Es wird zudem eine Richtigstellung und Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit des bisherigen Vorgehens verlangt. Auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung soll eine weitere Verbreitung bis zur endgültigen Gerichtsentscheidung unterbunden werden. Prozessbevollmächtigt für den Verlag ist die Rechtsanwältin Anja Heinrich aus Berlin. In der Wochenendausgabe der jungen Welt (11./12.9.) finden Sie ausführliche Informationen zur eingereichten Klage. Pressevertretern senden wir diese gerne vorab zu. Berlin, den 10.9.2021, Stand 11 Uhr.


  Kommentar zum Artikel von Dima:
Montag, 24.05.2021 - 10:58

Das stimmt! wir sind alle betroffen und nicht "nur" JW, und wir sollten meine Meinung nach in viele Städte Deutschlands Kundgebungen organisieren zur Verteidigung des Marxismus..und auch für Pressfreiheit und Meinungsfreiheit... Egal ob die Menge der Teilnehmern wenig sein könnte, trotzdem wird das dem Feind ein Signal geben, dass wir bereit sind, uns aktiv zu verteidigen, und dass unsere Fleisch nicht Zart ist (; RF,


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Sonntag, 23.05.2021 - 12:17

"Das ist ein ideologischer Generalangriff des Kapitals. Und ein ausgesprochen dummer noch dazu. " Aber leider nur so dumm, wie wir in der Lage sind, dies zu einem - hinten breiten und vorne spitzen - Gegenschlag zu nutzen. Sonst wäre der Angriff in der aktuellen Klassenkampflage aus Sicht des Klassenfeindes "gerade schlau genug" gewesen. Es liegt an nur uns, das zu verhindern. Das ist immerhin was: Der Klassenfeind kocht auch nur mit Wasser, ... und selbst das läßt er gelegentlich anbrennen.


  Kommentar zum Artikel von daIssajah:
Sonntag, 23.05.2021 - 01:36

Dieser Text der Bundesregierung ist eine ungeheurliche Argumentation. Hier geht es partout nicht mehr "nur" um die Junge Welt. Das ist ein ideologischer Generalangriff des Kapitals. Und ein ausgesprochen dummer noch dazu.