DE
       
 
0
unofficial world wide web avantgarde
Diesen Artikel mal ganz analog lesen drucken
Artikel:   versendendruckenkommentieren

Artikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


Entfaltung der Persönlichkeit - wie soll man sich das vorstellen? In der Arbeit, oder beim Betteln um eine Arbeitsstelle, bei den ämtern - da wird man doch eher zusammengefaltet, als dass man sich entfalten kann. Was hat dieses Grundrecht mit unserem Leben zu tun?

Die Bundeszentrale für politische Bildung - u.a. dafür zuständig, uns das Grundgesetz auszudeuten - erklärt zur freien Entfaltung der Persönlichkeit Folgendes:

"Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten.

Das heißt: Jeder Mensch darf sein Leben so leben, wie er möchte.

Jeder Mensch hat die Freiheit zu machen, was er möchte.

Zum Beispiel hat jeder Mensch das Recht, zu bestimmen,

- wo er lebt und mit welchen Menschen er sich trifft.

- welche Kleidung er anzieht.

- welche Musik er hört

- oder ob er nachts auf die Straße geht.

Niemand hat das Recht, über das Leben eines anderen zu bestimmen. Jeder darf so leben, wie er oder sie das möchte
."1

Dass dieser letzte Satz vollkommen unrealistisch ist, liegt auf der Hand. Realistisch ist vielmehr bis zum heutigen Tag diese Feststellung:

"... der Arbeiter, der (...) webt, spinnt, bohrt, dreht, baut, schaufelt, Steine klopft, trägt usw. - gilt ihm dies (...) Weben, Spinnen, Bohren, Drehen, Bauen, Schaufeln, Steinklopfen als äußerung seines Lebens, als Leben? Umgekehrt. Das Leben fängt da für ihn an, wo diese Tätigkeit aufhört, am Tisch, auf der Wirtshausbank, im Bett." (Karl Marx2)

Armselig ist dieser Spielraum für die "Entfaltung der Persönlichkeit" - wobei selbst dieser geringe Spielraum eingeschränkt ist durch Geldsorgen, Wohnungsnot, Kindererziehung ...

Aber auch dieses Bisschen existiert - während diese Zeilen unter "Lockdown"-Bedingungen geschrieben werden - kaum mehr. Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt zu dieser aktuellen Einschränkung des Artikels 2: "Viele Dinge im Alltag sind nicht mehr möglich. Die Kinos, Theater, Museen, Schwimmbäder und viele weitere Einrichtungen waren oder sind geschlossen."3

Für die nicht wenigen Arbeiterfamilien, die in Armut leben, ist das kein großer Unterschied zum "normalen" Leben. Für alle anderen stellt sich die immer häufiger diskutierte Frage: Warum müssen wir auf Sport und Kultur verzichten, während alle weiterhin zur Arbeit gehen oder (mit übervollen öffentlichen Verkehrsmitteln) fahren "dürfen" und das Großkapital märchenhafte Profite macht?

Diesen Widerspruch behandeln wir bei der Besichtigung des Absatzes 2 dieses Grundgesetzartikels, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit - da ist dieser Widerspruch noch offensichtlicher.

Was hier im Absatz 1 noch zu besichtigen ist, sind zwei Einschränkungen des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Die eine Einschränkung lautet: "Verfassungsmäßige Ordnung". Gegen die darf ein Individuum, das versucht, die Freiheit der Entfaltung seiner Persönlichkeit zu nutzen, nicht verstoßen. Was soll das heißen? Was ist das für eine Rechtsgrundlage? Es ist gar keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich einfach nur um Willkür, analog der an anderen Stellen des Grundgesetzes erwähnten "Freiheitlich-demokratischen Grundordnung". Es geht darum, uns zu Untertanen der Staatsgewalt zu machen. Auf dieser Grundlage ist das nie aufgehobene KPD-Verbot 1956 ausgesprochen worden, auf dieser Grundlage wurden über 3.000 Genossen ins Gefängnis geworfen.

Die zweite Einschränkung ist das "Sittengesetz". Dieses Sittengesetz zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass es kein Gesetz ist. Es ist nirgends schriftlich niedergelegt. Es wird in der Regel ausgelegt als "die Summe derjenigen sittlichen Normen, die die Allgemeinheit als richtig anerkennt und als für das menschliche Zusammenleben verbindlich ansieht."4 "Gesundes Volksempfinden" kann man das auch nennen, so haben es die Nazis ausgedrückt. Das ist nicht bürgerliches Recht, sondern bürgerliche Willkür. Die bekannteste praktische Auswirkung war die Einkerkerung von mehr als 50.000 Männern wegen Homosexualität. 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt: "Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz." Das Urteil ist bis heute - trotz Streichung der Homosexualität aus dem Strafgesetzbuch und Rehabilitierung der Betroffenen - geltendes Recht5 (Urteile des Bundesverfassungsgerichts können nicht aufgehoben werden). Und das "Sittengesetz" im Grundgesetz ist uns sowieso geblieben - das allerdings könnte der Bundestag ändern, wenn er wollte.

Die "verfassungsmäßige Ordnung" und das "Sittengesetz" sind kein bürgerliches Recht, sondern Kennzeichen der Sitten- und Gesetzlosigkeit der deutschen Bourgeoisie. Wobei das noch lange nicht alles ist, was sie in ihrem Arsenal in dieser Qualität hat. Dazu gehört zum Beispiel auch die "deutsche Leitkultur", die im Jahr 2017 Eingang in die Gesetzgebung Bayerns gefunden hat und insbesondere rassistische, nationalistische und antidemokratische "sittliche Normen" bedient.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

So wie die Gewährleistung des Eigentums (Artikel 14) das wichtigste Grundrecht für die Kapitalistenklasse ist, so ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das wichtigste Grundrecht für die Arbeiterklasse. Beide Rechte stehen sich unversöhnlich gegenüber. Je besser das Eigentum der Kapitalisten geschützt ist, umso mehr sind Leben und körperliche Unversehrtheit der Arbeiter gefährdet. Je mehr die Arbeiter das Eigentum der Kapitalisten angreifen, umso mehr kämpfen sie auch für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Diese Unversöhnlichkeit und Unvereinbarkeit zweier Rechte offenbart sich schon in der ganz einfachen Frage: Wie lang ist ein Arbeitstag? Mit dieser Frage hat sich Karl Marx ausführlich in seiner Schrift "Das Kapital" beschäftigt.

"Von ganz elastischen Schranken abgesehn, ergibt sich aus der Natur des Warenaustausches selbst keine Grenze des Arbeitstags, also keine Grenze der Mehrarbeit. Der Kapitalist behauptet sein Recht als Käufer, wenn er den Arbeitstag so lang als möglich und womöglich aus einem Arbeitstag zwei zu machen sucht. Andrerseits schließt die spezifische Natur der verkauften Ware eine Schranke ihres Konsums durch den Käufer ein, und der Arbeiter behauptet sein Recht als Verkäufer, wenn er den Arbeitstag auf eine bestimmte Normalgröße beschränken will. Es findet hier also eine Antinomie6 statt, Recht wider Recht, beide gleichmäßig durch das Gesetz des Warenaustausches besiegelt. Zwischen gleichen Rechten entscheidet die Gewalt. Und so stellt sich in der Geschichte der kapitalistischen Produktion die Normierung des Arbeitstags als Kampf um die Schranken des Arbeitstags dar - ein Kampf zwischen dem Gesamtkapitalisten, d.h. der Klasse der Kapitalisten, und dem Gesamtarbeiter, oder der Arbeiterklasse."7

"Zum 'Schutz' gegen die Schlange ihrer Qualen müssen die Arbeiter ihre Köpfe zusammenrotten und als Klasse ein Staatsgesetz erzwingen, ein übermächtiges gesellschaftliches Hindernis, das sie selbst verhindert, durch freiwilligen Kontrakt mit dem Kapital sich und ihr Geschlecht in Tod und Sklaverei zu verkaufen. An die Stelle des prunkvollen Katalogs der 'unveräußerlichen Menschenrechte' tritt die bescheidne Magna Charta eines gesetzlich beschränkten Arbeitstags, die 'endlich klarmacht, wann die Zeit, die der Arbeiter verkauft, endet und wann die ihm selbst gehörige Zeit beginnt'. Quantum mutatus ab illo! (Welch große Veränderung!)"8

Das Ziel, um den Normalarbeitstag zu kämpfen, ist in den Gewerkschaften heute kaum noch präsent. Sozialdemokratie und Gewerkschaftsführer haben dafür gesorgt, dass der Kampf um Arbeitszeiten nicht mehr um gesetzliche Schranken, die für alle gelten, geführt wird, sondern dass es branchenabhängig, zersplittert um Tarifverträge geht. Die Tarifverträge wurden dann auch noch aufgeweicht, so dass wir heute in Bezug auf die Arbeitszeit vor einem Scherbenhaufen stehen. Trotz rasanter technischer Entwicklungen werden die Arbeitszeiten im Durchschnitt länger, teilweise werden sogar von Belegschaften unentgeltliche Wochenstunden draufgelegt, dem windigen Versprechen folgend, dass dadurch ihre Arbeitsplätze gesichert werden könnten. Was aber damit gesichert wird, ist die Profitmaximierung und die Zerrüttung unseres Gesundheitszustandes und unserer Arbeitskraft.

In der Pandemie bekamen wir die Quittung. Das Arbeitszeitgesetz wurde im April durch eine Rechtsverordnung (COVID-19-ArbZV) außer Kraft gesetzt, es wurden für bestimmte Bereiche Arbeitszeiten bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zugelassen.9 Die Verordnung war bis 30. Juni in Kraft und wurde wegen niedrigerer Covid-Fallzahlen nicht verlängert. Was aber demonstriert und dokumentiert wurde - nicht nur mit dieser Verordnung - dass man auch ohne Parlament mit Notverordnungen im Hinden-burg'schen Stil regieren kann und auch über das Grund-recht auf Leben und körperliche Unver-sehrtheit beliebig hinwegstiefeln kann. Dass wir das nicht zurückgeschlagen haben, bleibt uns als weitere moralische Hypothek der Gewerkschaftsbewegung.

Inzwischen gab es aufgrund der vielen Vorstöße gegen die bürgerliche Demokratie Diskussionen, wie wir uns als Linke, als Antifaschisten, als Gewerkschafter zu verhalten haben. Sehr oft schlugen sich Linke plötzlich angesichts der unsäglichen "Querdenker"-Demos auf die Seite der Bundesregierung. Oft wurde auch behauptet, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das unseren Schutz vor Corona-Infektionen einschließt, im Widerspruch stehe zu "unseren Grundrechten", dass es ein Drahtseilakt sei, hier die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Aber all das entspricht nicht den Tatsachen.

Worum geht es also beim Thema Grundrechte und Corona: Um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durchzusetzen, muss ein anderes Grundrecht massiv angegriffen und eingeschränkt werden: Das Grundrecht auf Eigentum10. Hier geht es weniger um das kleine Eigentum, das jetzt ständig angegriffen wird - Gastwirte, Kulturschaffende, Sportvereine usw. Es geht um das kapitalistische Eigentum an Fabriken, Baustellen, Laboren usw. Dringend notwendig ist die zeitweilige Schließung dieser Arbeitsstätten, soweit sie nicht in diesem Zeitraum lebensnotwendig sind. Denn die Impfungen hinken dem Tempo des mutierten Virus hinterher, auf die Impfungen können wir kurzfristig nicht hoffen. Die lächerlichen Maßnahmen, den Menschen alle Freizeitaktivitäten zu verbieten, aber den Kapitalisten uneingeschränkt die Ausbeutung zu erlauben, haben angesichts der gefährlichen Mutationen des Corona-Virus ausgedient.

Es ist nicht nur die Meinung von Kommunisten und klassenbewussteren Gewerkschaftern, dass dies die derzeit dringendste Maßnahme ist. Ein Aufruf "Zero Covid"11 vom 12. Januar 2021 wurde bereits von tausenden Menschen unterschrieben. In dem Aufruf heißt es: "Das Ziel sind nicht 200, 50 oder 25 Neuinfektionen, sondern Null: #ZeroCovid". Und: "Statt weitere Einschränkungen der Freizeit ohne Einschränkungen des Arbeitslebens hinzunehmen, statt den Corona-Leugner*innen und 'Querdenker*innen' das Reden zu überlassen, wollen wir endlich darüber sprechen, was nötig ist, um die Pandemie zu besiegen." Auf der Internetseite der Kampagne findet man eine kurze Zusammenfassung der Forderungen12 aus dem Aufruf:

"Was heißt solidarische Pause?

- Wir schränken unsere Kontakte auf ein Minimum ein - auch am Arbeitsplatz. Wir müssen alle nicht gesellschaftlich notwendigen Bereiche der Wirtschaft für eine Zeit stilllegen.

- Niemand darf zurückbleiben: Menschen können nur zu Hause bleiben, wenn sie finanziell abgesichert sind. Deshalb ist ein umfassendes Rettungspaket für alle nötig.

- Der Markt hat nichts geregelt. Der Gesundheits- und Pflegebereich muss sofort ausgebaut werden. Das heißt auch: Löhne rauf und weg mit dem schädlichen Profitprinzip im Gesundheitswesen.

- Eine globale Pandemie lässt sich nur global besiegen: Impfstoffe dürfen nicht den Profiten von Unternehmen dienen, sondern müssen allen Menschen überall zur Verfügung stehen.

- Die nötigen Maßnahmen kosten Geld. Deshalb brauchen wir europaweite Covid-Solidaritätsabgaben auf hohe Vermögen, Unternehmensgewinne, Finanztransaktionen."

Keine Illusionen machen sich die Aufrufer darüber, "dass wir den Schutz unserer Gesundheit gegen kurzfristige Profitinteressen und große Teile der Politik erkämpfen müssen
."

Zero Covid bezieht sich auf ein Statement von Hunderten von Wissenschaftlern13 aus verschiedenen Ländern, das im Dezember 2020 veröffentlicht wurde. Die Führungen von DGB und IG Metall lehnen dieses Statement rundheraus ab14. Denn erstens, so der Tenor, ist in den Betrieben alles in Ordnung. Sie sind "keine Infektionstreiber" (selbst wenn man das glauben könnte - von den vollen öffentlichen Verkehrsmitteln wird schon gar nicht geredet. In den höheren Rängen der Gewerkschaften sitzt man im Home Office und fährt Auto). Zweites Argument der Gewerkschaftsführer: das kann Arbeitsplätze kosten.

Aber Produktionsstätten werden nicht durch vernünftige gesundheitspolitische Maßnahmen zerstört, auch dann nicht, wenn sie ein paar Wochen geschlossen werden. Zerstört werden sie durch die Kapitalisten selber, durch die anarchische kapitalistische Produktion, durch den Zwang, Maximalprofit zu erreichen und Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen, durch die unvermeidlichen immer schwerer werdenden Wirtschaftskrisen - mit oder ohne Corona.

Unsere Gewerkschaftsführer aber wollen dieses morsche, krisengeschüttelte System um jeden Preis retten, Es ist eine Ungeheuerlichkeit, wie leichtfüßig sie über Erkenntnisse von hunderten Wissenschaftlern hinweggehen, nur um die Kapitalisten in Schutz zu nehmen, und wie sie versuchen, jede gewerkschaftliche Diskussion darüber zu unterbinden. Das sollten wir nicht hinnehmen. Oder wollen wir wirklich unser Leben, das Leben unserer Familien, unserer Kollegen, unserer Nachbarn usw. gefährden, um Arbeitsplätze zu sichern, an denen zu arbeiten wir am Ende zu krank sind, oder die durch die kapitalistische Krisenlogik dann doch verloren sind?

Im übrigen: Die internationalen Wissenschaftler schreiben in ihrem Statement unter der überschrift "Niedrige Fallzahlen sichern Arbeitsplätze und Unternehmen": "Die wirtschaftlichen Folgen hängen unmittelbar davon ab, wie sich das Virus in der Bevölkerung ausbreitet. Länder wie China und Australien haben gezeigt, dass sich Volkswirtschaften rasch erholen, sobald die Verbreitung des Virus stark reduziert oder gestoppt ist. Umgekehrt steigen die wirtschaftlichen Kosten von Lockdowns mit ihrer Dauer."

Interessant ist, was der Virologe Prof. Christian Drosten in seiner Rede zum Schiller-Jubiläum gesagt hat: Man sollte überlegen, ob es eine Möglichkeit wäre, dass jeder sich so verhält, als wäre er positiv auf Covid-19 getestet. Wenn wir das mal konsequent zu Ende denken, was hieße das? Würden wir zur Arbeit gehen, wenn wir positiv auf Covid-19 getestet sind? Sicherlich nicht. Der Gedanke von Prof. Drosten ist - ob er das so wollte oder nicht - konsequent durchdacht ein Aufruf zum Generalstreik. Auch das sollten wir mit Kollegen, im Betrieb, in der Gewerkschaft, in den ganzen Online-Kontakten, die wir wenigstens haben können, diskutieren. Der Aufruf Zero Covid klingt gut, aber uns wird niemand helfen, seine berechtigten Forderungen durchzusetzen - die Kapitalisten werden nichts einsehen, die Gewerkschaftsführungen stellen sich schützend vor das Kapital. Mit Recht heißt es in dem Aufruf: "Wichtig ist, dass die Beschäftigten die Maßnahmen in den Betrieben selber gestalten und gemeinsam durchsetzen. Mit diesem Aufruf fordern wir auch die Gewerkschaften auf, sich entschlossen für die Gesundheit der Beschäftigten einzusetzen, den Einsatz von Beschäftigten für ihre Gesundheit zu unterstützen und die erforderliche große und gemeinsame Pause zu organisieren." Reden wir miteinander, was zu tun ist - und zur eigenen überzeugung und zum Weitertreiben des Kampfes sollten auch die kleinen Kämpfe gegen das Kapital nicht vernachlässigt werden: Die Kontrolle der Hygienemaßnahmen, der gemeinsame Kampf auch gegen die einzelnen Zumutungen in den Betrieben während der Pandemie. Nur die eigenen Erfahrungen der Arbeiter können die Debatte so weitertreiben, so dass auch der Streik zum Zweck der Pandemiebekämpfung als Möglichkeit erkannt werden kann.

Um all das geht es, wenn wir sagen, dass hauptsächlich das Grundrecht auf Schutz des Eigentums angegriffen werden muss, um das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durchsetzen zu können. Die Corona-Pandemie hat diesen Widerspruch in aller Klarheit zum Vorschein gebracht und auf den Tisch gelegt, so dass er nicht mehr kleingeredet werden kann. Andere Grundrechte müssen geschützt oder sogar neu erkämpft werden, um unsere Arbeiterinteressen durchzusetzen - denn die Bundesregierung und die Landesregierungen schützen das große Eigentum mit wahrer Inbrunst, da können wir uns nichts erhoffen! Deshalb müssen wir demonstrieren können, müssen wir streiken können ... Wobei das Streikrecht ein Grundrecht sein sollte, aber es steht nicht im Grundgesetz15 - im Gegensatz zur Verfassung der DDR von 194916. Wenn wir also für unser Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit kämpfen, dann kämpfen wir nicht nur um den Erhalt unserer Rechte, sondern zwangsläufig um deren Erweiterung.

Nun haben wir im Absatz 2 des Artikels 2 noch ein Grundrecht stehen: Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Das ist schön, wenn auch der Zwang, die eigene Arbeitskraft zu verkaufen, diese Freiheit sehr rabiat einschränkt. Weitere Einschränkungen sind durch Gesetz möglich.

Auch das ist ein ständiges ärgernis in der Pandemie. Es gibt Ausgangsbeschränkungen, in Bayern und Baden-Württemberg sogar nächtliche Ausgangssperren, die durch keinerlei medizinische Erfordernisse begründet sind. Das sind Notstandsübungen, Proben auf Zeiten, in denen uns noch ganz andere Maßnahmen blühen, das sind Vorbereitungsschritte, wie wir sie auch bei der Vorbereitung des Hitlerfaschismus kennen. Und schon deshalb sind sie zu bekämpfen, auch wenn man "nicht betroffen" ist, weil man vielleicht gar keine Lust hat, nachts auf die Straße zu gehen.

Notwendig sind leider Maßnahmen der Einschränkung der Freiheit der Person, wenn es um Quarantäne bzw. Isolation bei akuter Ansteckungsgefahr in einer gefährlichen Seuchensituation handelt. Misstrauen gegenüber den dafür zuständigen Behörden kann trotzdem nichts schaden. Eine böse Erfahrung hat die demokratische Bewegung 1987 beim Aufkommen des AIDS erzeugenden HI-Virus gemacht: Da forderte Peter Gauweiler, CSU, unter heftiger homophober Demagogie, gleich alle Infizierten in Lager zu sperren. Um diese faschistische Maßnahme zu begründen, wurde die Ansteckungsgefahr maßlos übertrieben - HIV ist vergleichsweise nur geringfügig ansteckend. Wirkliche und vermeintliche Risikogruppen wurden üblen Verfolgungen durch die bayerische Staatsregierung ausgesetzt. Wir müssen also, welche Seuche auch immer vorbeikommt, wachsam bleiben.

Von der Einschränkung der Freiheit der Person durch Gefängnisstrafen wollen wir hier nicht reden, das würde den Rahmen unserer Grundrechte-Besichtigung sprengen. Aber sehr notwendig ist es, über Gefängnisse zu reden, in denen Menschen einsitzen, die nicht mal eines Vergehens verdächtigt werden. Es geht um die Abschiebeknäste, die, Pandemie hin oder her, weiterhin gnadenlos genutzt werden. Wobei das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Freiheit der Person unabhängig von Herkunft und Aufenthalt gilt. D.h. grundlos wird die Freiheit der Abgeschobenen verletzt, wird die Freiheit der Flüchtlinge z.B. in Griechenland und Bosnien-Herzegowina verletzt, indem man sie in den grausamen Zuständen dort gnadenlos hausen lässt, obwohl sie problemlos von der BRD aufgenommen werden könnten. Das ist gleichzeitig ein besonders brutaler Verstoß gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diese ungeheuerlichen Grundrechtsverletzungen werden hingenommen, der CSU in der Bundesregierung wird freie Hand gelassen. Es ist eine moralische Belastung der Arbeiterklasse, dass gegen dieses Elend noch viel zu wenig unternommen wurde. Mit Recht weist der Aufruf Zero Covid darauf hin, dass die Pandemie global ist. Die Seuche erschwert die sowieso schon elende Lage in Lagern wie in Griechenland oder Bosnien-Herzegowina. Auch in den Gebieten, in die Menschen abgeschoben werden, haben sich Elend und Todesgefahr durch Corona beträchtlich verschärft. Wer von Grundrechten redet, sollte davon nicht schweigen. Die Menschen, die auf der Flucht sind, haben in der Regel nur ihre Arbeitskraft zu verkaufen, so wie wir. Solidarität heißt nicht nur Schutz für die Flüchtlinge, sondern sie stärkt auch unseren Kampf gegen Regierung und Kapital.

Und so geht es weiter:
Im 3. Teil der Serie besichtigen wir den Artikel 9 - die Koalitionsfreiheit. Wir werden u.a. nachsehen, ob hier Arbeiterrechte verschüttet oder vergraben bzw. begraben sind.

E.W.-P.

KAZ #374 - Kommunistische Arbeiterzeitung

Anmerkungen:
1 http://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/236726/das-recht-auf-freiheit.
2 Karl Marx: Lohnarbeit und Kapital, MEW Bd. 6, S. 400.
3 http://www.bpb.de/politik/grundfragen/politik-einfach-fuer-alle/309631/das-coronavirus-und-die-grundrechte.
4 http://www.rechtslexikon.net/d/sittengesetz/sittengesetz.htm.
5 https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/queerspiegel/opfer-des-paragrafen-175-justizminister-maas-will-verurteilte-homosexuelle-rehabilitieren/13580302.html.
6 Antinomie=unlösbarer Widerstreit zweier Gesetze.
7 Karl Marx, Das Kapital Bd. 1, MEW Bd. 23, S. 249.
8 a.a.O. S. 320.
9 KAZ 372 - überfall auf das Arbeitszeitgesetz - Dem Kapital eine Bresche geschlagen. www.kaz-online.de/artikel/dem-kapital-eine-bresche-geschlagen.
10 Grundgesetz Artikel 14, den wir in der vorigen Ausgabe dieser Zeitung behandelt haben.
11 http://zero-covid.org/
12 http://zero-covid.org/begleittexte/
13 http://www.containcovid-pan.eu/?statement=lowNumbers&lang=German (22.01.2021)
14 http://www.neues-deutschland.de/artikel/1147046.homeoffice-das-andere-risiko.html?sstr=dgb
15 Wir werden das Streikrecht bei der Besichtigung des Artikels 9 des Grundgesetzes vermissen - dies ist geplant für den nächsten Teil unserer Serie.
16 Verfassung der DDR von 1949, Artikel 14, Absatz 2. www.documentarchiv.de/ddr/verfddr1949.html. Zur Vergleichbarkeit des Grundgesetzes mit der Verfassung der DDR von 1949 siehe Vorwort zu dieser Serie in der KAZ Nr. 373: "Die Verfassung von 1949 war vom Deutschen Volkskongress eigentlich vorgeschlagen als gesamtdeutsche Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik von der Oder bis zum Rhein. Sie fußte noch auf dem kapitalistischen Ausbeutersystem. Da aber gemäß dem Potsdamer Abkommen 1945 zwischen den USA, Großbritannien und der Sowjetunion die Monopole beseitigt, die Kriegsverbrecher enteignet waren, war es ein sehr geschwächter Kapitalismus mit einem großen staatlichen Sektor unter Kontrolle der Arbeiter und Antifaschisten - wobei die Durchführung des Potsdamer Abkommens eben nur im Osten durchgesetzt wurde. Dass es keine gesamtdeutsche DDR gab, dem kam die Gründung der BRD mit ihrer Vorbereitung durch den Parlamentarischen Rat zuvor."


 
Creative Commons CC BY-NC-ND 4.0
Inhalt (Text, keine Bilder und Medien) als Creative Commons lizensiert (Namensnennung [Link] - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen), Verbreitung erwünscht. Weitere Infos.